BSQ (Ex - Quelle) Q12 Bonus

  • Folgende Sachlage (Grundlage Kontoauszug 2018 aus Februar 2019):


    BSQ Bausparer Tarif Q12 mit Bonuszins läuft seit Januar 2005, Bewertungszahl 835 (Was bedeutet das eigentlich genau?), Bausparsumme 5.000 EUR, Bonuszinsen ca. 1.400 EUR, Kontostand zum 31.12.2018 round abound 4.800 EUR


    Seit Januar 2014 nicht mehr aktiv bespart.
    Im Januar 2016 240 EUR überwiesen nach einem Hinweis der BSQ Ende Oktober 2015 über diesen Fehlbetrag, da sonst die Möglichkeit einer Kündigung im Raum steht.


    Seitdem keine aktive Aufforderung der BSQ über die fehlenden Regelsparraten erfolgt. Allerdings seitdem in den Anschreiben zum Jahreskontoauszug der Hinweis, dass in der ABB z.B. die Pflicht verankert ist Regelsparraten zu leisten.
    Warum hat man mir bisher nicht gekündigt, Glück? Oder warten die auf einen anderen Fehler von mir?
    Meine Frage, wie komme ich aus dem Vertrag raus, ohne den Bonuszins zu verlieren und ohne Gerichtsverfahren?
    Oder hat hier jemand eine ganz andere Idee?

  • Die BSQ müsste erst erfolglos zur Nachzahlung aufgefordert haben. Dann kann sie kündigen.


    Um die Bonuszinsen zu retten, einfach nach § 15 ABB kündigen, bevor eine Kündigung der BSQ eingeht, dann sind die Bedingungen für den Bonus erfüllt. Man könnte natürlich irgendwie noch bis Ende des Jahres warten, um möglichst viele Zinsen zu bekommen oder auf eine Kündigung der BSQ warten und dann selbst schnell kündigen. Wäre aber alles Pokern. Ganz sicher wäre nur, jetzt selbst nachweisbar zu kündigen und die Auszahlung mit Frist 3 Monate und Bonuszinsen zu verlangen.

  • Danke für das Posten der Erfahrungen um "BSQ".


    Keineswegs vorher kündigen!


    Ob dies überhaupt nötig ist, bleibt dahingestellt. Die 6. Kammer des Landgerichts Nürnberg jedenfalls sieht dies nicht als notwendig an. § 3 Abs. 2 ABB setze einen solchen Verzicht nicht voraus. Die Klausel sei dahingehend auszulegen, dass dem Bausparer ein Anspruch auf Bonuszinsen auch dann zustehe, wenn er dauerhaft das zugeteilte Bauspardarlehen nicht in Anspruch nehme. Das Landgericht zitierte hier den Duden (bzw. Duden online), der unter „verzichten“ versteht „einen Anspruch auf etwas nicht (länger) geltend zu machen“.
    Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.


    In einem Nebensatz erwähnt das Urteil auch noch, dass die 6. Kammer der Ansicht sei, die Kündigung des Bausparers nach § 15 ABB bzw. der Verzicht auf das Bauspardarlehen seien noch bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist möglich. Auch so kann der Bonuszins also noch „gerettet“ werden, wenn rechtzeitig reagiert wird.



    Zu den Regelsparbeiträgen: Bitte nochmal nachschauen, ob nicht die Quelle Bausparkasse seinerzeit damit geworben hat, dass man flexibel bei den Einzahlungen sein bzw. diese auch ruhen lassen könnte. Dann ist die Regelsparrate m. E. keine vertragliche Verpflichtung.



    Im Übrigen sind nicht alle seit 10 Jahre zugeteilten Bausparverträge aus BGH-Sicht kündbar. Ausnahmen sind Tarife mit Zinsbonus, Bonus oder Treueprämie; hier gibt der BGH zu erkennen, dass seine Urteile nicht anzuwenden seien, weil der Vertragszweck erst mit Erlangung des Bonus erreicht sei.


    Bitte alle weiteren Erfahrung mit "BSQ" hier mitteilen.

  • Das ist alles in allem ein gefährlicher Beitrag, wie ich finde, möchte daher wegen leider viel Erfahrung mit der BSQ einiges richtig stellen:


    1) Erstens ist das Urteil der 6. Kammer noch nicht wirksam, Ende des Jahres kommt vielleicht ein Urteil des Oberlandesgerichts. Wer sich also darauf verlässt, pokert, wie ich schrieb.


    2) Dann wollte BSQ Q12 MK einen Tipp, wie er ohne Klage an seinen Bonus kommt - die BSQ lässt sich aber immer verklagen, wenn der Bausparer nicht rechtzeitig selbst kündigt oder ausdrücklich auf das bauspardarlehen verzichtet, solange er das noch kann - der ist das Urteil der 6. Kammer herzlich egal.


    3) Wenn der Vertrag voll bespart ist, verweigert die BSQ die Zinsen immer, wenn man nicht in einem sehr engen Zeitfenster kündigt -> wiederum pokern, wiederum Gefahr einer Klage


    4) Wie ich bereits berichtete, hatten wir kurz vor Ende der Kündigungsfrist selbst gekündigt und mussten trotzdem klagen, weil die BSQ wie gesagt das noch nicht wirksame Urteil der 6. Kammer ignoriert; der Richter bei uns (10. Kammer) meinte im Übrigen auch, dass er sich gar nicht so sicher wäre, wie er bezüglich der Kündigungsfrist entscheiden würde -> Klage wäre nötig, Risiko besteht, entspricht nicht dem Interesse des Fragestellers


    5) Zu den Regelsparbeträgen: die ABB sind eindeutig, der Regelsparbetrag ist zu zahlen, sonst kann die Bausparkasse nach vorheriger Fristsetzung kündigen; Werbeaussagen zählen bei den Gerichten meist nicht - Wird BSQ nicht akzeptieren -> Klage nötig, dazu mit ungewissem Ausgang. Außerdem gibt es ein Urteil des Amtsgerichts Nürnberg, dass der Bausparer seine Bonuszinsen verwirkt, wenn er sich treuwidrig verhält, weil er die Regelsparrate nicht zahlt -> gefährlich.


    6) Nicht alle Tarife mit Zinsbonus fallen automatisch in diese vom BGH aufgestellte Ausnahme. Die 6. Kammer meinte sogar (allerdings nur mündlich), dass sie nicht der Ansicht ist, der Standard-BSQ-Vertrag sei von der Kündigungsmöglichkeit ausgenommen, weil sie skeptisch sei, ob der BGH solche Verträge gemeint habe, wo der Bonus erst sicher ist, wenn der Vertrag beendet ist, wie hier.


    Ergebnis: Sicherer wäre auf jeden Fall, jetzt zu kündigen und die Bonuszinsen zu sichern, als auf wenige € mehr Zinsen zu spekulieren und 1400€ zu riskieren.

  • Ich stimme Ihnen zu, dass es sich bei ""BSQ" um eine äußerst gefährliche und rücksichtslose Einrichtung handelt.
    Und es ist sicher auch richtig, dass man um der paar Euro mehr, die bei einer erfolgreichen Klage herausspringen können, kein Risiko eingehen sollte.
    "BSQ" wird aber weitermachen, bis der letzte Kunde raus ist. Und bis dahin werden alle nur möglichen Strategien durchgespielt, um den anderen echten Bausparkassen die unpopulären Prozesse zu ersparen.
    Wenn da nicht gegen angegangen wird, schadet das nicht nur den "BSQ"-Kunden, sondern allen.


    Ich finde es gut, dass Sie geklagt haben. Das hilft uns allen weiter.

  • Hallo zusammen,


    wie die anderen habe ich bei der Quelle Bausparkasse (nun BSQ) einen Bausparvertrag im Tarif Q12 mit 10.000 Euro als Bausparsumme abgeschlossen.
    Auch bei mir hat die BSQ (unberechtigerweise) den Bonuszins zum Guthaben hinzugerechnet und gekündigt.
    Habe im Dezember 2018 die Schlichtungsstelle angerufen.
    Die Schlichtungsstelle hat mir mittlerweile die Stellungnahme der BSQ vorgelegt.
    Darin führt die BSQ diverse Gerichtsurteile auf - daher meine Frage: Wie komme ich an diese Urteile?
    Online finden sich viele gar nicht!


    Konkret werden folgende Gerichtsurteile (ich übernehme die inkonsistente Schreibweise der BSQ) aufgeführt:
    - Amtsgericht Nürnberg vom 22.06.2016 unter AZ 24 C 6910/15
    - Landgericht Lübeck vom 03.02.2016 unter AZ: 3 O 240/15
    - Amtsgricht Dortmund unter AZ 416 C 9456/15
    - Landgericht Stuttgart vom 24.07.2014 unter AZ. 25 O 40/14
    - Landgericht Bielefeld vom 12.01.2016 unter AZ. 8 O 312/15
    - Landgericht Nürnberg-Fürth Hinweisbeschluss vom 19.09.2016 (AZ: 10 S 4258/16)
    - BGH Beschluss vom 21.02.2017 (Az: XI ZR 169/16).


    Vielen Dank!

  • 5) Zu den Regelsparbeträgen: die ABB sind eindeutig, der Regelsparbetrag ist zu zahlen, sonst kann die Bausparkasse nach vorheriger Fristsetzung kündigen; Werbeaussagen zählen bei den Gerichten meist nicht - Wird BSQ nicht akzeptieren -> Klage nötig, dazu mit ungewissem Ausgang. Außerdem gibt es ein Urteil des Amtsgerichts Nürnberg, dass der Bausparer seine Bonuszinsen verwirkt, wenn er sich treuwidrig verhält, weil er die Regelsparrate nicht zahlt -> gefährlich.

    Das hängt auch davon ab, ob zuvor Sonderzahlungen geleistet worden sind.
    ABB §2 (3) besagt:
    "Hat der Bausparer 12 Regelsparbeiträge unter Anrechnung vonSonderzahlungen nicht geleistet und ist er der schriftlichen Aufforderungder Bausparkasse zur Nachzahlung länger als 3 Monate nicht nachge-kommen, kann die Bausparkasse den Bausparvertrag kündigen."


    Wer also Sonderzahlungen anfangs geleistet hat, kann gefahrlos die Regelsparbeiträge für eine gewisse Zeit lang einstellen.
    Die BSQ Bauspar AG wird zunächst behaupten und dazu auffordern, weitere Regelsparbeiträge zu leisten (und lässt geflissentlich Sonderzahlungen unter dem Tisch fallen). So geschehen auch bei mir.
    Ich musste Widerspruch einlegen mit Verweis auf ABB §2 (3). Die BSQ Bauspar AG hat danach von den Regelsparbeiträgen abgesehen. Die BSQ versucht mit allen Mitteln (dazu gehören unlautere) die Kunden hinters Licht zu führen.


  • Zum einen: Dass die BSQ den Schlichterspruch nicht beachten muss, gilt nur für einen Streitwert über 5.000 EUR (siehe Verfahrensordnung § 4. (4). ) und damit nicht generell.

    Diese Aussage stimmt leider nicht mehr. Ab dem 1. Januar 2017 gilt eine neue Schlichtungsordnung. Es gibt keinen Schlichterspruch mehr, der für die Bausparkasse bindend wäre. Vielmehr handelt es sich neuerdings um einen Schlichtungsvorschlag, d.h. die Bausparkasse muss sich an nichts mehr halten.
    Siehe hier:
    https://www.schlichtungsstelle-bausparen.de/index.php?id=31
    Insgesamt ist die neue Schlichtungsordnung eine deutliche Verschlechterung für den Bausparkassen-Kunden.


  • Auch bei mir hat die BSQ (unberechtigerweise) den Bonuszins zum Guthaben hinzugerechnet und gekündigt.

    Sowas macht die BSQ noch? Dachte der Drops wäre für die gelutscht...
    Es gibt meines Wissens zu der Hinzurechnung der Bonuszinsen ein eindeutigtes Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg:



    02.05.2017 – 14 U 613/16:


    „Nach den eindeutigen Bedingungen des Vertrages (vgl. § 3 Abs. 2 der als Anlage vorgelegten ABB) entsteht der Anspruch auf Zahlung von Bonuszinsen erst dann, wenn der Bausparer nach § 15 ABB kündigt oder auf das zugeteilte Bauspardarlehen verzichtet […] Die Klägerin hat den Bausparvertrag weder nach § 15 ABB gekündigt, noch hat sie auf das Bauspardarlehen verzichtet.“


    Das OLG hat die Kündigung unter Hinzurechnung der Bonuszinsen daher für unwirksam erklärt.


    Das weiß ich, weil die BSQ genau dieses Urteil in meinem Fall (Bonuszinsen) zitiert hat um so zu begründen, dass das OLG die Regelungen für die Bonuszinsen für "eindeutig" hält, also der Wortlaut gar nicht ausgelegt werden darf.


    Wenn du ein Urteil möchtest und es im Internet nirgendwo findest, musst du es schriftlich beim Gericht bestellen. Kostet zwischen 10-20€

  • Auch bei mir hat die BSQ (unberechtigerweise) den Bonuszins zum Guthaben hinzugerechnet und gekündigt.
    Habe im Dezember 2018 die Schlichtungsstelle angerufen.
    Die Schlichtungsstelle hat mir mittlerweile die Stellungnahme der BSQ vorgelegt.
    Darin führt die BSQ diverse Gerichtsurteile auf - daher meine Frage: Wie komme ich an diese Urteile?
    Online finden sich viele gar nicht!

    Sie brauchen nicht zu wissen, was in diesen Urteilen steht. Für die "Schlichtung" wird es genügen, wenn Sie mitteilen, dass Sie nicht mit der Hinzurechnung der Bonuszinsen einverstanden sind.
    (Die "Schlichter" im Namen des VPB sind ehemalige Richter, einer sogar BGH ...)


    Aber erwarten Sie nicht zuviel davon.
    Am Ende werden Sie klagen müssen, um dann vielleicht zu ihrem Recht zu kommen.

  • Ja, so ist es!
    Zitat: Sie brauchen nicht zu wissen, was in diesen Urteilen steht. Für die "Schlichtung" wird es genügen, wenn Sie mitteilen, dass Sie nicht mit der Hinzurechnung der Bonuszinsen einverstanden sind.
    (Die "Schlichter" im Namen des VPB sind ehemalige Richter, einer sogar BGH ...)


    Nach meiner eigenen Erfahrung berücksichtigen die Schlichter die aktuelle Rechtssprechung, aber eben auch nur die aktuelle! Dabei ist zu beachten, dass jeder Fall und auch Schriftwechsel unterschiedlich sein kann. Die BSQ zitiert die ihr genehmen Urteile.


    Der Schlichterspruch ist leider auch nicht mehr bindent!!
    Der Vorteil ist, dass nach dem kostenlosen Schlichterspruch die Klage immer noch möglich ist!

  • Der Schlichterspruch ist leider auch nicht mehr bindent!!
    Der Vorteil ist, dass nach dem kostenlosen Schlichterspruch die Klage immer noch möglich ist!

    Genau!
    Aber "die Schlichtung" ist vielleicht nicht vergebens, weil die Anzahl im Geschäftsbericht veröffentlicht werden muss; es kann ja immerhin sein, dass das mal einem aufstößt, der wirklich Einflusss nehmen kann (Tip: abgeordnetenwatch.de - "Weil Transparenz Vertrauen schafft").


    Übrigens: Man kann sich auch bei der Bafin beschweren: https://www.bafin.de/DE/Verbra…id298#doc7850196bodyText2

  • Denken Sie als Nachweis doch unbedingt auch an die vielen Veröffentlichungen zu dem Thema
    zB unter
    https://www.test.de/Bausparen-…-Praemie-1140015-2140015/


    - und bitten Sie doch vielleicht auch Hermann Tenhagen, sich dazu zu äußern;
    immerhin fällt die explizite Werbung (auch für BSQ) ja noch in seine Amtszeit bei Stiftung Warentest.
    [Blockierte Grafik: https://screenshotscdn.firefoxusercontent.com/images/b827b045-d011-45e0-a334-333eb75083f5.png]

  • Hallo zusammen,


    habt ihr denn eigentlich letzten Monat von der BSQ auch ein Schreiben erhalten, mit dem die BSQ anbietet, bei einer vorzeitigen Beendigung des Bausparvertrages einen Sonderzinsbonus zu bezahlen?

  • ich kann mich erinnern, bereits zwei Mal solche Schreiben erhalten zu haben. Das ist allerdings auch schon länger her. Die Angebote waren nicht attraktiv. Sie lagen mit den angebotenen Summen jeweils unter der zu erzielenden Verzinsung eines Jahres.