PKV bei Bezug von ALG1

  • Hallo,
    ich bin unter 55 Jahre und seit ca. 6 Jahren privat krankenversichert. Ich habe verstanden, dass ich im Fall der Arbeitslosigkeit in der GKV versichert werde.


    Meine Frage nun, was passiert nach Ende des Bezugs von ALG1 durch einen neuen Job - kann ich dann unabhängig vom neuen Gehalt in der GKV freiwillig versichert bleiben oder "muss" ich bei entsprechenden Gehalt zurück in die PKV?


    Danke und Gruß
    Thomas

  • Bitte um Aufklärung hier...


    Durch Bezug von ALG1 falle ich in die GKV. Aber was kommt danach? Kann ich in der GKV bleiben, unabhängig vom Gehalt im neuen Job oder greift trotzdem die Einkommensgrenze?


    Vielen Dank!

  • Hallo Erwin,
    danke - ist das wirklich unabhängig davon wie lange ich ALG1 beziehe? Sagen wir ich bin nur 2 Wochen arbeitslos und beziehe in dieser Zeit ALG1. Danach habe ich wieder einen Job und bin über der Einkommensgrenze.


    Danke
    Thomas

  • ist das wirklich unabhängig davon wie lange ich ALG1 beziehe? Sagen wir ich bin nur 2 Wochen arbeitslos und beziehe in dieser Zeit ALG1. Danach habe ich wieder einen Job und bin über der Einkommensgrenze.

    Die Frage ist umstritten. So einfach wie @Erwin. es hier darstellt ist es leider nicht.
    Die Kassen legen die entsprechenden Rechtsvorschriften unterschiedlich aus.


    Es ist in diesem Forum schon viel über diese Problematik geschrieben worden. Lesen sie die älteren Beiträge nach.
    Ausserdem sollten Sie unbedingt mit der GKV-Kasse sprechen, in die Sie hinein wollen.

  • Hallo Thomas,


    zwei Wochen reichen mit Sicherheit nicht aus!


    Wenn Du ALG beantragt hast, dann siehe im Antrag Zusatzblatt "Sozialversicherung"


    bzw. siehe Dateianhang.


    Bei mir dauerte es ca. 6 - 8 Wochen


    - Antrag auf ALG I
    (mit Angabe auf Versicherung in der GKV, nicht wie in der Anlage)


    - Mitgliedschaftsantrag bei der GKV deiner Wahl stellen
    (ich stellte den Antrag am 12.12.16 rückwirkend zum 01.11.2016)
    (Arbeitsamt hatte bereits den ersten Beitrag überwiesen)


    -Dann erhält man eine Mitgliedsbescheinigung nach § 175 SGB V (von der GKV)
    (Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
    § 175 Ausübung des Wahlrechts)


    -Kündigung der PKV (Kranken. u. Pflegev. per Einschreiben / Rückschein) gem. § 205 Versicherungsvertragsgesetz, ggf. bis zu drei Monate rückwirkend.
    (ich kündigte am 22.12. rückwirkend zum 01.11. und erhielt im 01.2017 die Bestätigung der fristgerechten Kündigung)


    Keep cool, Beiträge werden während der gesamten Prozedur trotzdem abgebucht, bei mir ging dies über die Feiertage, ich hielt die Füße still und erhielt die Beiträge automatisch wieder zurück überwiesen.


    MfG


    Erwin.

  • Danke schon mal für die Antworten.


    Noch ist es nicht so weit bei mir - die Gefahr der Arbeitslosigkeit ist momentan aber sehr hoch.
    Aufgrund des möglichen Szenarios wollte ich nur mit Sicherheit wissen, ob ein Bezug von ALG1 (egal, wie lange ich ALG1 beziehe) eine Möglichkeit darstellt dauerhaft in die GKV zu wechseln. Das habe ich noch nicht ganz verstanden.