Guten Tag zusammen,
besitze seit 2004 eine fondsgebundene Renten (Direkt-) Versicherung bei der CosmosDirekt mit der ich soweit sehr zufrieden bin. Ende letzte Jahres wollte ich dann einen Fondswechsel vornehmen, da die Cosmos Direkt inzwischen eine deutlich grössere Auswahl an Fonds für diese Versicherungsform anbietet. Leider würde ich doch mit der folgenden Argumentation zurück auf die ursprüngliche Auswahl verwiesen.
Bei Abschluß Ihrer Wertpapier-Police galten bestimmte
Rechenvorschriften, die dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen als
Geschäftsplanauszüge vorgelegt worden sind. Diese Rechenvorschriften beinhalten
unter anderem auch, wie für jeden angebotenen Fonds der Anlagebeitrag ermittelt
wird oder wie ein Fondswechsel zwischen zwei bestimmten Fonds vonstatten geht.
Sie können daher nur in die Fonds wechseln, die wir zu Ihrem Vertrag hinterlegt
haben. Bei Abschluß Ihrer Wertpapier-Police galten bestimmte
Rechenvorschriften, die dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen als
Geschäftsplanauszüge vorgelegt worden sind. Diese Rechenvorschriften beinhalten
unter anderem auch, wie für jeden angebotenen Fonds der Anlagebeitrag ermittelt
wird oder wie ein Fondswechsel zwischen zwei bestimmten Fonds vonstatten geht.
Sie können daher nur in die Fonds wechseln, die wir zu Ihrem Vertrag hinterlegt
haben.Bei Abschluß Ihrer Wertpapier-Police galten bestimmte
Rechenvorschriften, die dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen als
Geschäftsplanauszüge vorgelegt worden sind. Diese Rechenvorschriften beinhalten
unter anderem auch, wie für jeden angebotenen Fonds der Anlagebeitrag ermittelt
wird oder wie ein Fondswechsel zwischen zwei bestimmten Fonds vonstatten geht.
Sie können daher nur in die Fonds wechseln, die wir zu Ihrem Vertrag hinterlegt
haben.
Meine Frage lautet nun - ist das Statement der CosmosDirekt korrekt?
MfG,
MJ