Elterngeld wenn Ehepartner England arbeitet

  • Hallo,


    bei meiner Frau und mir steht derzeit eine wichtige Entscheidung an. Wir müssen uns schnell entscheiden, sind aber vollkommen ratlos. Es geht um den Elterngeldanspruch im Ausland. Meine Frau ist schwanger und seit einigen Jahren in einem unbefristeten Anstellungsverhältnis. Ich habe nun eine Stelle in London. Und uns will keiner eine richtige Antwort geben. Das Problem:


    Meine Stelle ist zwar auf 6 Jahre angesetzt, aber ich würde nach 2 Jahren wieder zurück nach Deutschland gehen. Meine Frau möchte gerne 2 Jahre zuhause bleiben und auf die Kinder aufpassen. Jetzt ist es bald so weit. Wir haben aber etwas bedenken, da meine Frau ihre Arbeit nach den 2 Jahren wieder aufnehmen würde, wir aber nicht wissen was passiert wenn der Wohnsitz in Deutschland weg fällt. Der Arbeitgeber ist damit einverstanden und logischer weise möchte meine Frau für die 2 Jahre mit nach London kommen.


    Ich möchte jetzt nicht über die Ungerechtigkeit im deutschen "sozial" Systems diskutieren. Aber haben wir bzw. hat meine Frau Anspruch auf Elterngeld wenn Sie noch angestellt ist aber keinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat, sich aber im EU Ausland aufhält? Zweitwohnsitz wäre noch vorhanden. Ich verstehe die Regelungen hierzu nicht. Mir ist klar, dass in diesem Fall kein Anspruch besteht wenn kein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland vorliegt.


    Kann mir jemand von euch weiterhelfen oder ist/war in einer ähnlichen Situation?


    LG
    Max

  • Ich verstehe die Regelungen hierzu nicht.


    Mein Tipp: Lesen Sie doch einfach das Gesetz!
    In diesem Fall das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit - BEEG.


    Sie finden es hier.


    Schon im § 1 Abs. 1 Nr. 1 steht die Antwort auf Ihre Frage: Nein, Ihre Frau hat keinen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie in London lebt.

  • Die EU Verordnung sieht aber etwas anderes vor... (https://de.wikipedia.org/wiki/…2.80.93_Leistungsanspruch)


    Damit haben doch Deutsche, die in Deutschland erwerbstätig sind, aber in einem anderen Staat der EU ihren Wohnsitz haben Anspruch auf das deutsche Elterngeld? Oder?


    LG



    (Übrigens... "lesen Sie das Gesetz" war früher mal ein guter Rat aber seit 3 Jahren interessiert hier keinen Richter mehr irgend ein Gesetz. Auch im Privatrechtlichen Bereich)

  • Damit haben doch Deutsche, die in Deutschland erwerbstätig sind, aber in einem anderen Staat der EU ihren Wohnsitz haben Anspruch auf das deutsche Elterngeld? Oder?

    Nein. Das steht nicht im Artikel 73 der Verordnung 1408/71.
    Lesen Sie den Originaltext und nicht nur die Kommentierung auf Wikipedia.


    Der Artikel 73 betrifft jene Fälle, in denen jemand in einem anderen EU-Land arbeitet und seine Kinder in der Heimat hat.
    Daraus sollen keine Nachteile erwachsen. Also wenn ein Franzose hier arbeitet und die Familie lebt in Fankreich, dann hat er Anspruch auf Kindergeld und auch auf Leistungen nach dem BEEG.


    Sie ziehen aber mit Familie nach England. Deshalb haben Sie aufgrund der o.g. Vorschrift keinen Anspruch, da Sie die Voraussetzung nicht erfüllen.



    (Übrigens... "lesen Sie das Gesetz" war früher mal ein guter Rat aber seit 3 Jahren interessiert hier keinen Richter mehr irgend ein Gesetz. Auch im Privatrechtlichen Bereich)


    Na, das ist aber für einen jungen Menschen eine sehr negative Haltung.
    Ich habe einen ganz anderen Eindruck. Inzwischen ist bei uns so gut wie alles rechtlich geregelt und daher auch einklagbar.
    Und unsere Gerichte arbeiten - im Vergleich zu anderen Ländern - sehr zügig und zuverlässig.