Kombination VL, Wohnriester und Wohnungsbauprämie

  • Hallo,


    ich bin seit letztem Jahr im öffentlichen Dienst beschäftigt und beschäftige mich momentan intensiv mit dem Thema vermögenswirksame Leistungen, Wohnriester und Wohnungsbauprämie.
    Zu den Voraussetzungen:
    Ich bin nicht verheiratet, lebe mit meiner Partnerin zusammen in einer Mietwohnung und wir haben ein gemeinsames Kind.
    Ich besitze zusammen mit meinem Bruder eine Eigentumswohnung (50/50 sind die Eigentumsanteile). Diese ist momentan vermietet.
    Mein zu versteuerndes Einkommen liegt unter 17.900 €.
    Mein rentenversicherungspflichtiges Einkommen liegt bei ca. 16.700€



    Folgender Plan steht nun im Raum, bei dem ich gern wissen würde, inwieweit dieser realisierbar ist:



    1) Zunächst einmal möchte ich mit den vermögenswirksamen Leistungen einen Fondssparplan besparen mit 400 € pro Jahr inkl. Arbeitgeberzuschuss. -> 80 € Arbeitnehmersparzulage



    Nun der kompliziertere Teil:
    Man kann ja 2 Verträge für vermögenswirksame Leistungen gleichzeitig haben und hierfür Sparzulagen erhalten.



    2) Als 2. Vertrag würde ich gerne einen Bausparvertrag abschließen, in den ich jährlich 470€ einzahle und hierfür eine Sparzulage von 43€ erhalte.
    Ich möchte meinem Bruder seinen Teil der Eigentumswohnung abkaufen, womit er auch einverstanden ist. Kann ich die angesparte Summe verwenden, um damit meinem Bruder seine Hälfte der Wohnung (teilweise) abzukaufen? Spielt hierbei die derzeitige Vermietung eine Rolle?


    3) Kann ich darüber hinaus weitere 512€/Jahr in einen weiteren Bausparvertrag stecken, um zusätzlich die Wohnungsbauprämie zu erhalten in Höhe von 45,06 €?
    Und diese ebenso dafür verwenden, meinem Bruder seine Hälfte der Wohnung abzukaufen? Auch hierbei wieder die Frage, ob die Vermietung der Wohnung eine Rolle spielt?


    - Müssen bei Bausparverträgen generell Darlehen aufgenommen werden?



    4) Zuguterletzt die Frage, ob es in dieser Konstellation zusätzlich möglich ist, einen Wohnriester-Vertrag abzuschließen?
    So wie ich es verstanden habe, zählen Mieteinnahmen nicht zum rentenversicherungspflichtigen Einkommen, das ja für die 4% Mindestbetrag relevant ist, richtig?
    Muss, um die Wohn-Riester-Förderung in Anspruch zu nehmen, zwingend ein Darlehen/Kredit aufgenommen werden oder kann ein Wohnungskauf auch zu 100% mit Eigenkapital (zu dem dann auch der Wohn-Riester Anteil gehören würde) erfolgen?


    Bezüglich der Vermietung der Wohnung: Die Wohnriester-Förderung gibt es ja nur für selbstgenutzte Wohnungen. Variante 1: Ich ziehe gemeinsam mit meiner Familie in die Eigentumswohnung ein, die mir momentan hälftig gehört -> kann ich in diesem Falle den Wohnriester-Vertrag ebenfalls hernehmen, um meinem Bruder die andere Hälfte abzukaufen?
    Variante 2: Die Eigentumswohnung bleibt vermietet. Ich kaufe zusammen mit meiner Partnerin eine andere Wohnung(/ein kleines Haus, siehe letzte Frage),
    in die wir selbst einziehen (was nach jetzigem Stand utopisch ist, aber ich möchte alle Möglichkeiten durchspielen).
    Kann hierfür Wohn-Riester in Anspruch genommen werden oder müsste dazu die vermietete Wohnung verkauft werden?



    Gibt es Wohn-Riester nur für Wohnungen oder auch Einfamilienhäuser?



    Da mein Fragenkatalog sehr umfangreich ist und um eine Entscheidung treffen zu können für jede dieser Fragen eine Antwort bräuchte, auch die Frage,
    an welcher Stelle ich hierfür zusätzliche kompetente Beratung finden könnte? Anwalt/Verbraucherzentrale z.B. ?


    Vielen Dank schon mal für etwaige Antworten! :)

  • Hey Jay,
    gute Fragen, ich weiß leider keine Antworten in diesem Themenbereich.
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    Viel Erfolg