Als Rentner freiwillig versichert - je geringer die Rente umso höher der Beitrag

  • guten tag zusammen... bergpr


    habe die diskussion auf den 3 seiten verfolgt und frage mal an - insbesondere vor dem hintergrund der gesetzlichen neuregelung des beitragsrechtes für freiwillig versicherte ab 1 1 19 - aus dem verfahren geworden ist...

  • Verfahren in der 2. Instanz (LSG). AOK hält die Füße still. Muss sie auch. Ich zahle monatlich meinen Beitrag nach tatsächlichem Einkommen. Durch Verrechnung von KV Schulden mit der Rente darf keine Hilfebedürftigkeit eintreten. Das Gericht hat Berufung zugelassen, weil dann ja auch grundsätzlich die Beitragszahlung nicht zur Verschuldung und in der Folge
    nicht in die Hilfebedürftigkeit führen dürfe. "Ein hin- und herschieben von Leistungsverpflichtungen zu Lasten der Sozialhilfe- und Grundsicherungsträger ist zu verhindern." ( vergleiche Gabbert, RV aktuell 7/2008 S. 195).