BSQ (Ex - Quelle) Q12 Bonus

  • Hallo,
    Ihr seht hier meinen ersten Beitrag in diesem Forum.
    Ich bin auch betroffen und hoffe auf eure Hilfe.
    Der Vertrag ist ein BSQ Q12 mit Bonuszins und 10' Vertragssumme.
    Die Zuteilung war 2011. Die Vertragssumme ist nahezu erfüllt.
    Was muss ich tun, damit ich die Zinsen und den Bonus erhalte.
    Was ratet ihr mir.
    Besten Dank im Voraus.
    Gruß oretou

  • cjle - Vor 4 Minuten



    Hallo oretou,
    teilen Sie der bsq mit, dass Sie auf das Bauspardarlehen verzichten und den Vertrag unter Inansruchnahme des Bonuses kündigen. Sie ersparen sich viel Ärger (spreche leider aus Erfahrung)
    VG
    cjle

  • ich stimme cjle zu. sobald die Bausparsumme erreicht ist, gibt es Ärger. Also lieber gleich nach § 15 ABB kündigen und am besten gleichzeitig vorsorglich die Annahme der Zuteilung und gleichzeitig den Verzicht auf das Bauspardarlehen erklären. Und das bitte noch alles unter Zeugen in einen Briefumschlag und diesen per EInschreiben/Rückschein an die BSQ. Und Kopie nicht vergessen. Und dann hoffen, dass die BSQ sich nicht was neues ausdenkt (Brief nicht erhalten/zu spät erhalten/anderen Inhalt erhalten ist ja schon bekannt).

  • Hallo,
    besten Dank für die schnellen Antworten. Die Kündigung ist raus. Einmal per email und gleichzeitig Schreiben an BSQ via Post.
    Nun können wir nur hoffen, dass alles gut geht.
    Grüße oretou


  • Solltest Du aber wirklich zahlen müssen, rate ich dringend (falls Du nicht kündigen willst), die Sparraten zu zahlen. Andernfalls kann die BSQ den Vertrag wegen Vertragsverletzung kündigen, und dann bekommst Du definitiv keinen Bonus (ist durch Gerichte bestätigt).

    Hallo Rheingold!


    Hast du hierzu Urteile? Die fänd ich mal sehr interessant zu lesen. Habe da bisher nichts gefunden und wundere mich, wo der Unterschied wäre. Wenn der Bonus verdient ist, sobald feststeht, dass der Bausparer das Bauspardarlehen nicht mehr in Anspruch nimmt, warum wäre er dann nicht verdient, wenn die BSQ wegen "Vertragsverletzung" kündigt?

  • @Bonnie 29


    Weil Du dann nach § § 2 Abs 3 ABB (Tarif Q8) gekündigt bekommst.


    Nach Urteil hat sich danach der Bausparer selbst vertragswidrig/ vertragsbrüchig gezeigt und ihm steht damit kein Bonus zu.(z.B. AG Nürnberg, Az 19 C 2670/16 vom 02.11.16.
    (Nicht im Internet veröffentlicht, Musst Du ggf. beim AG Nürnberg gegen Kostenerstattung anfordern (ca 10 EUR).

  • Hallo zusammen!
    Die BSQ hat mich aufgefordert, die Regelsparraten zu leisten, wie in den ABB gefordert. In der Vergangenheit hatte ich das nicht regelmäßig gemacht, das war auch nie bemängelt worden. Seit die BSQ aber durch Anschreiben aufforderte, bin ich dem auch nachgekommen.. Dann wurde ich aber aufgefordert, innerhalb von drei Monaten zusätzliche 10.000,- Euro für nicht geleistete regelsparraten zu zahlen. Meine Argumentation: Diese Forderungen sind nach drei Jahren verjährt, so ist zumindet teilweise die Rechtssprechung! Die BSQ argumentierte mit entgegengesetzter rechtsprechung (OLG Köln) und kündigte den Vertrag. Ich will aber an dem Vertrag festhalten und möchte mit Anwalt und Rechtsschutz die Sache weiterverfolgen. Da das AG Nürnberg zuständig ist, macht es wohl Sinn, einen Anwalt vor Ort zu anzufragen, hat da jemand Erfahrung?

  • Das kommt auf Deine Rechtsschutzversicherung an. Bei einem Anwalt von außerhalb entstehen Fahrtkosten. Manche Rechtsschutzversicherungen übernehmen die, manche nur ab und zu aus Kulanz und manche gar nicht. Wenn Du z.B. irgendwo aus Hamburg kommst und nen Anwalt aus Hamburg nimmst, kommt da einiges zusammen, was Du selbst zahlen musst, wenn ein Vergleich geschlossen wird oder du verlierst. Oder Dein Anwalt schickt dann einen Terminsvertreter - den zahlt die Rechtsschutz, der hat aber oft keine Ahnung und ruiniert das ganze mit irgendeinem schlechten Vergleich (hab da leider echt nur schlechte Erfahrungen gemacht). Mit nem Anwalt aus Nürnberg fallen halt keine Fahrtkosten an, dafür kannst Du halt nicht persönlich vorbeischauen.


    P.S. achte auch auf Deinen Bonus:


    @Bonnie 29


    Weil Du dann nach § § 2 Abs 3 ABB (Tarif Q8) gekündigt bekommst.


    Nach Urteil hat sich danach der Bausparer selbst vertragswidrig/ vertragsbrüchig gezeigt und ihm steht damit kein Bonus zu.(z.B. AG Nürnberg, Az 19 C 2670/16 vom 02.11.16.
    (Nicht im Internet veröffentlicht, Musst Du ggf. beim AG Nürnberg gegen Kostenerstattung anfordern (ca 10 EUR).

    Ich hab das Urteil gelesen. Nach diesem Urteil ist der Bonus weg, wenn Du nicht selbst vor Ablauf der Kündigungfrist auf das Darlehen verzichtest. Wenn Du allerdings verzichtest, könnte das als Akzeptieren der Kündigung ausgelegt werden. Was ist Dir wichtiger?

  • Da kann ich Bonnie nur zustimmen. Habe kürzlich selbst vor dem Landgericht Nürnberg einen Korrespondenzanwalt erlebt - ganz schlimm.Meine Empfehlung in Deinem fall ist: Nimm einen Anwalt (in) in Nürnberg, der sich mit der BSQ-Problematik auskennt. Die BSQ hat nämlich jede Menge Prozesse am Hals (einschließlich meinem).


    Leider bist Du genau in die Falle gelaufen, die ich weiter oben bereits beschrieben habe. Wenn Du nicht zahlst und Dir die BSQ dann wegen Vertragsverletzung (siehe AGB) kündigt, hast Du ganz schlechte Karten - siehe das oben zitierte Urteil des AG Nürnberg.
    Wenn Du den Bonus noch retten willst: Ob Du der Kündigung jetzt noch durch Eigenkündigung zuvorkommen kannst oder noch ausdrücklich (und das wäre in jedem Fall zwingend !) mit dem Unterschreiben der Auszahlungsanweisung zusätzlich schriftlich auf das Darlehen verzichten kannst, kann wohl nur ein Anwalt entscheiden.Ich selbst hätte in jedem Fall die 10.000 EUR bezahlt und hätte dann anschließend selbst gekündigt; das hätte den Bonus auf jeden Fall gerettet.


    Wenn Du eine mit der BSQ erfahrene(n) Anwalt / Anwältin in Nürnberg suchst, kann ich nur empfehlen, ins Internet einzugeben: BSQ Versäumnisurteil. Dann kommst Du u.a. auf die Seite BSQ ... Anwalt.de. Und da schreibt eine Rechtsanwältin einen Kommentar....

  • Für alle Betroffene ohne Rechtsschutzversicherung besteht auch immer noch die Möglichkeit der Schlichtung!


    https://www.schlichtungsstelle-bausparen.de/


    Bedeutet: Kein Prozessrisiko, keine Kosten, vertretbarer Zeitaufwand, die dreijährige Verjährungsfrist wird aufgeschoben und die Möglichkeit der nachfolgenden Klage vor Gericht, wenn man mit dem Schlichterspruch nicht einverstanden ist, bleibt erhalten!

  • Das ist auch ein guter Tipp und vor allem bekommt man meist ein Angebot von ca. 50%, wenn man gar keine Klage riskieren möchte, hilft das auch schon weiter.


    Gerade bei ganz niedrigen Bonuszinsen von 1-2tsd € lohnt sich ein Anwalt so gar nicht, wenn man mal in so nen Rechner eingibt, was der Anwalt oder das Gericht kostet, wenn man verliert. Das lohnt sich erst ab 5000€, weil man dann auch beim Landgericht ist, das aktuell nett zu den BSQ-Betroffenen ist.

  • Hallo Bonnie29!
    Es klingt gut, wenn das Landgericht nett zu BSQ Betroffenen ist. Hast Du denn gute Erfahrungen gemacht? Ich tippe auf LG Nürnberg, richtig?
    Bin gespannt auf das, was Du berichtest!

  • Für alle Betroffene ohne Rechtsschutzversicherung besteht auch immer noch die Möglichkeit der Schlichtung!


    https://www.schlichtungsstelle-bausparen.de/


    Bedeutet: Kein Prozessrisiko, keine Kosten, vertretbarer Zeitaufwand, die dreijährige Verjährungsfrist wird aufgeschoben und die Möglichkeit der nachfolgenden Klage vor Gericht, wenn man mit dem Schlichterspruch nicht einverstanden ist, bleibt erhalten!



    Die Schlichtungsstelle ist eine Einrichtung des Verbandes privater Bausparkassen. Diese wiederum betreibt "BSQ". Wenn von dorther eine kundenfreundliche Beurteilung ausgehen sollte, ist dies vermutlich eine Art Fake. Im übrigen muss "BSQ" dies auch nicht beachten.
    Besser ist es, den Petionsausschuss über die BAFin anzurufen, und auf die Verflechtung hinzuweisen.
    Die Verbraucherzentrale Baden-Würtemberg empfiehlt im übrigen einzelne Politiker anzusprechen (zB über abgeordnetenwatch.de).


  • Die Schlichtungsstelle ist eine Einrichtung des Verbandes privater Bausparkassen. Diese wiederum betreibt "BSQ". Wenn von dorther eine kundenfreundliche Beurteilung ausgehen sollte, ist dies vermutlich eine Art Fake. Im übrigen muss "BSQ" dies auch nicht beachten.
    Besser ist es, den Petionsausschuss über die BAFin anzurufen, und auf die Verflechtung hinzuweisen.
    Die Verbraucherzentrale Baden-Würtemberg empfiehlt im übrigen einzelne Politiker anzusprechen (zB über abgeordnetenwatch.de).

    @Einstumworben Heutepfui


    Die Aussage über die Schlichtungsstelle ist meines Erachtens nicht haltbar.


    Zum einen: Dass die BSQ den Schlichterspruch nicht beachten muss, gilt nur für einen Streitwert über 5.000 EUR (siehe Verfahrensordnung § 4. (4). ) und damit nicht generell.


    Zum anderen : Die BSQ kündigt Verträge unter anderem rechtmäßig nach § 489 Abs.1 Nr.2 BGB . Sie zahlt aber den Bonus nur aus, wenn der Bausparer die Kündigung mit einem ausdrücklichen schriftlichen Darlehensverzicht oder eigener Kündigung beantwortet. Dieser unsinnigen Regelung hat die Schlichtungsstelle bereits mehrfach gemäß Schlichterspruch widersprochen (leider, wie oben angegeben, ist dies nur bindend für Boni über 5.000 EUR. Ist der Bonus höher, lehnt die BSQ die Zahlung in diesem Fall ab).


    Entsprechende kundenfreundliche Schlichtersprüche als eine Art "Fake" zu bezeichnen, geht mir deutlich zu weit. Allerdings sehe auch ich grundsätzlich die Möglichkeit eines Interessenkonflikts zwischen Schlichtungsstelle und BSQ.
    Aber dies ist bei allen nichtstaatlichen Ombudsleuten und Schlichtungsstellen der Fall, ob nun Private Krankenversicherung oder Kfz- Schiedsstelle. Schließlich werde sie alle von den angeschlossenen Mitgliedsfirmen finanziert.


    Vielleicht könntest Du vor diesem Hintergrund erklären, was die Verflechtung (BSQ und Schlichtungsstelle werden beide durch den Verband der Privaten Bausparkassen und seine Mitglieder finanziert) mit dem Petitionsausschuss bzw. der BaFiin zu hat..

  • Hallo @Rheingold,


    vielen Dank für Deine Einschätzung und die kritischen Anmerkungen.
    Bevor ich darauf eingehe, bitte ich noch um Konkretisierung:


    1. Wo hast Du es her, dass der Schlichtungsspruch erst bei einem Streitwert über 5 Tsd EUR von den Bausparkassen abgelehnt werden kann? (Unter § 4, 4 Vefahrensordnung finde ich dazu nichts http://www.schlichtungsstelle-…len-Verfahrensordnung.pdf)


    2. Wie kommst Du darauf, dass es generell rechtens ist, wenn "BSQ" neuerdings nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGH kündigen will? (https://www.anwalt.de/rechtsti…treuepraemien_143490.html)



    3. Wo wenn nicht bei der BaFin wäre eine Beschwerde über die Verflechtung VpB/"Ombudsmann"/"BSQ" aufgehoben? ("Ein Angebot kommt Ihnen suspekt vor? Dann sollten Sie der BaFin schreiben und Ihren Fall schildern. Stellt sich heraus, dass Sie einen guten Grund für Ihre Beschwerde hatten, wendet sich die BaFin an das betreffende Institut und hakt dort nach." https://www.bafin.de/DE/Verbra…ansprechpartner_node.html)

  • Hallo Einstumworben...,


    zu 1. Der Link ist hier: https://www.schlichtungsstelle…ann-Verfahrensordnung.pdf .Leider bin ich im Netz auf diesen veralteten Link reingefallen, denn diese Verfahrensordnung wurde leider zum 01.01.17 ersetzt durch eine neue Regelung, wonach der Schlichterspruch ab diesem Zeitpunkt auch für Beträge unter 5.000 EUR nicht mehr bindend ist. Danke für die Klarstellung.


    zu 2. Dieser Thread beschäftigt sich mit dem Problem BSQ und Bonuszahlung. Mein Beitrag sollte in diesem Zusammenhang nur Deine sehr negative Würdigung der Schlichtersprüche im Zusammenhang mit der BSQ in Frage stellen.
    Deshalb habe ich auch verkürzt ausdrücklich nur den Fall zitiert, wonach die BSQ „unter anderem rechtmäßig“ nach § 489 Abs.1 Nr.2 BGB kündigt. Umgekehrt sollte das heißen, dass Bausparkassen das dazu ergangene höchstrichterliche Urteil ( BGH vom 21.02.2017) möglicherweise auch unrechtmäßig als Grundlage für eine Kündigung anwenden (nämlich dann, wenn es sich nicht um den vom BGH dort angeführten „Regelfall" handelt.).
    Aber Dein Link zu einem solchen Fall könnte für Betroffene hilfreich sein.. Vielleicht wäre es eine gute Idee, zu diesem Thema einen neuen Thread einzurichten.


    zu 3. Klar steht es jedem frei, sich damit an die BaFin wenden. Ich frage mich nur, was daran rechtlich zu beanstanden ist, wenn der Verband der Privaten Bausparkassen e.V. (einschließlich der anderen 13 privaten Bausparkassen ) sowohl die Schlichtungsstelle als auch die BSQ finanzieren. Und ich frage mich auch, was denn das praktische Ergebnis für den Bausparer bei einer Beschwerde an die BaFin sein soll. Aber das sind nur meine Gedanken, und vielleicht hat hier jemand überzeugende Antworten.