BSQ (Ex - Quelle) Q12 Bonus

  • Leider hat es keine Bedeutung, was Amts- oder Landgerichte dazu sagen. Die BSQ gehört dem Verband privater Bausparkassen e. V., der seinen Sitz in unmittelbarer Nähe vom Deutschen Bundestag hat. Hier wird Politik gemacht.


    Der BSQ geht es nicht um einzelne Bausparer. Sie macht ihren Job, indem sie die Interessen ihrer Chefs durchsetzt - und das bis ganz nach oben. Zu verlieren hat sie nichts (nur "Bestandskundengeschäft", das heißt, alle müssen raus, und je pfiffiger die Fakten manipuliert werden, umso besser für die Branche.


    Man muss schon einen sehr langen Atem haben, um hier als Einzelner allein auf dem Rechtsweg weiterzukommen.
    Vermutlich könnte Lobbycontrol oder Attack etwa bewirken (https://www.attac.de/kampagnen…ankenkritik/v-lobbyismus/).
    Das wird aber nur geschehen, wenn sich genügend Viele an sie wenden.


    Oder zumindestens jetzt die Bafin einschalten (https://www.bafin.de/DE/Verbra….html#doc7850196bodyText2)

  • EinstumworbenHeutepfui: Ich teile Ihre Meinung ausdrücklich nicht!. Genau das von Ihnen vorgeschlagene Verhalten führt dazu, dass es keine oder nur wenige rechtskräftige Urteile gegen die BSQ gibt. Natürlich hat es eine "Bedeutung, was Amts- oder Landgerichte dazu sagen", denn sie sagen nicht nur einfach etwas, sondern sie sprechen Urteile. Hat ein Gericht zu einem bestimmten Sachverhalt in der Vergangenheit bereits ein Urteil gesprochen, ist es wahrscheinlich, dass ein anderes Gericht in einem vergleichbaren Fall genauso oder zumindest ähnlich entscheiden wird.


    Der Verband privater Bausparkassen e. V. macht sicherlich auch Lobbypolitik und sitzt deshalb in der Nähe des Bundestages. In diesem Fall wickelt er aber gezwungernermaßen eine Bausparkasse ab. Natürlich hat die BSQ und der hinter ihr stehende Verband etwas zu verlieren. Mit jedem Urteil erhärtet sich die Meinung, dass die gerne verweigerten Bonuszinsen tatsächlich zu zahlen sind. Irgendwann macht es für die BSQ keine Sinn mehr, sich verklagen zu lassen, da bereits zuvor feststeht, wie die Urteile ausfallen.


    Was sollen denn Lobbycontrol oder Attack erreichen? Ihr Vorschlag führt nicht zum Ziel, die Bonuszinsen zu erhalten, sondern genau zum Gegenteil: Fristen werden versäumt und Ansprüche gehen verloren.

  • @Drolshagen


    Danke, dass Sie auf das mögliche Missverstehen meines Beitrags hinweisen. Wir sind gar nicht so weit auseinander. Es ist richtig, dass jede Klage zählt, die Dem Verein wirklich einheizt. Ich habe nichts dagegen, dass Richter damit beschäftigt werden.
    Von mir aus können auch die Anwälte wieder tüchtig mitverdienen. Und ich verstehe durchaus, dass sie dem Übel bloß nicht zu Nahe rücken wollen. Niemand schlachtet gern die Kuh, solange sie noch Milch gibt.
    Aber es reicht nicht, ein individuelles Süppchen zu kochen. Für die Hertwecks, Ketzners und Kreuzigers ist es doch ein gefundenes Fressen, wenn sich wieder einer breitschlagen lässt, einen ihrer faulen Vergleiche anzunehmen.


    Die BSQ ist keineswegs Retter für die Kunden der Pleite gegangenen Schickedanz-Kasse gewesen, sondern das Resultat eines geschickten Deals mit der Bafin. Es ging darum, der Branche die Verantwortung vom Leib zu halten. Es wäre durchaus möglich gewesen und wurde auch angedacht, dass die Sparer der Quelle-BS von einer der anderen, echten Bausparkassen übernommen werden. Aber dann hätte man schlecht den Ausstieg aus den Verträgen anleiern können. Das lief nur mit einer Einrichtung, die sich nicht um Bestandskunden zu scheren hat.



    Nochmal, es ist gut, dass Sie klagen und sehr gut, dass Ihnen offenbar dabei die Luft nicht ausgeht.
    „Ausgezeichet“ wäre es, wenn Sie Ihren Anwalt (Ihre Anwältin) dazu bewegen könnten, in die Klageschrift mitaufzunehmen, dass die BSQ gar nicht berechtigt ist, das Bauspargeschäft zu betreiben.

  • Prüfen Sie mal die Kontoführungsgebühren im Tarif Q12. Die sind auf maximal 60 Euro vereinbart, BSQ kassiert aber jedes Jahr 12 Euro auch wenn mehr wird


    die beschei... wo es geht ?


    Übrigens habe alle ohne Bonus zu erhalten dafür jahrelang Steuern abführen müssen !!!!

  • Prüfen Sie mal die Kontoführungsgebühren im Tarif Q12. Die sind auf maximal 60 Euro vereinbart, BSQ kassiert aber jedes Jahr 12 Euro auch wenn mehr wird


    die beschei... wo es geht ?


    Übrigens habe alle ohne Bonus zu erhalten dafür jahrelang Steuern abführen müssen !!!

    BSQ besch... nicht nur systematisch.


    Es geht ihr darum, alles aber auch alles auszureizen, was der Branche dienlich sein könnte, beim Dezimieren der alten, unliebsamen Kundenbestände - (keine echte Baursparkasse könnte sich das leisten ...)..


    "§17 Kontogebühr, Entgelte und Auslagen(1) Für jedes Konto des Bausparers berechnet die Bausparkasse in der Sparphase jeweils bei Jahresbeginn – im ersten Vertragsjahr anteilig am Kalenderjahresende – eine Kontogebühr von bis zu 12 Euro, insgesamt jedoch nicht mehr als 60 Euro je Bausparer. Die Sparphase beginnt mit dem Abschluss des Bausparvertrages und endet mit seiner Auflösung oder mit der (ersten Teil­) Auszahlung des Bauspardarlehens. Die aktuelle Kondition ist aus der jeweils aktuel-len Gebührentabelle ersichtlich. Über eine Änderung wird der Bau-sparer schriftlich informiert."


    Ja, die berechneten Kontogebühren und die abgeführten Steuern unbedingt mit überprüfen - und wenn dabei Unregelmäßigkeiten entdeckt werden, es sogleich der Bafin melden (https://www.bafin.de/DE/Verbra….html#doc7850196bodyText2)


    und/oder
    veröffentlichen (z. B. auch reclabox.com, finanz-forum.de, abgeordnetenwatch.de).



    Hilfreich wären auch Berichte an den Verbraucherschutz:


    https://www.marktwaechter.de/mitmachen/beschwerdeformular


    https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/markt/kontakt/
    https://www1.wdr.de/fernsehen/koennes-kaempft/kontakt/

  • Öhm, also die 60€ beziehen sich auf jährlich und pro Bausparer. D.h. ab dem 6. Bausparvertrag wird keine Gebühr mehr berechnet.


    Nicht, dass ich die irgendwie verteidigen wollen würde, aber das als insgesamt zu interpretieren ist glaub ich etwas weit hergeholt.

  • @Drolshagen


    Ich stimme Ihnen völlig zu.


    Leider ist aber die klare Tendenz, dass die Kläger (zumindest gegen die BSQ) letztlich die Vergleiche annehmen und damit dann keine Urteile gesprochen werden.


    Das System der BSQ ist nach meiner Erfahrung, dass vor dem Anrufen der Schlichtungsstelle überhaupt kein Vergleich angeboten wird, nach dem positiven Schlichtungsspruch dann ca 30 %, und das steigert sich dann nach Einschaltung eines Rechtsanwalts in Stufen, bis kurz vor der Verhandlung bis zu 80 % geboten wird. Und da kippen offenbar die meisten um.


    Und das ist für die BSQ ein großer Erfolg, denn sie versucht offenbar mit allen Mitteln, ein Urteil zu verhindern.

  • im ersten Vertragsjahr anteilig am Kalenderjahresende – eine Kontogebühr von bis zu 12 Euro, insgesamt jedoch nicht mehr als 60 Euro je Bausparer.


    Wenn das "also die 60€ beziehen sich auf jährlich und pro Bausparer"


    wrde kaum von "bis zu 12 Euro" "anteilig am Kalenderjahresende" stehen


    Denn 60 sind mehr als bis zu 12 Euro.


    Da bezieht sich auf den gesamten Vertrag, kaum anzunehmen das in einem Vertrag gleich irgendwas für weieter Verträge geregelt wird,


    Das die BSQ Vergleiche und keine Urteile will ist klar. Nach dem LG Urteil sehe ich aber kaum das die BSQ noch gewinnen kann. Die werden keine OLG Urteile erwirken und stehts vorher einknicken. Also werden leider alle klagen müssen - gut es einen Bundesverband gibt, eine Aufsichtbehörde.....


    Übrigens hat die BSQ stehts die Steuern für die Bonuszinsen eingezogen. Da diese Geld aber nie dem Kunde gehörte, sollte man auch das zurückfordern.

  • @amende


    Steuern für Bonuszinsen:
    Es stimmt, die Bonuszinsen wurden jährlich von der BSQ versteuert. Anstatt dass die BSQ darauf hinweist, dass hier ein Rückerstattungsanspruch besteht : Stillschweigen.


    Da die Steuern bereits abgeführt wurden, geht das nur über das Anfordern einer Verlustbescheinigung bei der BSQ. Das klappt nach meiner Erfahrung ausnahmsweise problemlos (Ist aber auch eine gesetzliche Verpflichtung für Banken). . Diese Verlustbescheinigung ist dann über die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen.

  • Aber der Vorteil besteht doch genau darin, dass die Steuern für die Bonuszinsen in dem Jahr abgeführt werden, in dem die Bonuszinsen auf dem Bausparkonto gutgeschrieben wurden. Andernfalls würden die Steuern ja fällig werden, sobald das Bausparguthaben inkl. der Bonuszinsen ausbezahlt wird. Und das könnte ggf. (je nach Summe) einen höheren Steuerabzug bedeuten. Oder verstehe ich hier etwas falsch?

  • @BSQ Hasser
    Zum Vorteil einer jährlichen Abführung der Steuern durch die BSQ:


    Das sehe ich nicht so.


    Zum einen ist die Abgeltungssteuer ein fester prozentualer Steuersatz und nicht ein persönlicher Steuersatz, der mit steigendem Einkommen steigt.Die letztlich abgeführten Gesamtsteuern bleiben also gleich.


    Zum anderen verringert eine jährliche Steuerzahlung den Bonus, denn der wird dann jedes Mal um diesen Betrag reduziert. Und das bewirkt, dass der Zinseszinseffekt entsprechend geringer wird, denn der Bonus wird jährlich auch wieder verzinst.
    Das dürfte der Grund sein, warum die BSQ diese Variante (im Unterschied z.B. zur DeBeKa) gewählt hat, denn sie spart dadurch Geld.


    Einziges Risiko bei endfälliger Steuerzahlung: : Wenn erst bei der Auszahlung die Steuer erhoben wird und die Regierung zwischenzeitlich eine höhere Steuer als die derzeitige Abgeltungssteuer beschlossen hat , hätte man Pech gehabt.

  • Ich empfehle den Geschäftsbericht 2018 der BSQ zum Lesen:


    https://www.bsq-bausparkasse.d…eschaeftsbericht_2018.pdf



    Alle Angaben unter Vorbehalt:


    Danach hat sich z.B. der Bestand an Bausparverträgen von 2016 auf 2018 von 22.615 auf 10.938 mehr als halbiert. Da dürften die Kündigungen durch die BSQ kräftig durchgeschlagen haben. Die Bauspareinlagen sind allein im letzten Jahr von ca 160,8 Mio auf 125,5 Mio gesunken..



    Das macht deutlich, warum die BSQ darum kämpft, den Bonus möglichst nicht auszuzahlen : hier geht es über die Jahre offenbar um sehr viele Millionen.Und als Rückstellungen für Prozesskosten hat die BSQ eine Summe von 460.000 EUR ausgewiesen (Seite 29). Wer hier noch auf ein freiwilliges Nachgeben der BSQ hofft, ist ein ....


    Für Unentwegte: Der Geschäftsbericht enthält auch den Namen des Aufsichtsratvorsitzenden der BSQ. Wer sich also von einem Schreiben an ihn etwas verspricht ....