BSQ (Ex - Quelle) Q12 Bonus

  • Die BSQ ist auf dem Trip, um zu verzichten müsse man erstmal das Bauspardarlehen beantragen, dann abwarten bis es zur Verfügung gestellt wird (3 Monate warten) und dann könne man erst verzichten.


    Kündigen kann man immer. Wir haben gekündigt und vorsorglich zusätzlich verzichtet, nur halt nicht 3 Monate vor Ablauf von deren Kündigungssfrist, weshalb wir klagen durften...

  • Das Landgerich Nürberg hat der BSQ das Bonus behalten bereits um die Ohren gehauen, danach dann sämtliche Amtsgerichte Nürberg auch. Leider legt die BSQ Rechtsmittel ein... und zieht das ganze in die Länge.
    Da viele den Prozess scheuen... lohnt das.


    Die Kündigungen sind doch bereits durchentscheden.


    Seit neusten bringt das Drohen mit Klage bereits einen Vergleich bei 35% (aber wohl nur keine Summen)


    Daher sollte alle Klagen, dann lohn sich das nicht mehr. Und rumerzählen wer die Leute da ärgert.
    Das ist nicht die BSQ die ex eigentlich gar nie gab. Das sind die anderen Bausparkassen, die hier gefahrlos testen was Kunden alles so mit machen.


    Mich wundern das das im Vorstand einer der Debeka Bausparkasse KG. Die bei mir immer einen hervorragenden Ruf hatte. Ich werden meinen Vertrag dort kündigen aus Angst in Kürze ebenso behandelt zu werden.


    Es kann sich lohnen solche Fragen mal auf deren Facebockseiten zu posten

  • @Bonnie 29
    Das mit dem Kündigen kann ich so nicht nachvollziehen. Richtig man kann kündigen,, aber eben nur mit 3 Monate Vorlauf, Andernfalls müsste man einen Diskont von 3,0 % des GUTHABENS wegen vorzeitiger Rückzahlung zahlen. Und das macht aufgrund der Höhe des Diskont wohl in keinem Fall Sinn.


    Allerdings kündigt die BSQ offenbar immer 6 Monate vor der Auszahlung. Das kann man also mit einer eigenen Kündigung unterlaufen, indem man spätestens 3 Monate vor dem angekündigten Kündigungstermin selbst kündigt UND auf das Darlehen ausdrücklich verzichtet.


    Hat man diese Frist versäumt, würde ich die BSQ Homepage aufrufen und dort unter Formular Center das Formular "Zuteilungsannahmeerklärung" anklicken. Unter diesem exotischen Namen (vermutet kein Mensch) verbirgt sich m.E. die Musterlösung, um den Bonus zu erhalten:Hier heißt es:


    Zuteilungsannahmererklärung Ergänzung zur Kündigung eines Bausparvertrages durch die BSQ Bauspar AG"
    Die Bausparkasse hat meinen/unseren Bausparvertrag gemäß § 489 Absatz 1, Nr. 2 BGB odernach § 488 Absatz 3 BGB (gilt hier nur für Tarif Q4) gekündigt:

    Und dann ankreuzen:"Auf das Bauspardarlehen wird verzichtet".

    Der exotische Titel "Zuteilungsannahmeerklärung" soll offenbar heißen, dass man die Zuteilung gleichzeitig annimmt. Die BSQ argumentiert nämlich neuerdings vor Gericht mit der Behauptung, der Bausparer habe die Zuteilung vor Jahren nicht angenommen, damit wäre der Vertrag nicht mehr zugeteilt Diese Zuteilung müsse man aber neu ausdrücklich annehmen, sonst könne man gar nicht verzichten . Eine exotische Argumentation, die vor Gericht zu sichtlicher Verwirrung und Diskussion führte.
    Also nochmals mein Tipp: In diesem Fall das o.a. Formular ausfüllen und bei der BSQ einreichen.

  • Die bsq legt es darauf an verklagt zu werden. Da viele Menschen das scheuen und windige Vergleiche annehmen, spart man viel viel Geld. Also unterzieht man die erst mit Schiedsverfahren dann mit Klagen......


    Zumal die keine Kunden mehr haben werden.
    Daher jedem erzähöen wer hinter der BSQ steckt und Sie leitet


    Andreas....
    Vorsitzender des Vorstands des Verband der Privaten Bausparkassen e.V., Berlin


    Dirk...
    Mitglied des Vorstandes der Debeka Bausparkasse KG, Koblenz


    Jürgen ..., Schwäbisch Hall (stellvertretender Vorsitzender)
    Mitglied des Vorstands der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, Schwäbisch Hall


    Dietma...., Lügde
    Mitglied des Vorstands der BHW Bausparkasse AG, Hameln


    Ulrike ....., Bretten
    Leiterin Kollektiv-Management bei der Wüstenrot Bausparkasse AG, Ludwigsburg

  • @schwabenzorro


    Nach meinen Erfahrungen gibt die BSQ nie auf, da nur wenige einen Prozess riskieren.


    Ich würde die BSQ per Email unter Angabe des Tarifs einfach befragen (im Formularcenter ist die Kündigung nach $ 488 Abs 3 für den Tarif Q4 ausdrücklich vorgesehen = siehe Formular "Zuteilungserklärung". Also scheint es unterschiedliche Verfahren je nach Tarif geben).

  • @'Rheingold


    Die Terminsetzung der BSQ für eine vorzeitige Vertragsauflösung ist ziemlich knapp bemessen und Nachfragen werden erfahrungsgemäß nicht gerade schnell beantwortet. Insofern wird eine Nachfrage wohl eher nicht zielführend sein.


    Die entscheidende Frage dürfte also sein, wie groß sind die Aussichten sich erfolgreich gegen eine mögliche Kündigung nach § 488 Abs. 3 BGB zu wehren (Vollbesparung nur unter Einbeziehung der Bonuszinsen) und eine Weiterführung des Bausparvertrages zu erreichen.

  • Rheingold:
    Ich seh da kein Kündigungsfrist von drei Monaten. Nur eine Auszahlungsfrist. Die Kündigung ist "jederzeit" möglich. Der Bonus wird aber gewährt, wenn der Bausparer nach § 15 kündigt - nicht, wenn er kündigt und noch mindestens drei Monate zwischen seiner Kündigung und der Kündigungsfrist der BSQ liegen - d.h. es muss ausreichen, dass die Kündigung erklärt wird, nicht, dass irgendwelche Fristen eingehalten werden. Aber das sieht die BSQ halt anders.
    Aber abgesehen davon hätte das bei uns schon Sinn gemacht. Die 3% Abzug wären ca. 1000€ gewesen, es ging um Bonuszinsen von über 6.000€. D.h. wenn wir uns hätten klein kriegen lassen, hätten wir bei der vorzeitigen Auszahlung 5000€ weniger Verlust gemacht und die BSQ hätte mal wieder 1000€ gespart.


    schwabenzorro:
    Also die BSQ hat bei uns damals schon ein Urteil vom OLG Nürnberg vorgelegt und daraus irgendwelche Argumente gezogen. Da hat das OLG Nürnberg geurteilt, dass eine Kündigung unter Einbeziehung der Bonuszinsen nicht möglich ist. Ich glaube von dem Trip sind die runter. Bei der BSQ weiß man natürlich nie.


    Welchen Tarif hast du denn? im Q 12 gibts die Abschlussgebühr sowieso net zurück.

  • Was macht ihr da rum. Die BSQ zahlt den Bonus nicht weil die meisten den Sch.. einziehen. Schreibt einen Brief und droht mit der Klage = 30-35% Vergleichsangebit der BSQ.
    Am besten direkt klagen wenn der Bonus nicht bezahlt wird. Es gibt doch bereits ein OLG Urteil. Amtsgerichte werden kaum anders Urteilen. Aber leider hat man auf hoher See und vor Gerocht ein Risiko

  • Es ging mir aktuell (noch) nicht darum, ob die den Bonus auszahlen oder nicht.


    Das wäre erst der nächste Schritt. Meine Frage war, ob aktuell noch eine Kündigung nach § 488 Abs. 3 BGB zu befürchten ist, also eine angebliche Vollbesparung, die aber nur unter Einbeziehung der Bonuszinsen erreicht wäre.


    Mir ist klar, dass nach den Urteilen des OLG Celle und OLG Nürnberg die Chancen gut stehen sich dagegen zu wehren, was Bonnie29 ja auch bereits bestätigt hat. Dann würde mein Vertrag nämlich noch ein paar Jahre weiterlaufen bis zum Erreichen der 10-Jahres-Frist nach Zuteilung und bis dahin noch ganz ordentlich Zinsen bringen. Und so dürfte es anderen Bausparern sicher auch gehen.


    Das weiß wohl auch die BSQ, sonst würde sie keine Sonderzinsangebote unterbreiten.


    Aber je deutlicher es hier im Forum wird, dass das nur ein weiterer, rechtlich allerdings zulässiger Versuch der BSQ ist um Altverträge los zu werden und Geld zu sparen, um so mehr Leute werden sich hoffentlich dagegen wehren und sich eben nicht auf diesen, vorsichtig ausgedrückt, fragwürdigen Kompromiss einlassen.

  • Hallo,


    ich werde voraussichtlich zur Mitte des kommenden Jahres die Bausparsumme meines Q12-Bonus-Vertrages erreicht haben. Kurz vor dem Erreichen dieser Marke werde ich den Vertrag kündigen. Aktuell gehe ich davon aus, dass die BSQ dann sowohl das angesparte Guthaben als auch die Bonuszinsen in voller Höhe auszahlen wird. Sie sollte aus den Gerichtsurteilen der vergangenen Jahre gelernt haben.


    Ich bitte um eure Rückmeldungen, ob dies voraussichtlich so funktioniernen wird, oder welche Fallstricke erneut von der BSQ aufgespannt werden.


    Für den Fall, dass sich die BSQ entgegen ihrer eigenen "Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge" verhalten sollte, bin ich gerne bereit zu klagen.

  • https://www.test.de/Bausparver…nsbonus-zahlen-5460914-0/


    gerade zufällig gefunden, Und zufällig das Update von Mai gelesen, hatte eigentlich was ganz anderes gesucht.


    OLG Nürnberg hat das LG Nürnberg überstimmt... Damit hat auch das letzte OLG für die Bausparkassen entschieden... denke, jetzt kommt das ganze endlich zum BGH. Ich zumindest kenne jemanden, der die Bedingungen für eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH erfüllt und die Klage durchziehen will. Dessen Fall wird wohl auch demnächst vom OLG Nürnberg dann abgewiesen und dann zum BGH. Kann sich nur um Jahre handeln...

  • Sehe ich das richtig, dass es nur um Fälle geht in denen die 10-Jahresfrist nach Zuteilung erreicht war und deshalb gekündigt wurde UND der Bausparer keinen förmlichen Verzicht erklärt hat?


    Wenn ja, hätte das Urteil ja nur Auswirkung auf bereits gekündigte Verträge bei denen dann keine Bonuszinsen ausbezahlt wurden und keine weiteren negativen Auswirkungen für alle noch laufenden Bausparverträge, man muss nur die 10 Jahres-Frist und die Vollbesparung noch besser im Blick haben als bisher.

  • Sehe ich das richtig, dass es nur um Fälle geht in denen die 10-Jahresfrist nach Zuteilung erreicht war und deshalb gekündigt wurde UND der Bausparer keinen förmlichen Verzicht erklärt hat?


    Wenn ja, hätte das Urteil ja nur Auswirkung auf bereits gekündigte Verträge bei denen dann keine Bonuszinsen ausbezahlt wurden und keine weiteren negativen Auswirkungen für alle noch laufenden Bausparverträge, man muss nur die 10 Jahres-Frist und die Vollbesparung noch besser im Blick haben als bisher.

    Hallo Schwabenzorro,


    ja, die 10-Jahresfrist war erreicht. Die Urteilsbegründung nimmt darauf Bezug: "Die Parteien streiten darum, ob der Kläger aus einem Bausparvertrag die Zahlung sogenannter Bonuszinsen und die Rückzahlung der Abschlussgebühr beanspruchen kann.
    Die Parteien schlossen im Juli 2003 den Bausparvertrag Nummer ... Tarif Q8 mit Bonuszins über eine Bausparsumme in Höhe von 80.000,00 €. .... Der Kläger bezahlte eine Abschlussgebühr von 800,00 €. Die Zuteilung des Bausparvertrages erfolgte am 31.03.2007. Mit Schreiben vom 07.03.2017 kündigte die Beklagte den Bausparvertrag gemäß 8 489 Abs. 1 S. 2 BGB zum 30.09.2007 (Anlage KSR 3). Mit Schreiben vom 02.10.2017 (Anlage KSR 5) rechnete die Beklagte das Bausparkonto ohne Berücksichtigung der Bonuszinsen und der Abschlussgebühr gegenüber dem Kläger ab."
    Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung. Nicht geklärt wurde, die vom BGH in seinem Urteil vom Februar 2017 eher nebenbei nebenbei erwähnte Ausnahme zu Verträgen mit Zins- oder Treuebonus (Verträge, in denen der Bausparer eine gewisse Zeit auf das zugeteilte Bauspardarlehen verzichten konnte und dafür einen Zinsbonus erhielt). Bei diesen Verträgen ist erst mit Erlangen des Bonus der Zweck des Vertrages erreicht, und das Darlehen erst zu diesem Zeitpunkt vollständig empfangen (BGH, Urteil vom 29. Februar 2017, Az. XI ZR 272/16, RdNr. 84).
    Für alle noch laufenden Verträge spielt das auch eine Rolle.

  • Danke für Deine Antwort.


    Siehst Du und natürlich auch die anderen hier das auch so, dass es in dem vorliegenden Fall genügt hätte, wenn der Bausparer den von der BSQ bereits gekündigten Vertrag noch kurz vor dem 30.09.2017 selbst gekündigt und zur Sicherheit nochmal ausdrücklich auf das Darlehen verzichtet hätte? Eigentlich lief der Vertrag ja trotz der Kündigung bis zum 30.09.2017 und bis zu diesem Zeitpunkt habe ich doch noch alle rechtlichen Möglichkeiten, also auch selbst zu kündigen.
    Immerhin ging es in dem Fall ja dann wohl um ca. 2.000 Euro Bonuszins für das letzte halbe Jahr.


    Oder ist diese Vorgehensweise doch zu gefährlich und sollte man besser bereits vor Erreichen der 10-Jahresfrist selbst kündigen? Das hätte aber dann wohl schon im Februar 2017 geschehen müssen um der Kündigung der BSQ zuvorzukommen.


    Oder wäre die beste Lösung gewesen im Februar 2017 nur den ausdrücklichen Verzicht auf das Darlehen zu erklären und dann auf die Kündigung zu warten? Dies auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Rückerstattung der Abschlussgebühr den Darlehensverzicht verlangt, die Kündigung aber nicht aufgeführt ist?


    Und zum Schluss: Nachdem die Zuteilung in dem Fall ja der 31.03.2007 war, warum ist dann eine Kündigung mit Schreiben vom 07.03.2017 rechtens, obwohl zu diesem Zeitpunkt die 10 Jahresfrist noch gar nicht abgelaufen ist? Klar, die Kündigung trat hier erst zum 30.09.2017 in Kraft, aber ich ging davon aus, dass die Kündigung (vielleicht besser formuliert die Kündigungserklärung) selbst auch erst nach Ablauf der 10 Jahre möglich ist.

  • ob das dem Gericht genügt, ist eine andere Frage.


    Der BSQ genügt das nicht, sie sieht in 5 abs. 2 ABB eine 3-monatige Kündigungsfrist. Eine Kündigung 3 Monate vor dem 30.9.2017 hätte sie wahrscheinlich akzeptiert. Wir haben ja kurz vorher gekündigt und es kam genau dieses Argument, wir hätten zu spät gekündigt.


    den Verzicht akzeptieren die ja auch nicht, man müsse ja erstmal das Darlehen beantragen, bevor man darauf verzichten kann... da würde mich der urteilstext mal so richtig interessieren, ob das OLG auch der Meinung ist, man müsse erstmal beantragen bevor man verzichten kann.


    @Einstumworben Heutepfui du hast nicht zufällig das Urteil?

  • Hallo schwabenzorro,
    leider wird keine noch so wohlmeinende Strategie helfen, wenn sie nicht berücksichtigst, dass man es hier mit einer Art Monster zu tun hat.
    Der BSQ geht es nicht darum, dem Kunden zu entsprechen. Sie wollen - und sollen - das Bestmögliche für den Verband herausholen, das heißt: für die anderen Bausparkassen, die es sich nicht leisten können, dermaßen aggresssiv vorzugehen. Deshalb hat man sie kreiiert. Sonst hätte die insolvente Quelle-Bausparkasse ja jedes andere Institut übernehmen können, die Verträge wären da weitergeführt worden, und alles wäre dann wohl auch im Interesse der Kunden gelaufen (man hätte zum Beispiel die Bausparsumme aufstocken oder meinetwegen auch in anderen Vertrag wechseln können).
    Aber darum ging es eben nicht. Die Bausparkassen wollten sich von kosteninsiven Verträgen trennen; das ging aber nicht ohne Gewalt. Und die wird nun von der BSQ ausgeführt, bis zum bitteren Ende, das heißt bis sie keinen "Kunden" mehr hat - und das zum Schaden ihrer und aller anderen Bausparer.


    @Einstumworben Heutepfui du hast nicht zufällig das Urteil?

    Ja, pdf.
    Als PN? Wie muss ich da vorgehen?

  • @Einstumworben Heutepfui


    Kann Deinen Ausführungen nur zustimmen !!!


    Schaut mal in die Geschäftberichte der BSQ unter "Andere Rückstellungen":
    Im Bericht 2018 wird aufgeführt : "Rückstellungen für Prozesskosten(460,0 Tsd. Euro).


    Und im Bericht 2019 ; Rückstellungen für Prozesskosten (244,4 Tsd.Euro)


    Hier wird gnadenlos bis in die letzte Instanz gekämpft - die Kriegskasse ist gut gefüllt !!


    Zur Verhandlungstaktik der BSQ:
    In 2018 / 2019 wurden bei uns mit zunehmender Annäherung an den Verhandlungstermin beim LG Nürnberg immer höhere Vergleichsangebote gemacht, zuletzt wenige Tage vor der Verhandlung 80 % !


    Nach dem o.a. neuen Urteil des OLG kann man aber künftig wohl weniger "Entgegenkommen" erwarten....


  • Die ziehen sich besser weiter dick an..
    Immerhin gibt es viele Leute, die das nicht schlucken und es mit BSQ aufnehmen - und auch mit anderen Bausparkassen, die jetzt gern auf den so fiesfein vorbereiteten Zug aufspringen.
    Hierzu ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. Der BGH wird nicht drumherum kommen, sich mit diesem faulen Ei zu beschäfigen, dass den Verbrauchern da zugemutet werden soll.