Investmentreformsteuergesetz

  • Hallo,


    Ich habe den hervorragenden Artikel von ihnen zum Investmentreformsteuergesetz gelesen, Gratulation zu dem sehr guten Artikel.
    Eine Frage habe ich noch dazu: sie schreiben, dass ein eventueller Verlust bei Fonds ins nächste Steuerjahr vorgeschrieben wird. Meine Frage:
    Wie geschieht dieser Vortrag? Macht das die Bank automatisch mit den bereits vorhandenen Aktiensteuertopf oder bekommt der Anleger eine Steuerbescheinigung und muss diese in der Steuererklärung beilegen?


    Vielen Dank im voraus


    Bm

  • Das Procedere ist grob gesagt wie folgt:


    1) Verluste aus einem Fonds werden mit Ausschüttungen / Veräußerungsgewinnen von anderen Fonds von der depotführenden Bank verrechnet. Wenn Verluste überwiegen, werden diese von der Bank vorgetragen und mit Erträgen der Folgejahre verrechnet. Insoweit kein Handlungsbedarf in der Steuererklärung.


    2) Wenn es ein zweites Depot bei einer anderen Bank gibt und dort Gewinne angefallen sind, bei der ersten Depotbank hingegen die Verluste am Jahresende übrig geblieben sind, kannst du bei Bank 1 eine Verlustbescheinigung beantragen und diese Verluste dann über die Steuererklärung mit den Gewinnen aus dem Depot der Bank 2 verrechnen.


    Der Aktiensteuertopf ist allerdings eine andere Baustelle. Fondsgewinne und -verluste sowie Fondsausschüttungen laufen nicht in den Aktiensteuertopf.

  • Hallo Ökonom,


    Vielen Dank für die Infos. Jetzt habe ich aber noch eine Frage:


    Du schreibst, dass die Verrechnung der Gewinne/Erträgen mit den Verlusten automatisch durch die Fondsgesellschaft geschieht ohne das der Aktiensteuertopf in Anspruch genommen wird.
    Meine Frage: 1. Gibt es diese Töpfe überhaupt noch?
    2. Erfolgt die obige Verrechnung der Fondsgesellschaft über einen anderen Topf oder erfolgt diese dann automatisch ohne "Topf"
    Würde mich über eine Antwort sehr freuen


    Gruß


    Bm

  • Meine Frage: 1. Gibt es diese Töpfe überhaupt noch?

    Asche auf mein Haupt - ich bin da möglicherweise nicht ganz auf dem aktuellen Stand. Aber zum einen gibt es den Topf "Aktien" sicher noch, soweit du zB Altverluste noch vortragen kannst. Zum anderen werden auf den Steuerbescheinigungen immer noch zwei Positionen ausgewiesen:
    - Gewinne aus Aktienveräußerungen iSd § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG
    - Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes aus der Veräußerung von Aktien iSd § § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG


    Muss das mal kurz nachlesen....


    Nachtrag: Kuck mal in § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG, da steht das mit den Aktienverlusten (sinngemäß den Töpfen).

  • @Oekonom hatte auf das Gesetz verwiesen. Der Text ist eindeutig, dass eine Verrechnung in der Einkommensteuererklärung einer Verlustbescheinigung bedarf


    5Verluste aus Kapitalvermögen, die der Kapitalertragsteuer unterliegen, dürfen nur verrechnet werden oder mindern die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt, wenn eine Bescheinigung im Sinne des § 43a Absatz 3 Satz 4 vorliegt.


    wohingegen die Bank die Verluste selbstständig auf neue Rechnung vorträgt


    3Der nicht ausgeglichene Verlust ist auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen



    Weiterhin wird zwischen Aktienverlusten und solchen aus anderen Kapitalanlagen unterschieden.



    Es bleibt also bei der Aussage 1 von @Oekonom, dass dies von der Bank verrechnet wird und dies nicht mit Aktien verrechnet wird. Den Begriff der Töpfe habe ich im Gesetz nicht gefunden, zumindest meine Bank verwendet den Begriff.

  • Es gibt einen Verlusttopf (für) Aktien und einen Verlusttopf (für) Sonstiges.


    Fonds sind keine Aktien, also werden ihre Erträge/Verluste mit dem Topf Sonstiges verrechnet.


    PS: Der Topf Aktien verrechnet nur die realisierten Kursgewinne/-verluste mit Aktien. Dividenden von Aktien werden mit dem Topf Sonstiges verrechnet.