vermögenswirksame Leistungen

  • Da ich mich derzeit in Elternzeit befinde, habe ich meine VwL 2016 zum Teil selbst eingezahlt. (Vorher hat mein Arbeitgeber die VwL mtl. für mich eingezahlt.) Die Selbsteinzahlung erkennt nun aber die Bausparkasse nicht als VwL an. Was kann ich der BHW mitteilen, um die staatl. Förderung doch noch zu erhalten?

  • habe ich meine VwL 2016 zum Teil selbst eingezahlt.

    Dann sind es KEINE vwL. Die Bausparkasse befindet sich im Recht.
    Lesen Sie das Gesetz!


    Im § 2 Abs. 1 5. VermBG ist definiert, was vwL sind. Sie finden es hier.


    Wenn Sie während der Elternzeit privat einzahlen, ist das normales Bausparen - keine vwL!