Bankbelege evt spät für Steuererklärung

  • Ich warte auf den Steuerbeleg für mein Etf Depot. Mehrere Depots meiner Familie bei derselben Bank haben den Beleg. Meine Nachfrage ergab: "Sie besitzen einen Msci USA von dbxtrackers. Der berichtet frühestens im April, manchmal im Juni."


    Kann ich meine Steuererklärung jetzt abgeben und vermerken, dass KAP nachgereicht wird? Finde in Google keine Antwort.


    Insbesondere Frist Mai und Info Jahresmitte passt für mich nicht. Wie soll ich da die Frist einhalten? Außerdem hätte ich die Rückzahlung gerne denn die ist vierstellig zu meinen Gunsten, KAP Schulden vermutlich zweistellig zu meinen Ungunsten, also quasi Formsache.


    Danke für eure Tipps <3

  • Nur so als kleiner Hinweis, seit 2017 hat sich die Belegvorlagepflicht geändert in Belegvorhaltepflicht. Ich würde an Deiner Stelle mal nachfragen beim Finanzamt. Wenn z. B. im Bundesanzeiger die Daten stehen, kannst Du das für Dich ausdrucken. Die Vorlage der Belege entfallen ab diesen Jahr.
    Gruß


    Altsachse

  • Danke @Altsachse. Ans Finanzamt schreibe ich fast nie Emails. Aber das versuche ich mal. Werde berichten. :thumbup:

  • Kann ich meine Steuererklärung jetzt abgeben und vermerken, dass KAP nachgereicht wird? Finde in Google keine Antwort.

    Kannst du natürlich machen, aber das FA wird deine Erklärung einfach liegen lassen, wenn du eine unvollständige KAP abgibst und warten bis du die fehlenden Belege nachreichst. Die Frage wäre, wie viele Werte du im ETF Depot hast. Wenn es nicht zu viele sind, könntest du ggf die steuerlichen Werte über die Veröffentlichung im Bundesanzeiger selbst ermittelt und in der Steuererklärung einfügen.


    Im übrigen ist dein "Problem" ein weiterer Grund, bei der Auswahl der ETF auch auf die steuerlichen Implikationen zu achten bzw. eben vorher zu prüfen, wann die Werte in der Vergangenheit veröffentlicht wurden.


    Insbesondere Frist Mai und Info Jahresmitte passt für mich nicht. Wie soll ich da die Frist einhalten?

    Einfach einen Antrag auf Fristverlängerung stellen - bringt dich aber nicht weiter bei der Frage, wie du möglichst schnell an dein Geld kommst.


    Idee: Gib die Steuererklärung ganz ohne Anlage KAP ab. Die kannst du ja immer noch nachreichen, wenn alle Belege da sind, ggf. den Bescheid über einen Einspruch offen halten. Oder gleich mit ganz offen Karten spielen: Schreib dazu, dass dir noch nicht alle Belege vorliegen und damit noch nicht klar ist, ob es überhaupt notwendig ist, eine Anlage KAP einzureichen.

    Nur so als kleiner Hinweis, seit 2017 hat sich die Belegvorlagepflicht geändert in Belegvorhaltepflicht.

    Bin mir noch nicht sicher, ob die Finanzverwaltung das auch bei Steuerbescheinigungen hinsichtlich anrechenbarer oder erstattungspflichtiger Abzugssteuern konsequent anwenden wird. Eher nicht, wenn es um höhere Beträge geht. Und soweit ich das verstanden habe, gilt das für das Steuerjahr 2017, also für die Abgabe der Steuererklärung in 2018.

  • Hab noch mal geschaut. Letztes Jahr kam die Bescheinigung Mitte März, bei identischen Fonds. Ich werde mich in Geduld üben... :sleeping:

  • Hallo @Oekonom,
    ich denke mir das gilt ab 2017 und nicht erst bei der SE 2018. Ich habe dieses Jahr bei meinen Antrag auf NVB keine Rentenbescheide beigefügt. In den vergangenen Jahren hat das FA immer darauf bestanden.
    Ob das FA alles ohne Belege akzeptiert, sagt nichts dahingehend aus, dass man eventuell falsche Angaben machen kann. Man ist ja verpflichtet die Belege aufzubewahren. Das FA entledigt sich eines Teils seiner Arbeit. Es braucht die Belege nicht mehr prüfen und das Zurückschicken entfällt auch.
    Die Anzahl fehlerhafter Belege stand warscheinlich in keinen vernünftigen Verhältnis zum Aufwand. Ich finde das gut.
    Gruß


    Altsachse

  • @Altsachse


    nein, du täuscht dich leider, es gilt formal erst ab 2018. Aber Rentenbescheide u.ä. waren auch bisher nicht zwingend erforderlich - nicht zuletzt deshalb, weil diese ja von der DRV unmittelbar an das FA gemeldet werden.


    Letztlich geht es um Folgendes:


    Bei einer Vielzahl von Belegen (Rechnungen, Versicherungen, Rente, Lohn) gibt es eine gewisse Plausibiliät und Kontinuität gegenüber dem Vorjahr. Bei großen Abweichungen lohnt es sich, die Belege gleich beizulegen.


    Bei den Kapitaleinkünften ist das anders. Ich versuche das an einem Beispiel anschaulich zu machen:


    Fall 1)
    Du verdienst 100.000 Euro und hast 10.000 Euro Kapitaleinkünfte und 2.500 Euro bezahlte Abgeltungsteuer (Sparerfreibetrag mal vernachlässigt). Du gibst eine Anlage KAP ab und es kommt hinsichtlich der Kapitaleinkünfte (erwartungsgemäß) zu keiner Änderung der Besteuerung, weil die Günstigerprüfung bei dem Einkommen nicht greift. Diese Anlage KAP kannst du ohne Belege einreichen.


    Fall 2)
    Du verdienst 0 Euro (genauer gesamt du hast ein zu versteuerndes Einkommen von Null vor Berücksichtigung der Kapitaleinkünfte) und hast 10.000 Euro Kapitaleinkünfte und 2.500 Euro bezahlte Abgeltungsteuer (Sparerfreibetrag mal vernachlässigt). Du gibst eine Anlage KAP ab und es kommt im Rahmen der Günstigerprüfung zu einem Erstattungsanspruch der 2.500 Euro Abgeltungsteuer, weil dein zvE auch inkl der Kapitaleinkünfte Null ist. Hier wird das Finanzamt die Belege sehen wollen, möglicherweise auch ab 2018!


    we will see :)

  • Kleines Update.
    Das Finanzamt hatte mir empfohlen, die Erklärung pünktlich abzugeben, auf den Bescheid Widerspruch einzulegen und zu sagen dass noch Belege fehlen. Dann käme die Rückzahlung zwar erst wenn die Belege vorliegen, aber man sollte pünktlich abgeben und kann die Anlage Kap auch nicht separat abgeben.


    Bei mir kamen beide fehlenden Belege diese Woche. Also ist das Thema für mich erledigt.


    Wobei......... Ich bekomme eigentlich den Bescheid und die Rückzahlung immer binnen weniger Tage. Man könnte vermutlich doch pünktlich abgeben, auf die Rückzahlung warten, Widerspruch einlegen, Belege irgendwann nachreichen und muss dann eben noch nachzahlen. Bei mir betrüge die Nachzahlung im Endeffekt nicht mal 1 Euro, aber so tut man wohl der Steuerzahlerpflicht genüge.

  • Wobei......... Ich bekomme eigentlich den Bescheid und die Rückzahlung immer binnen weniger Tage. Man könnte vermutlich doch pünktlich abgeben, auf die Rückzahlung warten, Widerspruch einlegen,

    Ja genau so kann man es machen, idR kommt das Geld innerhalb von 4 Wochen nachdem der Bescheid raus ist, dann ist die Kohle da und man kann immer noch Einspruch einlegen. Ich hatte schon mal das Geld auf dem Konto, bevor der Bescheid da war.