Hallo zusammen,
ich habe kürzlich gelesen, dass die Möglichkeit besteht Vermögenswirksamen Leistungen direkt vom Gehalt abführen zu lassen und zwar auch dann, wenn in meinem Fall der Arbeitgeber kein Zuschuss gewährt.
Grundsätzlich würde ich gerne Vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von 40,00 EUR in einem Bausparvertrag einfließen lassen, jedoch bin ich aufgrund meiner Eonkommenshöhe nicht förderberechtigt und werde daher auch keine staatliche Förderung in Form einer Arbeitnehmersparzulage und/ oder Wohnungsbauprämie erhalten.
Insofern Frage ich mich nun, ob Vermögenswirksame Leistungen weitergehnde steuerliche Vorteile bieten von denen ich profitieren könnte???
Oder ist dies alles in meinem Fall reine Zeitverschwendung???
Freundliche Grüße,
Alexander