ALG II - Einkommensteuererklärung

  • Hallo, ich bin selbstständig und habe 2016 ALG II in Form von Aufstockung bekommen. Nun muss ich meine Einkommensteuererklärung machen.
    Im Hauptvordruck Seite 4 Zeile 91 wollte ich jetzt ALG angeben, aber da steh ohne ALG II.
    Wo muss ich denn was angeben?
    Bekommen habe ich:

    • Regelbedarfsleistung
    • KdU ja wohl wohl gar nicht - oder?
    • Zuschuss zur Krankenversicherung
    • Zuschuss zur Pflegeversicherung

    Ich bedanke mich schonmal im Voraus für Hilfe. BesteGrüße Mani

  • Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II (sog. Arbeitslosengeld II) sind steuerfrei gemäß § 3 Nr. 2b EStG. Die Leistungen unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG), da sie in dem dort abschließenden Katalog nicht aufgeführt sind (vgl. Abschnitt 32b Absatz 1 Satz 3 der Einkommensteuerrichtlinien). Eine Angabe in der Steuererklärung ist nicht erforderlich.

  • Also das ist jetzt wirklich nicht mein Spezialgebiet. Aber meines Erachtens gilt das auch für KV / PV-Beiträge. Normalerweise müsste dazu auch was auf dem jeweiligen Bewilligungsbescheid stehen.


    Nur noch einmal zur Abgrenzung: Wir reden über diesen Fall hier, oder:


    "Wenn das Einkommen ausreicht, um den Bedarf für den Lebensunterhalt zu decken aber nicht für den Krankenversicherungsbeitrag, so gewährt das Jobcenter einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung nach §26 SGB II."


    Dann gilt das unter #2 Geschriebene, weil wir im SGB II sind.


    Und nicht über diesen Fall hier:


    "So lange Sie ALG II beziehen, übernimmt das Jobcenter die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung nach §5 Abs.1 Nr. 2 SGB V und meldet Sie an".


    Unabhängig davon kann es nicht schaden, den Bewilligungsbescheid dem FA zusammen mit der Steuererklärung einzureichen - dann hast du den Bezug dieser leistung auf jeden Fall kund getan, ganz abgesehen davon, dass das FA über eine Mitteilung des Sozialversicherungsträgers eh davon weiß.

  • o.k. danke, dann leg ich den Bescheid bei, denn bei den beiden Beisoielen stimmt keines.


    ich bin selbstständig und habe 2016 ALG II in Form von Aufstockung bekommen.


    Bekommen habe ich:

    • Regelbedarfsleistung
    • KdU
    • Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    • Zuschuss zur Pflegeversicherung