BSQ (Ex - Quelle) Q12 Bonus

  • Hallo, eine Frage an die Community:

    Auch ich habe einen BSQ-Q12-Vertrag am Laufen.

    Die 10-Jahres-Frist bzgl. der Zuteilungsreife endet zum 30.04.2021, eine Voll-Besparung ohne den Bonuszins wäre erst in ca. 2 Jahren erreicht.

    Was soll ich bzw. würdet ihr nun machen?:?:

    - den Vertrag selbst kündigen (inkl. Verzichtserklärung auf das Darlehen, bevor die BSQ kündigt?

    ...wann würdet ihr das machen, und zu welchem Termin?

    - oder auf die Kündigung von BSQ warten, und dann innerhalb 3 Monaten selbst kündigen

    inkl. Verzichtserklärung auf das Darlehen?

    - oder ganz anders verhalten?


    ...vielen Dank und allen ein vor allem gesundes Neues Jahr!;)

  • Lies den Vertrag. Soweit mir noch bekannt reicht es aus wenn du auf das Darlehen verzichtest. Leider habe ich meinen weggeworfen. Mich haben Sie um den Bonus erleichtert.


    Wenn du das Darlehn eh nicht brauchst kannst du eigentlich jederzeit verzichten. Kündigen braucht man deswegen nicht.

    Lies den Vertrag da steht es tatsächlich genau drin.


    ABER die Bausparkasse ist nur noch ein Rest von Geld. Ist das Alle könnten auch noch einige leer ausgehen.

  • Wie hoch ist der Betrag, auf den du verzichten würdest, wenn du bereits zum 30.04.21 selbst kündigst und nicht darauf bestehst, dass die Vollbesparung in ca. zwei Jahren erreicht ist?

  • Die Summe für Zins- und Bonuszins beläuft sich auf ca. 1.650 EUR im Zeitraum zw. 01.05.21 und 31.07.22...und das Ganze mal 2, da ich für meine Kinder jeweils einen Vertrag am Laufen habe...also über ca. 3.300 EUR

  • Also für mich wäre die 10-Jahres-Frist nach Zuteilungsreife die absolute Dead-Line. Klar hat der BGH in seiner Urteilsbegründung Ausnahmen zugelassen (wurde hier schon ausgiebig diskutiert), aber so wie ich die BSQ einschätze wirst du dir das vor Gericht erstreiten müssen. Ob es Dir das wert ist kann keiner für Dich entscheiden.

  • schwabenzorro: Danke für Deine Einschätzung!

    Verstehe ich dich richtig: Du würdest also (evtl. auch schon diese Woche) zum 30.04.2021 kündigen (oder muss das Datum ein paar Tage davor liegen wegen der 10 Jahresfrist?), und dabei auf das Darlehen verzichten (gibt´s da einen "besonderen" Wortlaut?) und evtl. auch (so wie ich es manchmal gelesen habe) die Zuteilung annehmen?

    Danke!

  • Ich nehme an, Du hast die Beiträge etwa ab Nr. 130 gelesen? Da haben wir über die Vorgehensweise, die auch Dich betrifft, bereits diskutiert. Eine 100 % wasserdichte Empfehlung wird Dir wohl niemand hier geben können, zumal wir alle "nur" Betroffene, aber keine Juristen sind und die BSQ vollkommen unberechenbar ist.


    Also nochmal ganz deutlich, ohne dass das hier in irgendeiner Form eine Rechtsberatung darstellt, ich sag Dir nur, wie ich vorgehen würde wenn es mein Vertrag wäre:


    Kündigen bevor die BSQ es macht und gleichzeitg den Verzicht auf das Darlehen erklären.


    Dann müsstest Du sicher sein, hast aber halt nicht den letzten Euro herausgeholt.

  • Zitat

    Das würde mich auch mal interessieren, wo Du diese Info her hast oder wie Du darauf kommst.


    Mit Beschluss vom 9. November 2018 zur Einstellung des Geschäftsbetriebs sowie der Genehmigung des Antrags auf Abwicklung der BSQ Bauspar AG, inklusive der entsprechenden ABB am 18. Dezember 2018 durch die BaFin, befindet sich die BSQ Bauspar AG im Abwicklungsmodus i. S. des § 16 BauSparkG mit dem Ziel der Geschäftseinstellung https://de.wikipedia.org/wiki/BSQ_Bauspar

    Die hatten bei der Beendung sicher noch keinen Plan das es so lange 0% Zinsen geben wird. Die verdienen seit Jahren also kein neues Geld. Obwohl Sie Kunden um den Bonus bringen


  • Die Summe für Zins- und Bonuszins beläuft sich auf ca. 1.650 EUR im Zeitraum zw. 01.05.21 und 31.07.22...und das Ganze mal 2, da ich für meine Kinder jeweils einen Vertrag am Laufen habe...also über ca. 3.300 EUR


    Ich weiß ja nicht, wie du finanziell gestellt bist. Aber dreitausend Euro haben oder nicht haben .... ! Das Geld in einem ETF auf den MSCI Word anzulegen, hat bisher um die 7 % p. a. gebracht. Jedenfalls eine bessere Altersvorsorge für deine Kinder, als es denen zu überlassen.


    Geh zu einem Anwalt für Kapitalmarktrecht, der sich mit Bausparkassen, am besten auch noch mit dem ganz besonderen Fall BSQ auskennt. Oder wenigsten zur Verbraucherberatung.

  • Die hatten bei der Beendung sicher noch keinen Plan das es so lange 0% Zinsen geben wird. Die verdienen seit Jahren also kein neues Geld. Obwohl Sie Kunden um den Bonus bringen

    Die sind doch nur scheinbar unabhängig. Dahinter steht der Verband und hat alles mit dem Bundesinstitut ausgeklüngelt. Da müsste erstmal der Hertweck mit dem Geld abhauen.

  • NEIN - von wem auch? ...oder verstehe ich hier was falsch?

    BSQ wird mich ja wohl nicht auffordern, selbst zu kündigen - oder meinst du hier von Mitgliedern des Forums?


    WARUM das dann aber selbst tun??
    Nur wer von der BSQ Bausparkasse eine Vertragskündigung gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB (mindestens zehn Jahre nach Erreichen der Zuteilungsreife mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten) oder gemäß § 488 Abs. 3 BGB (wegen Vollansparung der Bausparsumme mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten) erhält, sollte den Verzicht auf das zugeteilte Bauspardarlehen schriftlich erklären.


    Im Falle einer Vollansparung der Bausparsumme sollte der Bausparer zusätzlich selbst nach § 15 kündigen, was bis zum mitgeteilten Kündigungstermin möglich ist.

  • WARUM das dann aber selbst tun??
    Nur wer von der BSQ Bausparkasse eine Vertragskündigung gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB (mindestens zehn Jahre nach Erreichen der Zuteilungsreife mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten) oder gemäß § 488 Abs. 3 BGB (wegen Vollansparung der Bausparsumme mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten) erhält, sollte den Verzicht auf das zugeteilte Bauspardarlehen schriftlich erklären.


    Im Falle einer Vollansparung der Bausparsumme sollte der Bausparer zusätzlich selbst nach § 15 kündigen, was bis zum mitgeteilten Kündigungstermin möglich ist.

    Rechtlich seh ich das genauso wie du, aber die BSQ ist halt unberechenbar und hat ja auch schon, wie bei amende wohl der Fall, Kündigungen nach ihrer Kündigung nicht mehr akzeptiert. Und da bei sparfuchs die 10-Jahresfrist eh abläuft halte ich eine eigene Kündigung vor diesem Zeitpunkt für die sicherste Variante.


    Ob die drei Monate mehr Zinsen dann das Risiko wert sind in einen Rechtsstreit eintreten zu müssen, muss jeder für sich selbst entscheiden.


    Und auf die Möglichkeit auch über die 10 Jahre hinaus bis zur Vollbesparung den letzten Euro herauszuholen würde ich persönlich jetzt nicht setzen.


    Aber wie schon oben erwähnt, das ist nur meine ganz persönliche Meinung und keine Rechtsberatung.

  • Ich stimme dir voll darin zu, dass die BSQ unberechenbar ist. Aber das hat Kalkül. Und wenn sich einzelne Kunden ohne Not ihrer Rechter entledigen, schwächt das alle anderen und stärkt die Branche.

    Mir ist kein höchstricherliches Urteil bekannt, wo Bausparkassen damit durchgekommen sind, Bausparern die eigene Kündigung aufzudrängen ...
    Und nach wie vor ist doch offen, ob die Frist erst mit dem Fälligwerden der Bonuszinsen beginnt. Oder?
    Bei BSQ kommt übrigens noch hinzu, dass es sich nicht um keine Bausparkasse im üblichen Sinne handelt.