Da kam mir gerade noch eine weitere Idee.
Sie wollen die Beitragsfrage zwar wohl grundsätzlich klären, daher ist die folgende Überlegung wohl eher nur theoretisch interessant, aber den Gedankengang biete ich dennoch gerne an.
Ihre Frau ist gesetzlich krankenversichert, könnte somit Stammversicherte für eine eventuelle Familienversicherung für Ihre Person sein.
Mit der geschilderten Einkommenshöhe von 502€ liegen Sie aber über der Einkommensgrenze für die Familienversicherung.
Sollten Sie jetzt aber eine Teilrente von 84% beantragen, dann läge Ihre Rente knapp unter 425€ und somit wäre die Einkommensgrenze für die Familienversicherung augenscheinlich eingehalten.
Aus 362€ Netto-Rente (502€ Rente - 177€ Beitrag + 37€ Zuschuss) würden also knapp 425€ Netto-Rente. Klingt ja vielleicht auch ganz gut.
Ggf. sollten Sie diesen theoretischen Ansatz einmal mit der Krankenkasse Ihrer Frau und der Rentenversicherung durchsprechen.
Vielleicht steckt da noch ein Pferdefuß drin, den ich übersehen habe, aber:
Fragen kostet ja nichts.