Hallo,
bei meiner Frau und mir steht derzeit eine wichtige Entscheidung an. Wir müssen uns schnell entscheiden, sind aber vollkommen ratlos. Es geht um den Elterngeldanspruch im Ausland. Meine Frau ist schwanger und seit einigen Jahren in einem unbefristeten Anstellungsverhältnis. Ich habe nun eine Stelle in London. Und uns will keiner eine richtige Antwort geben. Das Problem:
Meine Stelle ist zwar auf 6 Jahre angesetzt, aber ich würde nach 2 Jahren wieder zurück nach Deutschland gehen. Meine Frau möchte gerne 2 Jahre zuhause bleiben und auf die Kinder aufpassen. Jetzt ist es bald so weit. Wir haben aber etwas bedenken, da meine Frau ihre Arbeit nach den 2 Jahren wieder aufnehmen würde, wir aber nicht wissen was passiert wenn der Wohnsitz in Deutschland weg fällt. Der Arbeitgeber ist damit einverstanden und logischer weise möchte meine Frau für die 2 Jahre mit nach London kommen.
Ich möchte jetzt nicht über die Ungerechtigkeit im deutschen "sozial" Systems diskutieren. Aber haben wir bzw. hat meine Frau Anspruch auf Elterngeld wenn Sie noch angestellt ist aber keinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat, sich aber im EU Ausland aufhält? Zweitwohnsitz wäre noch vorhanden. Ich verstehe die Regelungen hierzu nicht. Mir ist klar, dass in diesem Fall kein Anspruch besteht wenn kein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland vorliegt.
Kann mir jemand von euch weiterhelfen oder ist/war in einer ähnlichen Situation?
LG
Max