BSQ (Ex - Quelle) Q12 Bonus

  • Ich stimme Dir in allen Punkten vorbehaltlos zu. Natürlich hat das Kalkül, sich so zu verhalten und natürlich sollten alle möglichst alle Rechtsmittel ausschöpfen.


    Aber genau das wird nie passieren, das werden die Bausparkassen auch in Zukunft zu verhindern wissen. Warum sonst kam es kurz vor Urteilsverkündung vor dem BGH zu einem Vergleich als sich abzeichnete, dass die kundenfreundlichen Urteile des OLG Celle Bestand haben würden? Weil die Bausparkassen kein höchstrichterliches Urteile gegen sich haben wollten um ihr schäbiges Spiel weiter treiben zu können. Da macht man dann halt einen Vergleich über den Stillschweigen vereinbart wird und den Kläger ruhig stellt.


    Also muss jeder für sich entscheiden, ob ihm das den ganzen Ärger und Aufwand wert ist, zumal mit ungewissem Ausgang. Denn die Urteile der Gerichte dazu sind, ganz ganz vorsichtig ausgedrückt, nicht immer plausibel.


    Und die Frage von sparfuchs war ja, wie wir uns verhalten würden. Und das hab ich ihm aus meiner Sicht beantwortet, denn ich hätte auch keine Lust auf einen jahrelangen Rechtsstreit.

    Wenn sie mich dazu zwingen und es sich lohnt, ja, wenn ich es aber ohne große Verluste vermeiden kann, nein.


    Ich hatte ja die Hoffnung, dass mit dem neuen Instrument der Sammelklage etwas bewirkt werden könnte. Aber bisher tut sich da ja leider nichts.

  • Ich achte bei meinen und den Bausparverträgen meiner Kinder (alle bei der BHW) darauf, dass bis zum Ablauf der 10 Jahre nach der Zuteilung nur noch insoweit Einzahlungen geleistet werden, dass mit den Normalzinsen (z.B. 2,0 %), den Bausparprämien (z.B. 45,06 €) die Bausparsumme nicht erreicht wird.

    Wird es eng, stelle ich den Freistellungsauftrag auf 0,00 €, so dass die an das Finanzamt abgeführten Steuern (ca. 30 % der Jahreszinsen) nicht auf dem Bausparkonto landen, sondern im darauf folgenden Jahr durch Steuererstattung auf dem Bankkonto.

    Ich gehe davon aus, dass ich nach der Kündigung der Bausparkasse (zumindest bei der BHW) noch innerhalb der Kündigungsfrist die dann vor 10 Jahren und länger ausgesprochene Zuteilung mit dem damals übersandten Formular "Erklärung zur Zuteilung" annehmen kann und kreuze dann an "Ich verzichte endgültig auf mein günstiges Bauspardarlehen" ("günstiges" steht da wirklich!).
    ["endgültig" ist auch albern, denn dann müsste ich ja vorher schon ein paar mal ein 'bischen' verzichtet haben)

    Ich weiß nicht, wie die diesbezüglichen Bedingungen bei der BSQ aussehen,so dass diese z.B. behaupten kann, man müsse - das Darlehen erstmal beantragen oder

    - es wäre (nach Vollbesparung) keins mehr da oder (hab ich irgendwo auch schon gelesen) - es wäre zu klein, es müsse wegen des Verwaltungsaufwands wenigstens 1000 € betragen (sonst würde das Verhalten des Kunden gegen Treu und Glauben verstoßen ^^)

    Zu dem Thema Voll- bzw. Übersparung in einen BSQ-Fall gibt es einen Leserbrief in der Zeitschrift Finanztest Heft 01/2021 S. 7, der sich auf einen Beitrag in Finanztest Heft 7/2020 S. 55 bezieht, der hier auch schon weiter oben erwähnt wurde.

    Der BSQ-Kunde bekam den zunächst wegen Vollbesparung abgelehnten Zinsbonus von 1.123 €, nachdem er nach der Kündigung durch die BSQ selbst 'sofort' gekündigt und einen Diskont von 3 % (ein sog. Vorfälligkeitsentgelt) von 189 € akzeptiert hat.

    Es wird nicht deutlich, ob dies ein Angebot der BSQ war oder ob die AGB das hergeben.

    berghaus 31.12.20





  • Also das mit den 3 % versteh ich nicht, die werden nach den ABB eigentlich nur fällig, wenn man eine vorzeitige Rückzahlung der Bausparsumme wünscht. Bei einer "normalen" Kündigung fallen die nicht an. Vorstellbar wäre eventuell, dass man die vorzeitige Rückzahlung dann beantragt, wenn die Rückzahlung sonst erst nach dem Kündigungstermin der BSQ liegen würde. Richtig Sinn macht das aber für mich auch nicht.


    Und die Geschichte mit der Vollbesparung (kein oder zu geringer Darlehensanspruch) wurde ja bereits unter dem Gesichtpunkt "Vollbesparung unter Hinzurechnung der Bonuszinsen" diskutiert, wo das OLG Celle in mehreren Urteilen dazu feststellte, dass es nur dem Bausparer zustehe zu entscheiden, ob er auch ein wirtschaftlich sinnloses Darlehen unter Verzicht auf die Bonuszinsen beantragen will oder nicht. Den Bausparkassen stehe eine solche Entscheidung nicht zu.

    Das Verfahren ging dann wie ich oben schon erwähnt habe an den BGH, wurde dort aber wegen einem Vergleich kurz vor der Urteilsverkündung nicht entschieden. Ich denke, sonst hätten wir bereits eine höchstrichterliche Entscheidung, dass die Bonuszinsen nicht zur Berechnung der Vollbesparung hinzugerechnet werden dürfen.


    Obwohl dies jetzt leider nicht der Fall ist, erscheint mir eine eigene Kündigung kurz vor Erreichen der Vollbesparung (ohne Bonuszinsen) und/oder kurz vor Erreichen der 10-Jahres-Grenze eine sinnvolle und einigermaßen sichere Variante zu sein.

  • Hallo schwabenzorro,


    heute ist es soweit: Die BSQ hat meinen Vertrag nach meiner Kündigung (gerade rechtzeitig vor Vollbesparung und Ablauf der 10-Jahres-Frist nach Zuteilung) abgerechnet und bereits überwiesen. Der Bonus wurde ungekürzt mit ausgezahlt. Alles ist gut.


    Wäre etwas einbehalten worden, hätte ich geklagt. Nun bin ich froh, dass ich mir diesen Aufwand sparen kann.


    Ich wünsche allen, deren Verträge noch laufen, dass die BSQ bei dieser Verfahrensweise bleibt. Falls noch jemand eine Frage hat, meldet euch bitte gerne.

  • Ich bedanke mich nochmal bei Euch allen für Eure geschätzte Meinung!:)

    Für mich steht nun fest: ich werde im Jan.-21 mit 3 Monaten Kündigungsfrist zum 25.04.21 kündigen (die 10-Jahresfrist der Zuteilung laufen am 30.04.21 aus).

    Ich gehe davon aus, dass damit das Risiko eines nötigen Gerichtsverfahrens bei annähernd 0 ist...und verzichte wohlwissend auf ein paar Hundert EUR...auch wenn´s weh tut!


    Ich wünsche Euch allen ein erfolgreiches, aber vor allem gesundes Neues Jahr!:thumbup:

  • Hallo in die Runde,


    die Quelle Bauspar AG hat in einem Schreiben mitgeteilt, dass die ABB §3, §4, §5 , §6, §9, §11, §13 und §15 mit Wirkung zum 01.03.2022 geändert werden.


    Hintergrund ist die bereits hier im Thread besprochenen "Einstellung des Geschäftsbetriebes" gemäß Bausparkassengesetz.


    Mir wurde mitgeteilt, dass bei mir nunmehr lt. neuer Regelung der §4 ff. zutrifft und die letzte Zuteilung zum 31.03.2022 erfolgt.


    Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass nach der neuen Regelung in §5 der ABB - Ihr Bausparvertrag wird als zugeteilter Vertrag ohne Inanspruchnahme des Bauspardarlehens gemäß §3 Abs 4 behandelt(Auszahlung, Schlussbonus), sofern Sie das Bauspardarlehen nicht fristgemäß bis 31.03.2023 annehmen.


    Hintergrund ist, der Bausparvertrag wurde bei der ehemaligen Quelle bauspar im Jahr 2005 abgeschlossen - mit Ende 2021 wurden ca. 9500 € von 10.000 angespart und die Bonuszinsen belaufen sich auf etwa 3200 €.


    Die neuen ABB habe ich als Anlage angehangen. BSQ Bauspar Q12 ABB 2022.pdf


    Kann mir jemand sagen, was der Passus mit der letzten Zuteilung für mich bedeutet und ob ich nunmehr eine Kündigung inkl. Darlehensverzicht bis 31.03.2022 abschicken sollte?

    Der Bezug zum §5 und der Frist 31.03.2023 verstehe ich auch nicht.


    Vielen Dank

  • Ich habe dasselbe Schreiben erhalten und ähnliche Konditionen (Vertragsbeginn 11/2005, 7.600 € von 9.000 € angespart; 2.500 € Bonuszins, Vertrag seit 28. März 2012 Zuteilungsreif).

    Ich vermute, dass bei Behandlung nach §3 Abs 4 der Bonuszins entfällt, weil die Bedingungen nach §3 (2) dann nicht eingehalten wurden.


    Ich denke, man muss die Mitteilung zur Zuteilung abwarten (31.3.) und diese dann nicht annehmen.


    Unsicher bin ich, da ich bereits 2012 eine Mitteilung zur Zuteilung erhalten habe (Zuteilungstermin 30.06.2012). Auf dieses Schreiben hatte ich nicht reagiert, weswegen der Vertrag nach dem §5 Abs (2) fortgesetzt wurde.


    Ich überlege jetzt mit der damals versendeten Annahmeerklärung den Verzicht auf das Darlehen zu erklären und einen Zahlungsauftrag zum Wunschtermin (30.03.2023?) zu stellen.


    Kann jemand helfen?


    Vielen Dank

  • Bei mir genauso. Einen Brief auf 1.2. zu datieren und dann am 14.2. abzuschicken spricht schon wieder Bände..


    Die Änderung tritt ja schon am 1.3. in Kraft, weswegen ich nicht bis zum 31.3. warten würde.

    Deswegen werde ich meinen Vertrag (9.800/10.000€) vor 1.3. zum 31.12.22 kündigen und auf das Darlehen verzichten.

    Die jährliche Besparung mache ich nicht, damit er nicht vollläuft.


    Damit sollte nach "altem" Recht keine Gefahr für die Bonuszinsen bestehen und man kann zusätzlich noch die Zinsen für dieses Jahr mitnehmen.


    Vielleicht auch Meinungen von schwabenzorro und Einstumworben Heutepfui dazu?

  • Hallo in die Runde,


    auch ich habe logischerweise wie wohl alle noch aktiven BSQ-Bausparer dieses Schreiben erhalten. Allerdings fehlte mir bisher die Zeit mich intensiv damit zu beschäftigen, ich hoffe, dass ich diese Woche noch dazu komme.


    Aber schon mal ein erster Hinweis, aber natürlich keine Rechtsberatung, vor allem an superguide:


    Bitte achte bei allem was du machst auf den Termin 28.03.2022!


    Wenn dein Vertrag am 28.03.2012 zuteilungsreif war könnte ihn die BSQ mit großer Wahrscheinlichkeit zum 28.03.2022 nach § 489 Abs. 1 BGB kündigen, sofern die Bewertungszahl im März 2012 mindestens 160 betrug.

    Zwar wurde zwischenzeitlich durch mehrere Gerichte bestätigt, dass eine Kündigung oder ein Darlehensverzicht auch noch nach einer ausgesprochenen Kündigung durch die Bausparkasse möglich ist, aber ich persönlich würde dieses Risiko, wie ich auch schon früher geschrieben habe, nicht eingehen, sondern vorher aktiv werden.

    Ob unter diesen Bedingungen allerdings eine Auszahlung bis zum März 2023 hinausgezögert werden kann, wage ich zu bezweiflen.


    Und diesbezüglich auch die Frage an Peter.S:

    Wann war dein Vertrag zuteilungsreif?


    Und die Sache mit dem Schlussbonus kann ich bisher auch noch nicht so richtig einordnen, aber wie gesagt, noch fand ich nicht die Zeit mich intensiv damit zu beschäftigen.


    Und nochmals zur Klarstellung:

    Ich bin kein Jurist und dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine unmaßgebliche Meinung als Privatperson und Betroffener.


    Grüße an alle und erst mal kühlen Kopf bewahren. :)




  • Ich hab mal grob überschlagen, im September/Oktober 2022 würde ich die 10.000 € erreichen, wenn ich den Jahreszins anteilig mit einberechne.

    Im September sind es ca. 9950 € und im Oktober knapp über 10.000 € - vllt. so 10-20 €.


    Dann müsste ich noch den Kapitalertragssteuerbonus (~40 €), Solidaritätszuschlag (2,20) + Kirchensteuer auf Bonuserträge abziehen.


    Dann würde sich die Erreichung der Grenze von 10.000 € auf Ende Oktober / Anfang November verschieben.


    Oder kann man da ruhig bis Jahresende warten und zum Jahresende kündigen?!

  • Hallo zusammen,


    als stiller Mitleser und Inhaber eines Q12 habe auch ich dieses Schreiben erhalten.

    Bei mir sind noch knapp 1500€ bis zu Vollbesparung offen. Das Spiel mit der Mindesteinlage würde noch bis Anfang 2024 weiterlaufen, käme nicht dieses Schreiben UND mein Anruf in der Hotline in die Quere.


    Die Aussage des Telefonisten:

    "Wir haben das Recht bei einer zur Vollbesparung fehlenden Summe von 1.000,-€ sofort zu kündigen, weil davon auszugehen ist, dass sie die Bausparsumme ohnehin nicht abrufen. Das ist in § sowieso geregelt. (Sinngemäß, bin davor leider schon ausgestiegen und hab im Kopf die Kündigung vormuliert). Jetzt können Sie hergehen und hochrechnen wann das genau ist, wollte ich Ihnen nur mit ans Herz geben."


    Für mich:
    Habe den nett gemeinten Wink mit dem Dampfhammer verstanden. Da mit der Übermittlung dieses Schreibens ab 01.03.22 (nächste Woche) neue ABB gelten, in diese vermutlich viele Querverweise auf noch undurchsichtigere Paragraphen verortet sind, wird mir das zu heiß und ich gehe das Risiko nicht ein, kündige nach den alten ABB, sprich vor dem 01.03.22, mit 3 Mon. Kündigungsfrist UND Verzicht auf das Bausparlehnen mit Bitte um Auszahlung zum 30.05.22.


    So sollte Guthaben und Bonuszins ja nach allen alten Regeln der Auszahlungskunst gewahrt sein, oder??


    Achtet wirklich auf diese 1.000,-€ ominöse Sonderkündigungs-Summe, fragt ggf. nochmal bei der BSQ nach. Nicht das die uns so kurz vor Ostern ein Ei ins Nest legen und allen Taktierern und bis auf den letzten Tag Ausquetschern (wie mich^^) einen Strich durch die schöne Rechnung machen.
    Am Ende des Tages, lieber 50-100€ weniger als dann ewiges Geschreibe, Gestreite und Getue vor (am Ende) Gericht, ohne Rechtschutz vermutlich eh ein Minus-Geschäft.

  • @ Burli:

    Nur ganz kurz zu der Aussage mit den 1.000 Euro bis zur Vollbesparung.

    Das ist in meinen Augen eine absolute Frechheit und rechtlich durch nix und gar nix gedeckt. Das OLG Celle hat in mehreren Urteilen genau das untersagt, nämlich dass die Bausparkasse von irgendwas ausgeht und dann für den Bausparer entscheidet, ob es für ihn wirtschaftlich sinnvoll ist oder nicht ein Darlehen aufzunehmen und dafür auf den Bonus zu verzichten. Dieses Recht steht explizit und ausschließlich dem Bausparer zu und eben nicht der Bausparkasse.


    Vermutlich bezog sich die Aussage auf die Neuformulierung des § 6 Abs. 1 ABB, wonach kein Anspruch mehr auf ein Darlehen von weniger als 1.000 Euro besteht. Ob diese Klausel rechtmäßig ist halte ich zumindest für fragwürdig, aber sie beinhaltet meiner Meinung nach (Achtung: keine Rechtsberatung!) nie und nimmer ein Kündigungsrecht.

  • Peter.S


    Dann ist dein Vertrag und deine Situation was die Zuteilungsreife anbelangt nahezu identisch mit der unseren. Ich zumindest sehe aktuell keine Probleme was die Zeit anbelangt, da die Verträge vor Erreichen der 10-Jahres-Grenze voll bespart sein werden. Auf jeden Fall werde ich es aber vermeiden die Bausparsumme zu überschreiten und rechtzeitig vorher kündigen.

  • @ Burli:

    Nur ganz kurz zu der Aussage mit den 1.000 Euro bis zur Vollbesparung.

    Das ist in meinen Augen eine absolute Frechheit und rechtlich durch nix und gar nix gedeckt. Das OLG Celle hat in mehreren Urteilen genau das untersagt, nämlich dass die Bausparkasse von irgendwas ausgeht und dann für den Bausparer entscheidet, ob es für ihn wirtschaftlich sinnvoll ist oder nicht ein Darlehen aufzunehmen und dafür auf den Bonus zu verzichten. Dieses Recht steht explizit und ausschließlich dem Bausparer zu und eben nicht der Bausparkasse.


    Vermutlich bezog sich die Aussage auf die Neuformulierung des § 6 Abs. 1 ABB, wonach kein Anspruch mehr auf ein Darlehen von weniger als 1.000 Euro besteht. Ob diese Klausel rechtmäßig ist halte ich zumindest für fragwürdig, aber sie beinhaltet meiner Meinung nach (Achtung: keine Rechtsberatung!) nie und nimmer ein Kündigungsrecht.

    Da gebe ich dir uneingeschränkt Recht!
    Jedoch möchte ich nicht wegen 50-100€ mehr Zinsen mehrere Tausend Euro Bonus-Zinsen riskieren PLUS einen Rechtstreit eingehen, der dann ab 1.3.22 ja theoretisch auf aktualisierte ABB basierend ist.

    Mal allgemein, wie kündigt man? Per Mail mit unterschriebenen Kündigungsschreiben oder geht das nur schriftlich??

  • Update:
    Habe nochmal mit der Hotline gesprochen. Kündigung nur schriftlich ODER unterschrieben per Fax - Email nicht gültig -> Deutschland 2022.


    Auch kam nochmal der Hinweis, dass es nach neuen ABB ein Sonderkündigungsrecht für die BSQ besteht, wenn weniger als 1.000,-€ offene Ansparsumme zur vereinbarten Bausparsumme besteht. Also hier nochmal ACHTUNG an alle Sparer, ab 01.03. könnten neue Steine in den Weg rollen.


    Zudem der Hinweis, ich solle nicht Kündigen und auf mein Darlehen verzichten, sondern nach den neuen ABB die "Annahme zur Zuteilung erklären" und einen Verzicht auf das Darlehen aussprechen. So würde mir der Bonus ausbezahlt werden, bei einer Kündigung hingegen nicht.


    Hilfe an die Experten, was nun zu tun??

    a) vor dem 01.03. Kündigen und Verzicht Darlehen erklären und somit quasi nach alten ABB kündigen

    b) wie beschrieben die Annahme zur Zuteilung erklären und einen Verzicht auf das Darlehen aussprechen


    Habe Angst mich an die Callcenter-Version zu halten und so am Ende mein Bonus Zins aus welchen Gründen auch immer zu verschenken...

  • Hallo zusammen,


    Also zunächst mal ist anzumerken, dass Aussagen von der Telefonhotline drastisch ausgedrückt grundsätzlich für den A.... sind!


    Da wurde etwas nachher nie gesagt, oder du hast es falsch verstanden, oder falsch interpretiert.

    Nur was du schriftlich hast wird dir im Zweifelsfall auch nützen.


    Der beste Beleg dafür, dass du diese Art der Kommunikation wirklich in die Tonne treten kannst ist die Aussage "So würde mir der Bonus ausbezahlt werden, bei einer Kündigung hingegen nicht."


    Schaut euch einfach mal § 3 Abs. 2 ABB der Neuen Fassung an, da ist klar geregelt, wann der Bonus gewährt wird:

    " ... wenn der Bausparer nach § 15 kündigt oder ..."

    Das braucht man nicht mal interpretieren, das kann man wörtlich nehmen.


    Wann ihr kündigen wollt muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden, ist ja nicht so schwer, sich die Differenz im Auszahlungsbetrag auszurechnen.


    Allerdings sehe ich, abgesehen von der fragwürdigen 1.000 Euro-Darlehensbegrenzung, jetzt keine entscheidenden Verschlechterungen in den neuen ABBs, die eine sofortige Kündigung notwendig werden ließen.

    Die BSQ hat mit diesen Schreiben angekündigt offensichtlich sämtliche noch laufende Verträge zum 31.03.22 zuzuteilen. Diese Zuteilung konnte man bisher einfach nicht annehmen und den Vertrag, abgesehen von sonstigen Einschränkungen (Übersparung, 10-Jahres-Frist), ohne zeitliche Begrenzung weiterlaufen lassen. Dies ist jetzt nicht mehr möglich, zur Annahme wurde eine Frist gesetzt, die allerdings nur die Wenigsten hier betreffen wird. Ebenso ist ein Darlehensabruf nur noch bis zum 31.03.23 möglich, danach hat man keinen Anspruch mehr auf das Darlehen.


    Diese Vorgehensweise scheint mir aus Sicht der BSQ logisch zu sein und dürfte auch rechtmäßig sein.


    Jetzt kommt aber das ABER:

    Die kurzfristige Versendung der Schreiben und das Wirksamwerden der neuen ABBs bereits zum 01.03.22 weckt in mir den Verdacht, dass man hier die sicher berechtigte Skepsis und Nervosität der Bausparer ausnutzen will damit sie ihre Verträge sofort kündigen.

    Ich gehe nicht davon aus, dass Kündigungen erst zum Jahresende akzeptiert werden, sondern zur sofortigen Vertragsabrechnung führen werden. (Achtung: nur meine ganz persönliche Vermutung und Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit!)

    Wäre mal interessant, was die Hotline zu einer Kündigung zum 31.12.22 sagt. Nur Interesse halber, Ansprüche daraus wird man, siehe oben, kaum geltend machen können.


    Die eigentliche Benachteiligung der Bausparer liegt in der neuen Begrenzung des Darlehens nach § 6 Abs. 1 ABB und dem (meiner Ansicht nach rechtswidrigen) Ableiten eines Kündigungsrechts bereits dann, wenn die Bausparsumme abzüglich dieser 1.000 Euro erreicht ist. Dies bedeutet nämlich einfach nur, dass der Vertrag früher abgerechnet werden kann und man weniger Zinsen erhält. Abhängig von der Höhe der Bausparsumme können 6 oder 9 Monate kürzere Vertragslaufzeiten durchaus erhebliche Zinsverluste bedeuten.

    Inwieweit der erwähnte Schlussbonus dies eventuell kompensieren kann, kann ich überhaupt nicht beurteilen. So wie das in § 3 Abs. 4 ABB formuliert ist könnte man davon ausgehen, dass das durchaus verbraucherfreundlich gemeint ist und die Zinsen bis zuletzt gezahlt werden. :/:/:/

    Warum nur bin ich da so skeptisch? Erfahrungen? Oder weil der Bonus überhaupt nicht erwähnt wird? Im Moment kann ich das wirklich noch nicht abschätzen.


    Soweit mal meine Einschätzung verbunden mit dem nochmaligen Hinweis, dass es sich bei allen meinen Beiträgen lediglich um meine ganz persönliche Meinung und keinesfalls um eine Beratung oder Rechtsberatung handelt.


    Viele Grüße an alle und schon mal ein schönes Wochenende.