Bei mir ist heute ein Schlichtungsverfahren gegen die BSQ Bausparkasse entschieden worden.
Der Schlichter unterstützt meinen Antrag vollumfänglich.
Nun habe ich 6 Wochen Zeit die Schlichtung anzunehmen oder auch nicht.
Natürlich werde ich den Schlichtungsvorschlag annehmen.
Sehr wahrscheinlich wird die BSQ Bausparkasse den Vorschlag nicht annehmen.
1. Hat jemand hierzu Erfahrungen, ob die BSQ Bausparkasse Schlichtungsvorschläge annimmt?
2. Darüber hinaus dürfte ich ja nun mit einem positiven Schlichtungsvorschlag gute Karten im Klageweg haben, oder?
3. Dann noch eine weitere Frage: Die BSQ Bausparkasse behauptet, sie habe mir in 2015 gekündigt. Eine solche Kündigung habe ich nicht erhalten. Dies habe ich dann bei Erhalt der Abrechnung der BSQ auch so mitgeteilt.
Es wäre ja Ende 2018 Verjährung eingetreten. Im Dezember 2018 habe ich die Schlichtung angerufen.
Wie viel Zeit bleibt mir nach Ablauf des Schlichtungsverfahrens Klage zu erheben?