BSQ (Ex - Quelle) Q12 Bonus

  • Hallo,


    bei mir wurde der Q8 gekündigt im letzten Jahr. Vor dem AG Nürnberg habe ich gewonnen. Die BSQ ist in Berufung gegangen und zur Zeit befindet sich die Sache vor dem LG Nürnberg-Fürth. Ein Gütetermin vor dem AG hat nichts gebracht.
    Ohne Anwalt vorzugehen würde ich nicht empfehlen. Bezüglich der Zuständigkeit muss berücksichtigt werden, dass zum Streitwert nur der wirklich strittige Teil gehört, also im Zweifelsfall nur der entgangene Zins für die restliche Laufzeit des Vertrages, wenn der Bonus von der BSQ nicht einbehalten wird.

  • Uns wurde nicht mitgeteilt, dass die Bonuszinsen nicht mit ausgezahlt würden.
    Zur Zeit liegt das Guthaben und der Bonuszins bei der BSQ auf einem unverzinsten Konto, weil wir ja die Kündigung nicht akzeptieren und das Geld nicht abgerufen haben.

  • Hallo,
    ich habe auch ein Bausparvertrag bei der BSQ mit der Bausparsumme 18000€.


    Ich verstehe meine Abrechnung nicht ganz, und zwar habe ich:


    Kontostand 31.12.2017: 16944€


    oben auf der Abrechnung steht
    Zinsen: 916€
    Bonuszinsen: 3716€


    Sind bei dem Kontostand ier Bonuszinsen schon mit drin, dann sollte ich ja schnellstmöglich Kündigen bevor mir die BSQ zuvor kommt?


    Anderseits habe die Gerichte ja auch schon anders entschieden
    https://kanzleimitte.de/bsq-ba…ung-auch-nach-kuendigung/


    Was würdet ihr mir raten, ich möchte auf keinen Fall vor Gericht klagen?


    Stefan

  • Der Stand unserer Klage:
    Wir haben nach Berufung gewonnen und der Bausparvertrag wird fortgesetzt.
    Die Berufung wurde wieder in Nürnberg verhandelt (ist so normal), aber an einer anderen Kammer des Gerichts.
    Die BSQ hat bis zuletzt versucht, das abzuwenden.
    Ständig wurden Fristverlängerungen beantragt, alles zog sich in die Länge.
    Uns wurde ein Vergleich angeboten, den wir abgelehnt haben.
    Daraufhin äußerte sich der Rechtsanwalt der BSQ nicht mehr zur Sache und wurde so gestellt, als ob er nicht anwesend ist.
    So erging eine Entscheidung zu unseren Gunsten bei Nichterscheinen des gegnerischen Rechtsanwaltes, kein Urteil!!!
    Das ist ein geschickter Schachzug der BSQ, es gibt kein!! veröffentlichtes Urteil!


    Im Nachgang fordert uns nun die BSQ zur laufenden Regelbesparung auf und fordert eine Nachzahlung der Sparraten für das vergangene Klagejahr.
    Unser Freistellungsauftrag wurde einfach außer Kraft gesetzt und die Kapitalertragsteuer für die nachgezahlten Zinsen an das Finanzamt abgeführt.


    Wir sind nun noch mit dem Rechtsanwalt dran, ob wir bald kündigen müssen, damit wir den Anspruch auf Bonuszins nicht verlieren, denn die Vollbesparung steht an.
    Der Anwalt hat jetzt erst mal eine Nachvollziehbare Abrechnung von der BSQ verlangt!

  • Hallo echtwahr2004,
    interessant, dass die BSQ in Ihrem Fall die Bonuszinsen mit ausgezahlt hat
    Mich wuerde interessieren, wann das war und ob Sie auf die Kuendigung mit einer eigenen Kuendigung resgiert haben oder mit einem ausdruecklichen Darlehensverzicht. Denn genau dies ist der Trick der BSQ in meinem Fall (siehe mein voriger Beitrag) : Keine Kuendigung durch den Bauparer bzw. kein Darlehensverzicht - kein Bonus. Wohlbemerkt: Diese Kuendigung/ Dsrlehensverzicht kann auch noch NACH der Kuendigung durch die BSQ erfolgen.


    Klage immer am Wohnort des Bausparers. Anwaltszwang erst ab Landgericht. Aber : Amtsgericht ist nur bis 5.000 EUR Streitwert zuständig.

    Korrektur: Klage ist nicht am Wohnort des Sparers, sondern immer am Sitz der Bausparkasse.

  • Hallo liebe BSQ-Geplagten,


    ich habe von der BSQ nun die Aufforderung erhalten, rückwirkend zu Vertragsbeginn alle Regelsparraten nachzubezahlen. Gemäß den ABB "Q8" können nur die letzten 12 Sparraten verlangt werden, was die BSQ hin und wieder auch getan hat. Nun bezieht sich die BSQ allerdings auf ein Urteil des LG Aachen (AZ 1 O 336/17 vom 15.03.2018) und behauptet, dass auf Grundlage diesen Urteils nun rückwirkend die Zahlung der Regelsparraten seit Vertragsabschluss gefordert werden kann. Das OLG Köln hätte diese Rechtsprechung mit einem Hinweisbeschluss bestätigt (AZ 12 U 243/17 vom 07.12.2017).


    Dann wäre der Bausparvertrag sofort überspart, was dann eine Kündigung der BSQ nach sich ziehen könnte (ggf. dann auch unter Verlust der Bonuszinsen). Aber natürlich möchte ich den Bausparvertrag so lange wie möglich "am Leben halten".


    Habt ihr auch ein entsprechendes Schreiben der BSQ mit Aufforderung zur rückwirkenden Einzahlung per Vertragsbeginn erhalten?


    Danke schon mal im Voraus!

  • @BSQ Hasser
    Ja, bei mir wurden auch rückwirkend die Regelsparraten eingefordert.
    Ich empfehle zunächst nachzurechnen, ob die BSQ die in der Vergangenheit geleisteten Zahlungen, und dazu gehören AUCH DIE SONDERZAHLUNGEN, mit eingerechnet hat. In meinem Falll war das nicht einberechnet worden, und die BSQ musste ihre Forderung zurückziehen.


    Solltest Du aber wirklich zahlen müssen, rate ich dringend (falls Du nicht kündigen willst), die Sparraten zu zahlen. Andernfalls kann die BSQ den Vertrag wegen Vertragsverletzung kündigen, und dann bekommst Du definitiv keinen Bonus (ist durch Gerichte bestätigt).


    Solltest Du es darauf anlagen, den Vertrag mit den Sparraten vollzusparen (und das ist die bevorzugte Variante der BSQ), kündigt Dir die Bausparkasse sofort bei Vollbesparug und zahlt ebenfalls keinen Bonus aus. Wenn Du dazu bereit bist, dies dann durchzuklagen - viel Glück !
    Ich würde auf JEDEN Fall die Vollbesparung vermeiden und RECHTZEITIG vorher kündigen.


    Und daran denken: 10 Jahre nach Zuteilung kündigt die BSQ sofort. Und dann keineswegs vergessen, mit einer Gegenkündigung zu antworten. Sonst zahlt die BSQ den Bonus ebenfalls nicht aus - so wie bei mir.

  • @Stefan W.
    Ja, das ist verwirrend.
    Die Gesamtsumme in der Abrechnung ist nur für das Bausparkonto.


    Der Bonuszins ist darin NICHT erhalten und wird auf dem getrennten Sonderkonto geführt. Den Anspruch auf den Bonuszins wird ja erst mit Darlehensverzicht oder Kündigung erworben, erst dann wird er vom Sonderkonto auf das Bausparkonto in der Endabrechnung überführt.


    Mit dem angeführten Urteil wäre ich vorsichtig, weil man den genauen Sachverhalt nicht kennt (Kündigung aufgrund welcher Paragraphen,) Und eins ist wohl sicher: wie bei mir kündigt die BSQ zeitnah den Vertrag wegen angeblicher Vollbesparung (Bausparguthaben plus Bonus)

  • Hallo,
    ich habe inzwischen gekündigt, und letzte Woche mal angerufen weil ich mehrere Wochen nichts gehört habe.
    Die nette Damen meinte das die BSQ 3 Monate Zeit hat mit der Auszahlung, und das bei mir noch eine Unterschrift fehlt.
    Haben Sie mir allerdings dann erst auf meine Nachfrage mitgeteilt, wahrscheinlich wollten sie schon mal die 3 Monate ausnutzen.
    Irgendwie riecht das nach Verzögerungstaktik, jedes Schreiben geht bei mir als Einschreiben raus.
    Bin mal gespannt wie das weitergeht.


    Grüße
    Stefan

  • @StefanW


    Hallo,


    die 3 Monate sind ausnahmsweise keine Verzögerungstaktik der BSQ. Zumindest im Tarif Q8 steht unter § 15, dass der Bausparer die Auszahlung frühestens 3 Monate nach Eingang seiner Kündigung verlangen kann.


    Dies wird allgemein als notwendig angesehen, damit die Bausparkassen das (normalerweise woanders angelegte Geld) freimachen können.


    Insofern erstmal kein Grund zur Beunruhigung....

  • Hallo Rheingold,


    danke für deine Antwort! Demnach hätte ich ja jetzt bereits keine Chance mehr, meinen Bonus zu sichern:


    - Zahle ich nicht rückwirkend per Vertragsbeginn, kündigt mir die BSQ und ich verliere den Bonusanspruch.
    - Zahle ich jetzt rückwirkend ein, wäre der der Vertrag sofort überspart und somit kann die BSQ ebenfalls kündigen und ich verliere wieder den Bonusanspruch


    Ich rechne jetzt aber mal nach, ob die BSQ die Forderung wirklich korrekt berechnet hat oder ggf. Sonderzahlungen nicht berücksichtigt wurden.

  • Könnte sein, bei der BSQ ist alles möglich.
    Ich würde wahrscheinlich sofort mit der Dreimonatsfrist kündigen und dies unter der ausdrücklichen Bedingung, das der Bonus mit ausgezahlt wird.
    Übrigens hat die BSQ im Formular Center ein neues Formular dazu eingestellt:
    https://www.bsq-bausparkasse.d…guthaben_Beschreibbar.pdf

  • Hallo,


    bei meinen Eltern (Tarif Q8 mit Bonuszins) ist der Sachverhalt genauso wie oben beschrieben:


    - "die" 10 Jahre sind erst in 2020 verstrichen
    - Ende Juni 2018 unter Hinweis auf die obigen Urteile die Aufforderung erhalten, bis Anfang Oktober 2018 rückwirkend
    zu Vertragsbeginn alle Regelsparraten nachzuzahlen (rund 7.000 €); im Übrigen ist die Forderung unter
    Berücksichtigung der Sonderzahlungen korrekt berechnet
    - Bausparvertrag wäre dann unter Berücksichtigung des Guthabens, der Zinsen und der Bonuszinsen überspart


    Haben meine Eltern bereits jetzt keine Chance mehr, den Bonus zu sichern?


    - Zahlen meine Eltern nicht rückwirkend ab Vertragsbeginn, kündigt die BSQ und sie verlieren den Bonusanspruch.
    - Zahlen meine Eltern bis zur gesetzten Frist rückwirkend ein, wäre der Vertrag sofort überspart und somit kann die BSQ
    ebenfalls kündigen und meine Eltern verlieren ebenso den Bonusanspruch.


    Ich ziehe in Erwägung, meinen Eltern zu raten,
    1. in den nächsten Tagen rückwirkend zu Vertragsbeginn die geforderten Regelsparraten nachzuzahlen
    sowie
    2. zeitgleich - spätestens bis 30.09.18 - den Bausparvertrag unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist (Vordruck aus dem Formularcenter) und dem Zusatz "unter der ausdrücklichen Bedingung, dass der Bonus mit ausgezahlt wird" zu kündigen.


    -------- Oder sollte die Reihenfolge umgekehrt sein? Also:


    1. spätestens bis 30.09.18 - den Bausparvertrag unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist (Vordruck aus dem Formularcenter) und dem Zusatz "unter der ausdrücklichen Bedingung, dass der Bonus mit ausgezahlt wird" kündigen
    sowie
    2. nach (!!!) der Kündigung rückwirkend zu Vertragsbeginn die geforderten Regelsparraten innerhalb der gesetzten Frist nachzahlen.


    Was haben Sie zwischenzeitlich in Erfahrung bringen können bzw. wie verhalten Sie sich?

  • @Stefan W.
    Und eins ist wohl sicher: wie bei mir kündigt die BSQ zeitnah den Vertrag wegen angeblicher Vollbesparung (Bausparguthaben plus Bonus)

    Vertragsdaten: Tarif Q8 mit Bonuszins, seit 2010 zuteilungsreif


    Wie ich bereits schrieb, wurde Ende Juni 2018 die Zahlung von einigen seit Vertragsbeginn fehlenden Regelsparbeiträgen bis Anfang Oktober 2018 angefordert, ansonsten erfolge nach den ABB die Kündigung durch die BSQ. Mit der Nachzahlung der fehlenden Regelsparbeiträge sind wir einverstanden.


    Addiert man nun das Bausparguthaben, die Zinsen und die fehlenden Regelsparbeiträge, wird die Bausparsumme unterschritten.


    Rechnet man die Bonuszinsen zu Bausparguthaben, Zinsen und die fehlenden Regelsparbeiträge jedoch hinzu, wird die Bausparsumme überschritten. Der Bausparvertrag wäre überspart.


    Auf Anfrage teilte die BSQ mit Schreiben vom 20.08.18 mit, dass "wenn das Bausparguthaben unter Einbeziehung der Bonuszinsen die vereinbarte Bausparsumme erreicht hat, eröffnet dies uns die Möglichkeit einer Kündigung des Vertrages gemäß § 488 Abs. 3 BGB. Diese Möglichkeit behalten wir uns für die Zukunft vor."


    Steht diese Aussage - Bonuszinsen werden zum Bausparguthaben hinzugerechnet - der BSQ vom 20.08.18 nicht im Widerspruch zu dem zwischenzeitlich rechtskräftigen Urteil des AG Nürnberg vom 23.03.18, Az. 18 C 7868/17?
    https://www.anwalt.de/rechtsti…er-einrichten_133750.html


    Oder ist dieses Urteil vom 23.03.18 nur maßgeblich / verbindlich für die Kläger in diesem Verfahren und wir können uns nicht auf dieses Urteil rechtsverbindlich verlassen und berufen?

  • @BSQ Bausparer


    Das Urteil gilt rechtsverbindlich (da inzwischen rechtskräftig) nur für den Kläger. Das gilt auch für ein vergleichbares Urteil vom OLG Celle. Natürlich kann man sich darauf berufen, aber es ist eben nicht verbindlich (das wäre wohl nur bei einem BGH Urteil))


    Leider gibt es dazu aber auch gegenteilige Urteile anderer Gerichte, die die Kündigungsmöglichkeit nach BGB § 488 Abs. 3 ausdrücklich bestätigen. Letzteres hat auch der Ombudsmann in seinem Schiedsspruch im letzten Jahr so entschieden.


    Nun ist es natürlich eine Unverschämtheit, dass sich die BSQ - siehe die Antwort auf Ihre Anfrage- dieses Urteil der AG Nürnberg auf Sie nicht anwenden will. Die BSQ legt es darauf an, dass viele Bausparer den Klageweg scheuen.


    Liegt der Bonus übrigens unter 5.000 EUR, ist bei einer Klage übrigens das Amtsgericht am Standort der Bausparkasse zuständig - und da wäre man wieder beim Amtsgericht Nürnberg. (Bei über 5000 EUR ist das Landgericht Nürnberg zuständig).


    Meine Erfahrung mit der BSQ ist: Vorsicht !!! Für diese Abwicklungsgesellschaft geht es um viel Geld, und da sie keine neuen Bausparer annimmt, braucht sie sich um ihren Ruf auch nicht sorgen.

  • Vielen Dank für die Einschätzung.


    Hier der Link zu einer Info der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 10.08.18 - vielleicht für jemand hier hilfreich: https://www.verbraucherzentral…usparvertr%C3%A4gen_0.pdf


    Addiert man die Bonuszinsen, das Bausparguthaben, die Zinsen und die fehlenden Regelsparbeiträge, wird die Bausparsumme überschritten. Der Bausparvertrag ist dann überspart :(


    Wie gestern geschrieben, ziehe ich in Erwägung, meinen Eltern zu raten,
    1. in den nächsten Tagen rückwirkend zu Vertragsbeginn die geforderten Regelsparraten nachzuzahlen
    sowie
    2. zeitgleich den Bausparvertrag unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist (Vordruck aus dem Formularcenter) und dem Zusatz "unter der ausdrücklichen Bedingung, dass der Bonus mit ausgezahlt wird" zu kündigen.


    -------- Oder sollte die Reihenfolge Ihrer Meinung nach umgekehrt sein? Also:


    1. den Bausparvertrag unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist (Vordruck aus dem Formularcenter) und dem Zusatz "unter der ausdrücklichen Bedingung, dass der Bonus mit ausgezahlt wird" kündigen
    sowie
    2. nach (!) der Kündigung rückwirkend zu Vertragsbeginn die geforderten Regelsparraten innerhalb der gesetzten Frist nachzahlen.


    Oder ist die Vorgehensweise egal, weil die Bonuszinsen so oder so auf der Kippe stehen und wahrscheinlich nicht ausgezahlt werden?

  • Ich habe heute mein Geld, incl Zinsen und Bonus bekommen - am letzten möglichen Tag.
    Habe aber auch gerade noch rechtzeitig gekündigt - Dank diesem Thread.


    Grüße
    Stefan

  • Ich habe heute mein Geld, incl Zinsen und Bonus bekommen - am letzten möglichen Tag.
    Habe aber auch gerade noch rechtzeitig gekündigt - Dank diesem Thread.


    Grüße
    Stefan

    Glückwunsch :)

    Addiert man Ihr Bausparguthaben und die Zinsen, wird die Bausparsumme von 18.00 € unterschritten.
    Rechnet man die Bonuszinsen zu Bausparguthaben und Zinsen hinzu, wird die Bausparsumme überschritten.


    Da Sie heute Bonuszinsen, Bausparguthaben und Zinsen erhalten haben, wurden bei Ihnen offensichtlich die Bonuszinsen nicht hinzugerechnet.


    Und genau das will die BSQ jetzt beim Vertrag meiner Eltern nicht machen: "wenn das Bausparguthaben unter Einbeziehung der Bonuszinsen die vereinbarte Bausparsumme erreicht hat, eröffnet dies uns die Möglichkeit einer Kündigung des Vertrages gemäß § 488 Abs. 3 BGB. Diese Möglichkeit behalten wir uns für die Zukunft vor."


    Diese widersprüchlichen Entscheidungen muss ich nicht verstehen :(

  • Demnach hätte ich ja jetzt bereits keine Chance mehr, meinen Bonus zu sichern:



    - Zahle ich nicht rückwirkend per Vertragsbeginn, kündigt mir die BSQ und ich verliere den Bonusanspruch.
    - Zahle ich jetzt rückwirkend ein, wäre der der Vertrag sofort überspart und somit kann die BSQ ebenfalls kündigen und ich verliere wieder den Bonusanspruch

    Was haben Sie zwischenzeitlich in Erfahrung bringen können bzw. wie verhalten Sie sich?


    Ob`s so mit der Auszahlung des Bonus (noch) klappt?:
    1. den Bausparvertrag unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist (Vordruck aus dem Formularcenter) und dem Zusatz "unter der ausdrücklichen Bedingung, dass der Bonus mit ausgezahlt wird" kündigen
    sowie
    2. nach (!) der Kündigung rückwirkend zu Vertragsbeginn die geforderten Regelsparraten innerhalb der gesetzten Frist nachzahlen?

  • Also ich habe nun bei allen 3 Verträgen rückwirkend die geforderten Sparraten eingezahlt. Ein Vertrag wird jetzt dadurch überspart (Bausparguthaben + Bonuszins). Diesen werde ich daher kündigen... nicht zuletzt aufgrund der nicht mehr gegebenen unbegrenzten Einlagensicherung (nur noch 100.000 Euro pro Person). Die anderen beiden Verträge werden dann wohl in den nächsten 2 Jahren überspart sein... wenn die Bonuszinsen tatsächlich zum Bausparguthaben zählen.