Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse bei Arbeitslosigkeit möglich ?

  • Hallo allseits !

    Ich bin derzeit arbeitslos (beziehe ALG 1) und möchte dringend die gesetzliche Krankenkasse wechseln,
    da ich mit meiner bisherigen Krankenkasse sehr unzufrieden bin. Ich bin momentan erst 10 Monate bei
    der bisherigen Krankenkasse versichert.


    Meine Fragen: Ist ein Krankenkassenwechsel für Arbeitslose innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen
    während des Bezug von ALG 1 grundsätzlich möglich und welche Dinge sind dabei zu beachten ?


    Ich bedanke mich bereits im Voraus für Eure Antworten.

  • Hallo Goldiemann,


    hier ein sehr aktueller und guter Ratgeber zu dem Thema:


    http://www.finanztip.de/pkv-arbeitslosigkeit/


    Hier eine Art ToDo-Liste (Zusammenfassung aus dem vorgenannten Ratgeber):


    1.) Eintritt der Versicherungspflicht; Fristen sind zu beachten
    Wenn Sie ALG I beziehen, sind Sie wieder versicherungspflichtig. Innerhalb von zwei Wochen nach Leistungsbeginn müssen Sie eine Krankenkasse wählen.
    2.) Pflicht zur Aufhebung des Vertrages, Fristen sind zu beachten
    Der Anbieter ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) ist unter den oben genannten Umständen verpflichtet, Ihren Vertrag aufzuheben. Dafür müssen Sie die Arbeitslosigkeit dem Versicherer allerdings rechtzeitig mitteilen.
    3.) Vertrages in die Ruhestellung versetzen versus Anwartschaftsversicherung
    Einige Versicherer bieten für einen bestimmten Zeitraum die Möglichkeit an, den Vertrag kostenlos ruhen zu lassen. Bei anderen müssen und sollten Sie Ihren Versicherungsschutz in eine sogenannte Anwartschaftsversicherung umwandeln. Damit sichern Sie sich das Recht, nach der Arbeitslosigkeit in den alten Vertrag zurückzukehren.
    4.) Von der Versicherungspflicht befreien lassen; hierzu ist eine Prüfung erforderlich
    Sie können unter Umständen auch während der Arbeitslosigkeit privat versichert bleiben. Dafür müssen Sie sich von der Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung befreien lassen. Das ist allerdings nur möglich, wenn Sie bereits in den letzten fünf Jahren vor dem Bezug von ALG I komplett privat krankenversichert waren (§ 8 Abs. 1 Nr. 1a SGB V). Bevor Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, sollten Sie aber abwägen, ob Sie nicht besser in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln sollten.


    Viel Glück!


    Mit besten Grüßen

  • Hallo Goldiemann,


    falsche Antwort - tut mir leid. Zu schnell auf den Knopf gedrückt.


    Ein Krankenkassenwechsel ist auch bei Arbeitslosigkeit problemlos möglich. Bitte in die "Grundsätzlichen Hinweise zum Krankenkassenwahlrecht" des GKV-Verbands nachschauen:


    https://www.vdek.com/vertragsp…0zum%20KK%20Wahlrecht.pdf


    Trotzdem viel Glück!


    Mit besten Grüßen