Sie haben recht. Genau das ist die Ursache für den Konflikt. Danke für den Zuspruch und den interessanten Meinungsaustausch. Ich werde Sie hier auf dem Laufenden halten.
Als Rentner freiwillig versichert - je geringer die Rente umso höher der Beitrag
- bergpr
- Erledigt
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Verfahren in der 2. Instanz (LSG). AOK hält die Füße still. Muss sie auch. Ich zahle monatlich meinen Beitrag nach tatsächlichem Einkommen. Durch Verrechnung von KV Schulden mit der Rente darf keine Hilfebedürftigkeit eintreten. Das Gericht hat Berufung zugelassen, weil dann ja auch grundsätzlich die Beitragszahlung nicht zur Verschuldung und in der Folge
nicht in die Hilfebedürftigkeit führen dürfe. "Ein hin- und herschieben von Leistungsverpflichtungen zu Lasten der Sozialhilfe- und Grundsicherungsträger ist zu verhindern." ( vergleiche Gabbert, RV aktuell 7/2008 S. 195). -
was ist den zum heutigen Zeitpunkt herraus gekommen.
Danke 19
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Die Klage ist beim Sächsischen Sozialgericht Chemnitz anhängig. Der Verhandlungstermin 24.11.2020 ist coronabedingt verschoben.