Als Rentnerin Freiberufliche Nebentätigkeit beim Finanzamt anmelden – wie geht das?

  • Hallo, in die Runde,


    ich beziehe Altersrente und möchte mich freiberuflich selbständig machen. Weil ich aber öfter mal krank bin und keinen Vollzeitjob machen kann, will ich nur eine Nebentätigkeit anmelden. Dennoch habe ich Kunden im öffentlichen und gewerblichen Bereich. Wie muss ich vorgehen? Welche Besonderheiten gibt es bei Nebenerwerb neben der Rente? Vielen Dank für Ihre Informationen.

  • Hallo @Regine45,
    willkommen im Forum. Ich kann leider Ihre Frage nicht konkret beantworten.
    Ich kann Ihnen aber meine Vorgehensweise mitteilen. Ich bin auch seit vielen Jahren Rentner. Da ich aufgrund meiner niedrigen Einkünfte derzeit keine Einkommensteuer zahlen muß, habe ich beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt, und auch bekommen. Auf dem Antrag muß ich Angaben zum voraussichtlich zu versteuernden Einkommen machen. Dort gibt es die Rubrik Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Dort habe ich entsprechende Beträge angegeben.
    Ob ich verpflichtet bin, meine Arbeit zusätzlich beim Finanzamt anzumelden, ist mir nicht bekannt. Finanzamt hat das bisher auch nicht moniert.
    Gruß


    Altsachse

  • Hallo @Regine45, auch von mir willkommen im Forum.


    Gute Quelle ist das Existenzgründungsportal. Ich habe mal die relevante Seite hier verlinkt. http://www.existenzgruender.de…-im-Ueberblick/inhalt.htm


    Die Antwort zur Anmeldung steht unter Punkt 7. Die EInkünfte sind dann in der Einkommenssteuererklärung anzugeben auf Basis einer EInnahmen-Überschussrechnung.Wenn Sie gering genug sind kann die NV-Bescheinigung greifen, die @Altsachse schon genannt hat, und es ist keine Steuerklärung notwendig solange man sich im Rahmen der gemachtne Angeben aufhält.


    Bitte unbedingt den Punkt 9 beachten, dort speziell die Haftpflichtversicherungen. Ggf. sind hier Tätigkeiten in kleinerem Umfang durch die bestehende Privat-Haftpflicht mit abgedeckt - ich habe eine gute, dort ist es jedoch nicht der Fall.


    Zum Thema Erwerb neben Rente habe ich diese Info gefunden http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_h097.php


    Bitte beachten dass es wohl zusätzliche Krankenkassenbeiträge bei zusätzlichem Erwerb gibt.



    Viel Erfolg

  • ich beziehe Altersrente und möchte mich freiberuflich selbständig machen.

    Sie müssen zuerst "freiberuflich" von "Gewerbetrieb" unterscheiden.


    Eine freiberufliche Tätigkeit müssen Sie nirgends anmelden. Da reicht ein formloses Schreiben an Ihr zuständiges Finanzamt. Für eine freiberufliche Tätigkeit müssen Sie jedoch eine qualifizierte Ausbildung haben. Z.B. sind Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker und Notare Freiberufler, wenn sie ihren Beruf selbstständig ausüben. Auch Journalisten oder Künstler können Freiberufler sein.


    Die "normalen" Selbstständigen (z.B. Handwerker oder Laden-Inhaber) sind rechtlich und steuerlich "Gewerbetreibende".
    Diese müssen ihre Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt (Gemeinde- oder Stadtverwaltung) anmelden.


    Dort kann man in dem Formular ankreuzen, ob man nebenberuflich tätig ist. Man kann aber auch "Haupterwerb" ankreuzen.
    Dies ist rein informatorisch für die Behörde. Egal ob neben- oder hauptberuflich: wenn Sie ein Gewerbe betreiben sind Sie Gewerbetreibende mit allen Rechten und Pflichten. Da wird zwischen Neben- und Haupterwerb nicht unterschieden.


    Ob sie zusätzlich Rente beziehen oder nicht, ist auch völlig egal. Sie merken es bei der Besteuerung: zu Ihrer Rente kommen dann die Einkünfte aus Ihrem Gewerbe noch hinzu. Das ist aber auch alles.

  • Hallo Regine,


    vermutlich haben Sie die Regelaltersgrenze bereits erreicht, daher hat das nun Folgende wahrscheinlich nur eingeschränkte Relevanz für Sie.


    Wenn Sie noch keine 65+X sind, dann ist es schon wichtig.


    Selbstständig Tätige können versicherungspflichtig in der Rentenversicherung werden, daher ist bei Aufnahme der Tätigkeit zu prüfen, ob Versicherungspflicht eintritt, oder nicht.
    Mit Bezug einer Altersvollrente war man immer versicherungsfrei (bis 31.12.2016; danach erst wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist).


    Daher müssten Sie in dieser Hinsicht wohl nicht aktiv werden, könnten aber dennoch eine Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen.
    Dank Flexirentengesetz gibt es nämlich jetzt die Möglichkeit gegen die Versicherungsfreiheit zu optieren und Beiträge auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu zahlen. Diese wirken sich auch rentensteigernd aus.


    Ob das Sinn macht, kann man dann mit Ihnen vor Ort klären.

  • Vielen Dank für Ihre Antworten. Ich arbeite als Lektorin und bin daher freiberuflich selbständig. Und ja, ich habe die Regel-Alters-Rente erreicht. Diese Nichtveranlagungsbescheinigung: Wo bekommt man die? Kann ich mir die im Internet herunterladen? Mein Jahreseinkommen hat bisher nie 7.000,00 bis 8.000,00 Eu überstiegen.

  • Hallo @Regine45,
    Anträge auf NVB können Sie sich auch vom Finanzamt zuschicken lassen. Die NB gilt in der Regel für 3 Jahre. Sie können sich beliebig viele Exemplare vom FA schicken lassen.
    Es ist auch so, dass Ihre Rente nicht in voller Höhe steuerpflichtig ist, aber das beachtet das FA bei Ihren Antrag sicher.
    Die zu erwartenden Einkünfte aus Kapitalvermögen sollten über 801€ sein, sonst kann es sein, dass das FA die NVB verweigert.
    Lesen Sie bitte auch meinen Beitrag "Finanzamt weigert sich Antrag zu bearbeiten".
    Viel Erfolg


    Altsachse