Guten Abend zusammen,
ich, männlich, bin seit 20+ Jahren PKV versichert, seit 15+ Jahren unverheiratet in einer festen Beziehung. Wir sind beide berufstätig und es gibt ein gemeinsames Kind (2003). Meine Lebensgefährtin und das Kind sind beide in der GKV pflichtversichert.
Aus verschiedenen Gründen denken wir nun doch mal über eine Heirat nach. Allerdings bin ich nicht sicher, welche eventuellen Verpflichtungen hinsichtlich der PKV auf mich zukommen:
Mein Verständnis ist, dass ich zumindest mein Kind sofort nach der Heirat mit in die PKV nehmen müsste. Die Pflicht erstreckt sich bis zum Ende der Ausbildung (auch Studium). Danach muss sich mein Kind selbst versichern und hat die Wahl (je nach Einkommen) zwischen PKV und GKV (falls das System zu dem Zeitpunkt dann noch so besteht). So weit, so gut.
Welche Pflichten ergeben sich hinsichtlich meiner Lebensgefährtin (bzw. dann Frau)? Hier ist mein Verständnis, dass sie in GKV versichert bleiben kann solange sie arbeitet bzw. ein eigenes Einkommen hat. Irgendwo habe ich aber mal gehört oder gelesen, dass ich im Falle einer Arbeitslosigkeit meiner Frau sie dann auch privat krankenversichern muss. Falls dem so wäre, würden die Kosten hierfür natürlich erheblich über denen für mein Kind liegen.
Leider habe ich im Internet (auch bei den Versicherungen) hier keine befriedigende Antwort gefunden. Kann mir jemand weiterhelfen? (gerne auch nur mit einem entsprechenden Link)
Herzlichen Dank!
Gruß, rjl324