Investmentreformsteuergesetz

  • Hallo Ökonom


    Altverluste fallen seit einiger Zeit "unter den Tisch", d.h diese können nicht mehr mir Gewinnen aus Aktien, Fonds etc verrechnet werden, d.h diese können nur noch mit Gewinnen aus Immobilien etc verrechnet werden wo es noch eine. Spekulationensg gibt!
    Vom logischen her dürfte es im nächsten Jahr keine Steuergelder mehr geben


    Gruß


    Bm

  • Sorry, das war unglücklich formuliert. Ich meinte nicht die Altverluste, die unter § 23 EStG fallen, sondern "alte" Verluste aus Aktienverkäufen seit 2009. Und diesen Topf meinte ich, gibt es auf jeden Fall noch, weil es eben keine Frist gibt, wann diese Verluste entgültig verloren gehen könnten bzw. die Verrechnungsmöglichkeiten eingeschränkt werden.


    Das hätten wir aberr auch im anderen, gleichlautenden Thread diskutieren können. :)