BSQ (Ex - Quelle) Q12 Bonus

  • Mir ist schon klar wie sich die BSQ entwickelt hat und wozu sie gegründet wurde, ganz sicher nicht um den ehemaligen Quelle-Bausparern ein fairer Partner zu sein. Deshalb wäre es ja so wichtig eine Strategie zu haben wie man bei noch bestehenden Verträgen vorgehen muss ohne denen möglichst wenig zu schenken.
    Klar wäre es das einfachste den Vertrag zu kündigen oder ein Sonderzinsangebot anzunehmen, aber mir widerstrebt das total, da ich eigentlich im Recht bin und nix Unredliches fordere, sondern nur Vertragstreue.
    Aber ich weiß auch, das Recht haben und Recht bekommen in diesem unserem so hochgelobten Rechtsstaat leider oft genug grundverschiedene Dinge sind.


    Manchmal fragt man sich schon auch wie es zu manchen Urteilen kommt!

  • Hallo schwabenzorro,
    hast Du schon daran gedacht, eine Beschwerde bei der Bafin einzureichen? Die haben zwar das Maleur "BSQ" mit zu verantworten und konnten sich bisher auf ihrer Unantastbarkeit ausruhen. Inzwischen hat sich aber auch deren Blatt sehr gewendet, sodass Grund zur Hoffnung besteht, dass sie eine Antrag von Dir mit etwas mehr Nachdruck behandeln werden.
    Sich an die Schlichtungstelle des Verbands zu wenden, ist nicht ratsam, es sei denn, Du wolltest den Bock zum Gärtner machen.
    Wie hoch ist denn "die Steitsumme"; um welchen Betrag geht es?

  • Bis zur Vollbesparung würden noch ein paar Tausend Euro Zinsen hinzukommen (Bonus + "normaler" Zins). Und die werde ich denen sicher nicht schenken, zumal es ja auch keinerlei vergleichbare Alternativen für eine sichere Geldanlage gibt.


    Sollte der Bonus dann verweigert werden und man müsste drum prozessieren ginge es um eine fünfstellige Summe.


    Bezüglich der Bafin werde ich im Moment sicher keine schlafenden Hunde wecken, ich hab ja immer noch die Hoffnung, dass die BSQ aus den Urteilen wenigstens etwas gelernt hat und eben nicht mehr unter Einbeziehung der Bonuszinsen wegen Vollbesparung kündigt. Aber falls doch will ich gewappnet sein und werde mit Sicherheit vor Gericht ziehen.


    Jedes für uns Bausparer negative Urteil schürt halt die Befürchtung, dass die noch frecher werden, auch wenn es, wie im jetzt vorliegenden Fall, meinen Vertrag wohl nicht direkt betrifft.

  • Ja, das macht Sinn.


    Und selbst erstmal negative Urteile können dem Verbraucherinteresse dienen. Man muss vielleicht nur einen langen Atem haben. Auch wenn mir "Frechheit" ein viel zu feines Prädikat zu sein scheint - sie kommt irgendwann zu Fall, besonders bei einem solch offenkundig kundenfeindlichen Gebaren. Die Leute sind ja nicht doof. Und wer sich einmal die Finger an einem diesem sauberen Finanzprodukte dreckig gemacht hat, wird sie nicht wieder anfassen wollen. Deshalb versuchen die ja auch, ihre schmutzige Wäsche nicht heraushängen zu lassen.


    Mit einer deratigen Streitsumme reicht es jedenfalls bis vor den BGH.

  • Hallo zusammen,


    ich habe auch einen Q12-Vertrag und habe bislang durchgehalten und auch die Sonderzinsbonus-Angebote seit Jahren ungenutzt gelassen, bzw. Gegenangebote gemacht, die aber allesamt abgelehnt wurden ;)


    Der Vertrag ist nun inkl. Bonus voll bespart. Einen Kündigungsversuch scheint die BSQ aber nicht unternehmen zu wollen. Vermutlich aufgrund der jüngeren Rechtsprechung.


    Stattdessen erreichte mich gestern ein weiteres Sonderzinsbonus-Angebot, das nun tatsächlich attraktiv ist bzw. zu sein scheint. Effektiv verliere ich nun lediglich 400 € der von mir errechneten Maximalverzinsung. Da ich für diesen Betrag keine Lust auf ein Verfahren etc. habe und das Geld auch eigentlich gut gebrauchen könnte (sonst würde es noch ca. 2 Jahre bei der BSQ liegen), überlege ich das Angebot anzunehmen.


    Da die BSQ aber nicht vertrauenswürdig ist, möchte ich sichergehen, dass das Angebot keine "Falle" ist.


    Wie ist euer Kenntnisstand zu solchen Sonderzinsbonus-Angeboten? Kann man die bedenkenlos annehmen oder muss man auf der Hut sein? Versucht die BSQ ggf. die Bonuszinsen einzubehalten? In dem Angebot steht u. a. "erfolgt die Abrechnung des Bausparguthabens inklusive Zinsen und eines einmaligen Sonderzinsbonus von xx €". Ist das "Bausparguthaben" das gesamte angesparte Guthaben inkl. Bonuszins? Und reicht die Formulierung "inklusive Zinsen", um auch die Bonuszinsen zu erfassen?


    Vielleicht bin ich etwas zu paranoid, aber ich denke, der BSQ ist fast alles zuzutrauen.


    Anbei eine Kopie des Angebots.


    Vielen Dank!

  • Hallo Kulla75,


    gut, dass du hier nachfragst.

    Das hört sich erstmal so an, also ob sie dir wirklich auch die Bonuszinsen mit auszahlen wollen. Wenn du diese Variante bei Vertragsabschluss gewählt hast und dies dir auch bestätigt wurde, müsste es eigentlich klappen.

    Aber bei denen kannst du nicht sicher sein. Die sind einfach nur dafür da, schwierige rechtliche Fragen für die anderen echten Bausparkassen auszutesten und wo immer möglich, die Kunden aufs Kreuz zu legen.

    Sicherheit kannst du nur bekommen, wenn du einen Anwalt beauftragst, oder aber genau nachfragst - und es dir schwarz auf weiss geben lässt.


    Warum willst du aber eigentlich auf die von dir errrechneten 400 Euro verzichten?


    Und wieso meinst du, dass die aufgrund der Rechtsprechung bisher keinen Kündigungsversuch unternommen haben?

  • Im Moment scheint es tatsächlich so zu sein, dass sie keine Versuche mehr unternehmen um Verträge zu kündigen, die nur unter Einbeziehung der Bonuszinsen voll bespart sind. Zumindest wurde in letzter Zeit nichts mehr darüber publik.


    Die Berechnung von Kulla75 kann ich natürlich nicht bewerten, dazu fehlen die notwendigen Zahlen. Da sein Vertrag zum jetzigen Zeitpunkt nur unter Einbeziehung des Bonus voll bespart ist muss das Angebot aber schon richtig gut sein um tatsächlich nur 400 Euro weniger zu bekommen als wenn man es weiterlaufen lässt.


    Das mit dem Verzicht auf die 400 Euro kann ich nachvollziehen, wenn man das Geld eh gut brauchen kann.


    Aber ich glaube mich zur erinnern, dass irgendwann mal die Rede davon war, dass in einem solchen Fall die Abschlussgebühr nicht zurückgezahlt wird oder wurde, weil der Vertrag ja aufgrund einer Sondervereinbarung beendet wird und somit die Bedingungen für eine Rückzahlung der Abschlussgebühr nicht vorliegen würden. Allerdings weiß ich gar nicht, ob der Q12 überhaupt eine Rückzahlungsoption vorsieht.


    Insofern würde ich ein Schreiben aufsetzen mit allen relevanten Zahlen, also jetzige Bausparsumme + Bonuszinsen + noch anfallenden Zinsen + Abschlussgebühr + Sonderzinsbonus = Gesamtsumme und mir diesen Auszahlungsbetrag bestätigen lassen. Wenn sie das machen kannst ja immer noch entscheiden, ob dir diese Lösung die 400 Euro wert ist.

  • Einstumworben Heutepfui : Kulla75 schreibt, dass er das Geld jetzt brauchen könnte und wäre auch die Unsicherheit los, ob BSQ am Ende wirklich in der gehofften Höhe leisten will und noch kann.


    Hm, es kommt auf die Höhe an. Aber heutzutage bekommst du geld schon mit Minuszinsen. Und du kannst den Vertrag immer als Sicherheit angeben.


    Und warum meinst du, dass BSQ nicht leisten könnte?
    Die gehört doch dem Verband. Bevor der dicht macht, müssten erstmal alle anderen Bausparkassen Pleite gehen. Auch wenn das vielleicht wünschenswert wäre, müsste dafür doch noch einiges passieren.

  • Aber ich glaube mich zur erinnern, dass irgendwann mal die Rede davon war, dass in einem solchen Fall die Abschlussgebühr nicht zurückgezahlt wird oder wurde, weil der Vertrag ja aufgrund einer Sondervereinbarung beendet wird und somit die Bedingungen für eine Rückzahlung der Abschlussgebühr nicht vorliegen würden. Allerdings weiß ich gar nicht, ob der Q12 überhaupt eine Rückzahlungsoption vorsieht.

    Eine Option zur Rückzahlung ist mir bei den Quelle/BSQ-Verträgen nicht bekannt
    Und die Entscheidungen unseres lieben Bundesgerichtshofs enttäuschen doch auch hier nachhaltig: https://www.verbraucherzentral…m-bundesgerichtshof-10769

  • Die verschiedenen Sicherungssysteme werden sich immer zuerst intensiv darum kümmern, dass Du Dein eingezahltes Geld wieder bekommst.


    Wenn dann darüber hinaus noch was übrig ist, auch die Zinsen.


    Wenn dann immer noch was übrig ist, auch noch Sonderzinsen, Boni, mehr oder weniger fest versprochene Schlusszahlungen etc. p.p.


    Aber wenn die Leistungen so weit gehen, wäre es vorher auch gar nicht nötig gewesen, das Sicherungssystem einzuschalten...

  • Also mein Q8 enthält auf jeden Fall die Option zur Erstattung der Abschlussgebühr:

    Die Abschlussgebühr nach Absatz 2 wird dem Bausparer jedoch

    zurückerstattet, wenn er auf das zugeteilte Bauspardarlehen verzichtet, seit Vertragsabschluss mindestens 7 Jahre vergangen sind und

    vorher keine Änderungen des Bausparvertrages gemäß § 13 durchgeführt wurden.

  • Vielen lieben Dank für eure Antworten!


    Darüber mir die Auszahlungssumme bestätigen zu lassen, hatte ich auch schon nachgedacht. Vielleicht versuche ich es so. Vielleicht lasse ich auch die Verbraucherzentrale mal drüberschauen.


    Der Tarif Q12 enthält den Passus zur Rückzahlung der Abschlussgebühr soweit ich erkennen kann nicht. Siehe Screenshot anbei.


    Was die Berechnung angeht: Ich habe ausgerechnet, dass ich in ca. 2 Jahren die Vollbesparung erreiche. Bis dahin komme ich auf ca. 2100 € Zinsen. Das Angebot der BSQ lautet auf 1700 €.


    Die meisten der vorherigen Angebote waren aber tatsächlich lächerlich niedrig. Zumal zumindest bei den jüngeren Angeboten klar wurde, dass der Kasse bewusst war, dass ein Kündigungsversuch auf der Grundlage einer Hinzurechnung der Bonuszinsen zu Bausparsumme nicht aussichtsreich ist.

  • Rechnen mal genau nach !! Und vertraue denen nicht


    weiteres Sonderzinsbonus-Angebot kann man nicht glauben, denn die BSQ macht eigentlich keine neuen Geschäfte und da es eigentlich keine Zinsen mehr gibt......
    Das Bauspargeschäft geht den Bach runter, ich würde da nichts mehr anlegen.


    Sprich mit der Verbraucherzentrale!

    Du hast je noch die Chance das Bauspardarlehn auszuschlagen, dann müssen die zahlen. Wir Doofen haben den Termin verpasst und wurden gekündigt, dann gabs keinen Bonus

  • Nur zur Info: Ich habe meinen Q12-Vertrag Ende September unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist gekündigt. Auf meine telefonische Nachfrage hin teilte eine Frau P. mit, dass die Kündigung vorliege, die Summe ohne Kürzungen ausgezahlt werde und eine Abrechung und schriftliche Bestätigung im Dezember erfolge. Ich bin gespannt.

  • Aus eigener nachhaltiger Erfahrung : Die BSQ verschenkt keinen Cent. Gesamtzinsen sind wahrscheinlich ohne Bonuszinsen, bei mir wurden die vor Jahren auch nicht ausgezahlt (ohne mich vorher darauf hinzuweisen...).

    Ich würde mir von der BSQ deren Angebot exakt aufschlüsseln lassen, dann sieht Du doch was sie Dir zahlen wollen.


    Im Zweifelsfall würde ich selbst mit der vorgeschriebenen Frist kündigen, dann bekommst Du die Bonuszinsen auf jeden Fall ausgezahlt.

  • Aus eigener nachhaltiger Erfahrung : Die BSQ verschenkt keinen Cent. Gesamtzinsen sind wahrscheinlich ohne Bonuszinsen, bei mir wurden die vor Jahren auch nicht ausgezahlt (ohne mich vorher darauf hinzuweisen...).

    Ich würde mir von der BSQ deren Angebot exakt aufschlüsseln lassen, dann sieht Du doch was sie Dir zahlen wollen.


    Im Zweifelsfall würde ich selbst mit der vorgeschriebenen Frist kündigen, dann bekommst Du die Bonuszinsen auf jeden Fall ausgezahlt.

    Danke für Deine Antwort. Darf ich fragen, wie Dein Vertrag beendet wurde? Auch mit einem Sonderzinsbonus-Angebot?


    Da sie in dem Angebot "Zinsen" schreiben, glaube ich nicht, dass sie später versuchen, die Bonuszinsen davon auszunehmen. Dennoch gehe ich bei der BSQ lieber auf Nummer sicher.


    Ich habe die Kasseangeschrieben und um schriftliche Bestätigung gebeten, dass der Bonus im Rahmen des Angebots ebenfalls ausgezahlt wird und keine weiteren Abzüge erfolgen. Weiterhin habe ich sie aufgefordert mir den genauen Auszahlungsbetrag zu nennen. Wenn ich eine Antwort habe, sehe ich weiter.