Schwäbisch Hall zwingt Verbraucher zum Übersparen der Bausparverträge

  • @muellerhen
    In Sachen (Bausparkassen)recht kenne ich mich leider nicht aus.
    Bei mir geht es aktuell "nur" um Kündigung nach §313 und §314 BGB (Kündigung aus wichtigem Grund) und dabei warte ich aktuell 1. auf das Schlichtungsverfahren und 2. auf die Entwicklung bei der Klage des Bundesverband Verbrauchzentrale gegen die Aachener BSK.


    Ich glaube @chris2702 empfiehlt die Beratung der Verbraucherzentrale. Vielleicht auch etwas für dich um eine fundierte Entscheidung treffen zu können?

  • Hallo Maxxam,


    gibt es Neuigkeiten zu Deinem Schlichtungsverfahren.
    Ich habe das selbe Problem. Wollte mich jetzt an die Schlichtungsstelle wenden, habe aber diesen Beitrag hier gefunden.
    Ich bin mit dem Jahreskontoauszug 2016 erstmalig aufgefordert worden die Differenzsumme der "versäumten" Regelsparbeiträge nachzuzahlen. Im letzten Schreiben wurde mir dann die letzte Frist zum 31.12.2017 gesetzt, wo sie mir mit Verweis auf ABB §2 Absatz 3 mit der Kündigung drohen.


    So ein Schlichtungsverfahren scheint ja lange zu dauern?!

  • Hallo TEM,


    das Schlichterverfahren hat in meinem Fall so lange gedauert, weil die beiden Pateien wechselseitig mit monatsfrist Stellung zur Stellungnahme des anderen nehmen können. Da die BSK jedesmal ziemlich krauses Zeug behauptet hat, ging das mehrfach hin und her.


    Nun, die Schlichterstelle hat nun gesprochen: Meine Anliegen wurde abgelehnt. :(


    Hat mich nicht sonderlich überrascht, die Schlichterstellen werden ja von den Bausparkassen finanziert und nun ja, eine Krähe hackt der anderen eben kein Auge aus.
    Zumindest habe ich meinem Unmut über die Diskrepanz von Vertragsversprechen zu geschäftspolitischer Neuinterpretation durch die BSH zum Ausdruck gebracht.


    Habe dem Schlichterspruch nicht angenomment und werde meine Regelsparbeiträge mit dem Vermerk "unter Vorbehalt" zahlen. Falls es jemanden mit Rechtsschutzversicherung gibt, der das das gleiche Problem vor einem ordentlichen Gericht zu Verbraucher Gunsten ausficht, stände mir dann eine Rückforderung der Beiträge offen.


    Falls es einen solchen Helden gibt, würde ich mich freuen hier von ihm zu hören... ;)

  • Hallo Maxxam,


    vielen Dank für Deine Rückmeldung.
    Ich habe mir so etwas schon fast gedacht.
    Da ich leider auch keine Rechtsschutzversicherung habe, werde ich Deinem Beispiel folgen und den Vertrag bis zum Letzten "ausreizen!"

  • Hallo Zusammen,


    stehe offensichtlich vor der gleichen Herausforderung wie alle anderen hier:
    Ich habe einen Bausparvertrag von 1994, den ich aufgrund des relativ hohen Guthabenzinses bewußt so hoch wie möglich gespart habe. Und nun die Kündigung der BSH nach Aufforderung zur Regelbesparung.


    In meinem Fall habe ich aber parallel noch ein Tilgungsaussetzungsdarlehen und einen weiteren Bausparvertrag zur Ansparung dafür.
    Habe ich irgendeine Chance aufgrund dieser misslichen Geschichte dieses Darlehen zu kündigen und da raus zu kommen (weil dieses auch noch einen vergleichsweise hohen Zinssatz hat)?


    Danke für Rat und Tips!

  • Hallo User0815,


    wenn die BSH dich zur Zahlung der Regelsparbeiträge auffordert, gehe ich davon aus, dass der Bausparvertrag von 1994 nur bespart wird und keine Absicht besteht das zugehörige Darlehen zu nutzen (der andere Vertrag mit dem Tilgungsdarlehen ist mit diesem nicht vertraglich verknüpft?).


    Die BSH kann den 1994er Vertrag nun kündigen wenn:


    a) er seit 10 Jahren zuteilungsreif ist
    -> muss Du leider akzeptieren


    b) er überspart ist
    -> muss Du leider akzeptieren


    c) Du mit 6 Monaten Regelsparbeiträgen im Rückstand bist
    -> zahle die ausstehenden Beiträge, wenn Du weiter vom guten Zinssatz profitieren willst bis a) oder b) eintrifft
    -> teile der BSH mit, dass Du nur unter "Vorbehalt bezahlst" und vermerke dies auch auf den Überweisungen, so kannst Du, falls es einen Gerichtsbeschluss zu dem Thema gibt, gegebenenfalls die Zahlungen zurückfordern.



    Das Tilgungsaussetzungsdarlehen mit dem weiteren Bausparvertrag ist vermutlich ein eigenständiges Thema (?).
    Kenne mich mit Tilgungsaussetzungsdarlehen nicht so aus, aber wenn ich richtig verstehe, heisst, das, dass Du bereits Gelder von der BSH in Anspruch genommen hast für die Du zur Zeit nur die Zinsen abbezahlst und später über das Darlehen des zweiten Bausparvertrages rückzahlen willst?
    Da solltest Du Deinen Vertrag im einzelnen prüfen lassen, vielleicht hast Du Glück und findest ein Schlupfloch, wie zB. eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung (vgl. Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung - Baufinanzierung - Finanztip-Community)


    Eröffne doch mal hier im Forum ein neues Thema "Tilgungsaussetzungsdarlehen kündigen" und erläutere das Problem näher, dann finden Dich Leidensgenossen vielleicht leichter.


    LG,
    maxxam

  • @maxxam


    Zitat aus dem Beitrag vom 18.02.2017


    Ich habe einen Bausparvertrag von Schwäbisch Hall (Tarifprogramm F von 1996). Im Vertrag wurde kein Regelsparbeitrag vermerkt!!!
    Der Bausparvertrag wurde bisher unregelmäßig bespart und mit 67% Ansparung ist die Zuteilungsreife bereits erreicht.


    Mit dem Kontoauszug 2016 kam eine Forderung von Schwäbisch Hall plötzlich einen festgelegten monatlichen Regelsparbeitrag zu zahlen.

    Mit "plötzlich" verstehe ich, dass der Regelsparbeitrag, der sich aus den AGB ergibt, erst ab Januar 2017 gefordert wird und keine Nachzahlungen.


    Wenn schon 67 % angespart wurden, kann es dann sein, dass die Summe der Einzahlungen bis Ende 2016 (ohne Zinsen und Bausparprämien) höher ist als die Summe der notwendigen Rgelsparbeiträge.


    Bei mir hat die Bausparkasse (BHW) nach meinem Widerstand eingelenkt und bestätigt,, dass meine Einzahlungen ausreichen, um die Regelsparbeiträge bis 2024 abzudecken.


    Allerdings behält sie sich vor, schon vorher nach 10 Jahren nach der Zuteilung oder bei Vollbesparung zu kündigen.


    berghaus 22.12.18

  • Hallo Maxxam habe seit Januar 2021 das genau gleiche Problem wie du und habe jetzt erstmal den Sparbetrag angepasst. Gibt es bei dir Neuigkeiten bei deinem Rechtsstreit?

  • Da maxxam zuletzt im Januar 2020 hier aktiv war, ist es fraglich, ob er Deine Frage mitbekommt.


    Ich möchte etwas hinterfragen, ob Du wirklich genau das gleiche Problem hast. 2017/2018 war mitten in der Nullzinsphase, in der alte BSV mit hohen Zinssätzen als reines Sparprodukt sehr viel wert waren.


    Inzwischen gibt es aber wieder Zinsen von ca. 3% bei mittleren Laufzeiten. Ist da Dein BSV immer noch attraktiv?

  • Hallo Maxxam habe seit Januar 2021 das genau gleiche Problem wie du und habe jetzt erstmal den Sparbetrag angepasst. Gibt es bei dir Neuigkeiten bei deinem Rechtsstreit?

    Hallo @Philipp D.,


    auf einen Rechtsstreit hatte ich mich nicht eingelassen, lediglich den Ombudsmann von Schwäbisch Hall etwas beschäftigt - wie erwartet und wie bereits hier geschrieben ohne Erfolg.


    Ich hatte mich dann darauf verlegt, den Bausparvertrag möglichst langsam zu besparen und mir am Ende ausgerechnet, zu welchem Zeitpunkt ich besser aufhöre zu besparen (dabei auch Zinszahlungen am Jahresende beachten) und darauf warte, dass mir gekündigt wird. Konnte damit noch ein paar Monate herausschinden. Bin aber seit diesem Frühjahr aus der Nummer raus.


    Da die Zinsen für langfristigere Anlagen zur Zeit stätig steigen, wie @Hornie bereits beschrieben,

    ist es vermutlich nicht mehr so dringlich den Bausparvertrag zu halten.


    LG,

    Maxxam