Unbefristete teilweise Erwerbsminderungsrente nach weniger als einem Jahr überprüft?

  • Seit einem knappen Jahr beziehe ich wegen eines chronischen Leidens eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Sie wurde sofort als unbefristet bewilligt, da es keine Aussicht auf Besserung gibt. Nebenbei darf ich theoretisch bis zu 30 Stunden arbeiten und bis zu 2000 Euro hinzuverdienen. Praktisch arbeite ich 16 Stunden pro Woche und verdiene nur noch 900 Euro brutto. Obwohl der Fall in meinen Augen eindeutig ist, soll meine Rentenberechtigung nun nochmals nachgeprüft werden. Zunächst nur anhand von Fragebögen. Trotzdem frage ich mich, was das nach so kurzer Zeit zu bedeuten hat, noch dazu, wo die Rente unbefristet bewilligt wurde.


    Ich habe nichts zu "befürchten", zumal sich meine Gesundheit erwartungsgemäß weiter verschlechtert hat und mein Schwerbehindertengrad mittlerweile auf 90 Prozent gestiegen ist, aber es ärgert mich maßlos, nach all den Gutachten, Formularen und der monatelange Bürokratie, die mit meinem Antrag verbunden waren, nun schon wieder alles nachweisen zu müssen. Angeblich wird ja sogar die befristete Erwerbsminderung lediglich alle zwei, drei Jahre überprüft. Ist das Schikane, die man nach so kurzer Zeit ablehnen darf? Oder muss ich in den sauren Apfel beißen und die erneute Überprüfung notgedrungen wieder über mich ergehen lassen? Danke für Eure Tipps im voraus.

  • Hallo Rapunzel.


    An der Überprüfung kommen Sie wohl nicht vorbei.


    Sollte sich aber auch im Rahmen halten. 5 bis 10 Minuten für den Fragebogen aufgewandt und fertig.


    Ansonsten kann eine Leistung bei "mangelder Mitwirkung" auch versagt werden. Soweit die amtliche Drohkulisse. Steht auch alles im Bescheid.


    Aber wie gesagt, Fragebogen zur Rentenversicherung hin und es herrscht Ruhe.

  • Es stellt sich natürlich die Frage, warum eine unbefristete Rente überprüft werden sollte.


    Erwerbsminderungsrenten werden grundsätzlich befristet bewilligt, können aber auch unbefristet gewährt werden.


    Wenn eine Rente befristet wird, dann längstens für 3 Jahre, ggf. auch kürzer.


    An diesen Zeiträumen orientieren sich auch die Zeiträume für Überprüfungen.
    Dies gilt für routinemäßige Überprüfungen.


    Anlassbezogen kann eine Rente - egal ob befristet oder unbefristet - jederzeit überprüft werden.


    Die Teilzeitbeschäftigung, die Sie derzeit ausüben, könnte ein solcher Anlass sein. Wenn Sie die Beschäftigung erst jüngst aufgenommen haben, haben wir mit großer Wahrscheinlichkeit schon den Grund für die Überprüfung gefunden.


    Die Überprüfung kann aber auch anders veranlasst worden sein. Aber Mutmaßungen helfen Ihnen nicht weiter und von der Mitwirkungspflicht entbinden die Sie auch nicht.


    Daher sollten Sie einfach den ausgefüllten Fragebogen zurückschicken und gut is'.