Lebensversicherung

  • Ich erhalte in absehbarer Zeit eine Kapital-Lebensversicherung ausgezahlt.
    Abschluss der Versicherung im Jahre 2000, also steuerfreie Auszahlung!
    Bleibt die Steuerfreiheit erhalten, wenn ich diese Versicherung an meinen Mann auszahlen lasse?

  • Hallo Linde,


    erst einmal willkommen hier!


    Warum möchten Sie die Lebensversicherung an Ihren Mann auszahlen lassen? Spricht etwas gegen die Auszahlung an Sie - z. B. Steuerliches?


    Viele Grüße


    Franziska

  • Hallo Franziska,
    ja ich bin neu hier und finde Finanztip hochinteressant.
    Hänge schon seit Stunden in diesen Seiten, es gibt so viel zu lesen!
    Aber zum Thema:


    ich habe Erwerbsminderungsrente beantragt. Da ich in den letzten Jahren privat krankenversichert war, werde ich
    nicht in den Genuss der KVdR kommen. Dann muss ich für jegliches Einkommen noch KV Beiträge zahlen.
    Deshalb möchte ich, dass die LV nicht meinem Einkommen zugeordnet wird!
    Grüße
    Linde

  • Das freut mich sehr!


    Also die Auszahlung müsste also auch formal an Ihren Mann erfolgen. Wenn das so ist, müsste ich erst einmal mit den Fachkollegen checken ?( Die Fragestellung ist sehr spezifisch.

  • Der fachkundige Kollege lässt fragen: Sind Sie noch in der privaten Krankenversicherung? Wenn ja, dann spielt die Auszahlung an Sie keine Rolle.


    Sind Sie aber nach Ihrer privaten Versicherungszeit in der gesetzlichen Versicherung, wird es kompliziert.

    • Offizieller Beitrag


    ich habe Erwerbsminderungsrente beantragt. Da ich in den letzten Jahren privat krankenversichert war, werde ich
    nicht in den Genuss der KVdR kommen. Dann muss ich für jegliches Einkommen noch KV Beiträge zahlen.
    Deshalb möchte ich, dass die LV nicht meinem Einkommen zugeordnet wird!


    Die entscheidende Frage hat @Franziska ja bereits gestellt. Wenn Sie noch privat krankenversichert sind, spielt dies keine Rolle.


    Nur, wenn Sie die Auszahlung an Ihren Mann vornehmen lassen ... kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass Sie hierdurch die gesetzliche Regelung in der KdVR ausser Kraft setzen können. Denn der Zufluß an Sie erfolgt ja als Versicherungsnehmerin und wird Ihnen steuerlich zugerechnet.


    Abgesehen davon ... wenn der Geldfluß bei Ihrem Mann zufließt handelt es sich um eine Schenkung, welche innerhalb der Ehe in der Regel nicht verjährt und in einer anderen Situation zu Problemen führen kann (je nach Höhe der Auszahlung).

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager