BSQ (Ex - Quelle) Q12 Bonus

  • Hallo ErikaSteiger,


    Danke, dass du deine Sache hier veröffentlichst. Viele lassen sich mit den zitierten Urteilen abspeisen.

    Der Einzelfall zählt. Wenn du lediglich im Kleingedruckten auf die Notwendigkeit des Darlehnsverzichtes hingewiesen wurdest, reicht das nicht. Sie können dir nicht einfach den Bonus absprechen. Als die Quelle-Bausparkasse den Tarif anbot, gab es auf dem Markt weitaus lukrativere Geldanlagen. Nur durch die Bonus-Zusage wurde das Ganze attraktiv.


    Übrigens ist BSQ keine Bausparkasse. Die Aufsichtsbehörde hat sich reinlegen lassen. Ein paar Wochen nach Genehmigung der Zulassung wurde das Neugeschäft eingestellt. Von der Bafin wurde erst nachträglich zugestimmt. Da hat irgendeiner Dreck am Stecken.


    Mach deutlich, dass du Finanzwende, die Verbraucherberatung und die Schlichtungsstelle einschalten wirst. Und tu das umgehend, wenn sie nicht spätestens nach 14 Tagen einlenken. Die wollen ganz schnell die paar noch verbliebenen Verträge abwickeln, um sich dann selbst aufzulösen. Das muss verhindert werden.


    Nur Mut!

  • Einstumworben Heutepfui hat natürlich Recht, dass die BSQ versucht die verbleibenden Verträge so schnell wie möglich abzuwickeln. Vermutlich deshalb auch die letzte ABB-Änderung mit Einführung des Schlussbonus. Das könnte deine Chance sein.


    Meiner Meinung nach haben sie erkannt, dass die generelle Nichtauszahlung der Bonuszinsen bei den Gerichten nicht durchzubringen ist. Abgesehen von Einzelfällen wie deiner, wurden in letzter Zeit nicht mehr viele Fälle bekannt, wo der Bonus verweigert wurde. Auch hier im Forum ging die Tendenz dahin, dass gezahlt wurde, zumindest wenn bestimmte Formalien eingehalten wurden.


    Daraus könnte man schlussfolgern, dass der BSQ nicht mehr an jahrelangen gerichtlichen Streitfällen gelegen ist. Eventuell eine gute Ausgangsbasis mit Hilfe eines spezialisierten Rechtsbeistandes zumindest einen akzeptablen Kompromiss zu erreichen. Alleine wirst du das aber meiner Meinung nach nicht schaffen.

  • Eventuell eine gute Ausgangsbasis mit Hilfe eines spezialisierten Rechtsbeistandes zumindest einen akzeptablen Kompromiss zu erreichen.

    Ja. Nur wird ein Spezialanwalt bei dem geringen Streitwert nicht leicht zu motivieren sein. Ich überlege noch, ob es in diesem Fall ratsam ist, erstmal selbst beim Amtsgericht Klage einzureichen.
    Was meinst du?

  • Also so wie ich den Sachverhalte lese wird es sehr schwierig werden den Bonus noch zu erhalten, da halt kein Darlehensverzicht erklärt wurde. Und die Verzichtserklärung, oder die Kündigung, ist nach den ABB nun mal Voraussetzung zum Erhalt des Bonuszinses. Auf Grund dessen halte ich eher einen Vergleich für erreichbar, als dass man ein positives Gerichtsurteil bekommt.


    Wenn meine These stimmen sollte, dass die BSQ keine Gerichtsverfahren mehr führen will, (dies war aber nur mein ganz persönlicher Eindruck bzw. Interpretation von dem, was hier in letzter Zeit berichtet wurde) könnte ein solches Vergleichsangebot durchaus die Reaktion auf eine Klageeinreichung sein. Aber nur die Wenigsten hier dürften in der Lage sein eine Klage auch erfolgsversprechend ohne Rechtsbeistand einzureichen.


    Deshalb bleib ich dabei: ohne einen guten Rechtsbeistand wird es sehr sehr schwierig werden in dem Fall auch nur noch einen Teil des Bonus zu sichern.