Kilometerpauschale

  • Vielleicht kann mir hier jemand helfen.


    Bin zu 70% Schwerbehindert und kann aus Versicherungs-und Gesundheitsgründen nur ganzfährig mit dem Motorrad zur Arbeit hin und zurück fahren .


    Im Mantelbogen steht, daß bei 70% SB für den Pkw 60 Cent pro Kilometer (Zeile 31-39, der Anlage N ) berechnet wird, beim Motorrad nicht :( , warum nicht ? Bekomme also nur 12 Cent für eine Strecke :( , laut Finanzamt . Das Pkw Fahrer (gesunde) 30 Cent pro Strecke erhalten, ist unerheblich .
    Hat auch nichts mit den Betriebskosten zu tun.


    Wer hat einen Rat ??


    Gruß RT-Tourer

    Motorradfahren ist wie eine Ehe, einer sitzt vorne und lenkt, der hintere klammert :thumbup:

  • Die "Warum"-Frage kann ich dir leider nicht beantworten, aber für ein Motorrad gibt es offensichtlich 13 Cent je gefahrenen Kilometer oder eben das doppelte (26 Cent) je Entfernungskilometer. Lies mal hier:


    https://www.steuertipps.de/lexikon/g/gehbehinderte


    oder bei der OFD Niedersachsen:
    "Schwerbehinderte mit einer Gehbehinderung (Ausweismerkzeichen G) oder einem GdB ab 70 können für je eine Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die tatsächlichen Fahrtkosten geltend machen. Hierzu gehören neben den Betriebskosten, Absetzungen für Abnutzung und Aufwendungen für laufende Reparaturen und Pflege auch Garagenmiete, Steuern und Versicherungen sowie Parkgebühren und Beiträge zu einem Automobilclub. Ohne Einzelnachweis der tatsächlichen Aufwendungen können für PKW 0,30 €, für Motorrad oder Motorroller 0,13 € je gefahrenem Kilometer geltend gemacht werden."
    http://www.ofd.niedersachsen.d…derte-menschen-99413.html


    Mit ist im Moment aber selbst nicht klar, warum hier unterschieden wird. Bei "gesunden" Arbeitnehmern spielt das Fortbewegunsmittel ja keine Rolle mehr, es gibt immer 30 Cent. Vermute mal, die obigen Links sind nicht mehr aktuell. Ich mache mich mal auf die Suche :)

  • Im Mantelbogen steht, daß bei 70% SB für den Pkw 60 Cent pro Kilometer (Zeile 31-39, der Anlage N ) berechnet wird, beim Motorrad nicht , warum nicht ?

    Ich vermute mal, du meinst die Anleitung zum Ausfüllen der Steuererklärung, oder: https://www.google.de/url?sa=t…oFrlGzx4sY5O1KrRw&cad=rja


    Da steht auf S. 18:
    "Für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erhalten Sie eine Entfernungspauschale, unabhängig von der Art, wie Sie zur ersten Tätigkeitsstätte gelangen. Diese Pauschale beträgt 30 Cent für jeden vollen Entfernungskilometer"


    und dann auf S. 20 hinsichtlich der Behinderung:
    "bei Benutzung Ihres eigenen Pkw die tatsächlichen Kosten der Hin- und Rückfahrt oder ohne Einzelnachweis
    60 Cent je Entfernungskilometer (30 Cent je gefahrenen Kilometer) anerkannt."


    Möglicherweise handelt es sich hier um ein redaktionelles Versehen, auch in der Ausfüllhilfe 2012 steht "nur" PKW, aber damals wurde auch noch zwischen den einzelnen Fahrzeugarten unterschieden.


    Faktisch würdest du also als Behinderter schlechter gestellt sein, als ein Gesunder, wenn du mit dem Motorrad in die Arbeit fährst.


    Praktischer Tipp: Nachdem zu den konkreten Kilometersatz nicht eintragen musst, warte ab, wie die Veranlagung das behandelt. Wenn man tatsächlich nur 13 Cent ansetzt, lege Einspruch ein und frage nach der Rechtsgrundlage für diese "Diskriminierung" von Behinderten....

  • danke , für deine Hinweise !!



    Nein kein versehen ,die 60 Cent-Pauschale gibt es nur bei Pkw , steht auch so im Mantelbogen


    Der Gesetztgeber hatte nicht damit gerechnet , daß mal so ein Einzelfall eintreten könnte .


    Wie geschrieben,hier geht es um die Kilometerpauschale für behinderte Menschen mit eigenem Krad !!

    Motorradfahren ist wie eine Ehe, einer sitzt vorne und lenkt, der hintere klammert :thumbup:

  • Damit wir hier nichts durcheinander bringen:


    - Im Mantelbogen geht es um "außergewöhnliche Belastungen" und hier steht in der Ausfüllhilfe tatsächlich "Kfz-Kosten" nicht "Pkw-Kosten" und in meinen Augen ist ein Krad auch ein Kfz, eben ein Kraftfahrzeug.


    - In der Anlage N geht es um Werbungskosten und hier steht "Pkw-Kosten", aber nicht, was für andere Fahrzeuge möglich ist.

  • Für 2015 konnte ich es noch als "Einzelfall" durch drücken, nach dem mein Arbeitgeber dies amtlich Bescheinigte


    Konnte leider keinen Leidensgenossen finden

    Motorradfahren ist wie eine Ehe, einer sitzt vorne und lenkt, der hintere klammert :thumbup:

  • Für 2015 konnte ich es noch als "Einzelfall" durch drücken, nach dem mein Arbeitgeber dies amtlich Bescheinigte


    Konnte leider keinen Leidensgenossen finden

    Habe gerade mal in dem Steuerbescheid nachgeschaut, bis 2013 bekam ich immer 60 Cent pro Kilometer (hin und zurück ) für den Arbeitsweg mit dem Motorrad bei 70 % SB, ganzjährig !!!

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