Mehr Versicherungsbeiträge absetzen durch Vorauszahlung der KV Beiträge

  • Ich erlaube mir den Hinweis, dass man beim Googeln nach "Steuertipp – Vorauszahlung Beitrag Krankenversicherung" eine Seite findet, die das Thema sehr umfassend beschreibt, inkl. der Höhe einer eventuellen Rabattierung einzelner PKV-Anbieter. Wer sie findet, darf sie hier gerne verlinken. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Ich erlaube mir den Hinweis, dass man beim Googeln nach "Steuertipp – Vorauszahlung Beitrag Krankenversicherung" eine Seite findet, die das Thema sehr umfassend beschreibt, inkl. der Höhe einer eventuellen Rabattierung einzelner PKV-Anbieter.

    Man findet im Netz eine Seite, auf der die mögliche Rabattierung vieler Anbieter aufgeführt ist, die das Thema aber speziell aus Sicht eines Angestellten eben nicht so umfassend beleuchtet. Der Seitenbetreiber hat vermutlich vordringlich Selbständige im Blick. Bei denen geht die Rechnung zwar in die gleiche Richtung, ist letztlich aber doch anders.

  • Man findet im Netz eine Seite, auf der die mögliche Rabattierung vieler Anbieter aufgeführt ist, die das Thema aber speziell aus Sicht eines Angestellten eben nicht so umfassend beleuchtet. Der Seitenbetreiber hat vermutlich vordringlich Selbständige im Blick. Bei denen geht die Rechnung zwar in die gleiche Richtung, ist letztlich aber doch anders.

    Eigentlich richtet sich die Seite an beide. Für Anregungen zur Optimierung bin ich immer dankbar. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Eigentlich richtet sich die Seite an beide. Für Anregungen zur Optimierung bin ich immer dankbar. :)

    Beispielrechnung dazu, sinnvollerweise in Form einer Tabelle. Mir ist die Sache erst richtig klargeworden, als Galileo seine Vorgehensweise skizziert hat. Ich habe mir daraufhin eine Excel-Tabelle gemacht, bei der mir der Vorteil dann unmittelbar ins Auge gesprungen ist.


    Leider kriege ich die hier nicht in einen Beitrag hinein (oder ich bin zu doof dazu, das hinzubekommen). Eine Tabelle ist für mich instruktiver als ein Fließtext.

  • Danke, das wäre bei Gelegenheit sicher noch mal eine Verfeinerung. Bislang kamen die meisten mit der Erklärung klar. Wenn Sie möchten mailen Sie mir Ihre Tabelle gerne einmal. Meine Kontaktdaten sind leicht zu finden. Danke. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Meine obige Optimierung basierte auf ein paar unüblichen Randbedingungen (z.B. dasss ich nach drei Jahren wieder durch sein wollte, und nur ein Jahr vorausbezahlt habe, und die BRE erst in Jahr 3 startete).


    Noch vorteilhafter wird es, wenn man jedes Jahr in etwa so viel zahlt, dass dieser Hinzurechnungsbetrag in etwa 0 ist, so dass die kompletten 1900 Euro zur Verfügung stehen (davon wird dann auch schon ein guter Teil für die die Basis-Absicherung übersteigenden PKV-Beitragsteil drauf gehen, und den Rest wird man als Arbeitnehmer leicht mit AV und ggfs BU voll bekommen). Wenn man das rechnet, wird es sich als vorteilhaft erweisen, z.B. einmal 12 Monate zusätzlich zu zahlen, und dann in den folgenden 6 Jahren jeweils nur ca. 10 Monate (oder 24 Monate zusätzlich, und dann in den folgenden 12 Jahren ...).


    Irgendwann wird das mit dem Vorausberechnen schwierig, weil man die Tariferhöhungen, die BRE, die Beiträge für den Partner/die Partnerin etc über 12 Jahre sicherlich nicht abgeschätzt bekommt, aber die Flexibilität hätte man, in jedem Jahr zu rechnen. Nur für echte Sparfüchse ;)


    Es gibt im wertpapier-Forum übrigens noch einen längeren Thread dazu (dort aber, glaube ich, schon etwas älter), in dem das Thema gut aufbereitet ist.


    Es sei mir an der Stelle noch der Hinweis erlaubt, dass ich es eigentlich unmöglich finde, dass der Gesetzgeber so etwas zulässt. Das ist ja alles legale Optimierung und eindeutig so im Gesetz geregelt, aber dass damit findigen (und nur denen!) PKV-Versicherten gestattet wird, ihre Arbeitslosenversicherung von der Steuer abzusetzen, während das für GKV-Versicherte nicht möglich ist, finde ehrlich gesagt grenzwertig.

  • Meine obige Optimierung basierte auf ein paar unüblichen Randbedingungen (z.B. dasss ich nach drei Jahren wieder durch sein wollte, und nur ein Jahr vorausbezahlt habe, und die BRE erst in Jahr 3 startete).


    Noch vorteilhafter wird es, wenn man jedes Jahr in etwa so viel zahlt, dass dieser Hinzurechnungsbetrag in etwa 0 ist,

    Ich bin gerade am Tabellenzimmern. Bei Deinen Daten wäre es vermutlich optimal gewesen, in sen "Sparjahren" jeweils 10 Monatsbeiträge zu zahlen. Zusammen mit der Beitragsrückerstattung und dem Arbeitgeberzuschuß wäre man damit der 0 am nächsten gekommen.


    Rein theoretisch (ich habe das noch nicht ausprobiert): In einem Jahr 24 Monatsbeiträge zahlen (also 12 voraus). Im nächsten Jahr nichts bezahlen (also von der Vorauszahlung herunterleben), monatlich mit dem Gehalt den Arbeitgeberzuschuß kassieren, irgendwann im Verlauf des Jahres eine Beitragsrückerstattung kassieren (die ja in der Höhe unterschiedlich sein kann), früh im Dezember Bilanz ziehen und spätestens am 15.12. so viel fürs Folgejahr einzahlen, daß die Summe für die Steuererklärung paßt.

    Irgendwann wird das mit dem Vorausberechnen schwierig, weil man die Tariferhöhungen, die BRE, die Beiträge für den Partner etc über 12 Jahre sicherlich nicht abgeschätzt bekommt, aber die Flexibilität hätte man, in jedem Jahr zu rechnen. Nur für echte Sparfüchse ;)

    Ich stimme Dir zu, daß die Rechnung für einen Ledigen einfacher ist als für ein Paar.


    Aber sonst kann das nicht so wahnsinnig schwierig sein, denn Anfang Dezember liegen ja eigentlich alle Zahlen auf dem Tisch, so daß man die Zahlung fürs nächste Jahre bemessen kann.


    Mich würde interessieren, was der Versicherer zu einer Zahlung von 10 Monatsbeiträgen im Vorjahresdezember sagt. Gibt er dafür Rabatt oder tut er es nicht? Macht das eine Gesellschaft und die andere tut das nicht?


    Übrigens: Man sollte 3% Rabatt nicht geringschätzen! Um diese 3% zu kompensieren, bräuchte man einen Kapitalertrag von 6% (also dem Doppelten) nach Steuer. Warum denn das? Ziehst Du die 12 Monatsbeiträge zinsgleich zu einer Zahlung zusammen, müßtest Du die Gesamtzahlung im Juni leisten, also 6 Monate später, als wenn Du sie im Vorjahresdezember leistet. Und 3% in einem halben Jahr sind 6% aufs ganze (Ich verliere mich jetzt nicht ins Detail "am Monatsanfang gezahlt" vs. "am Monatsende gezahlt", das die Rechnung um einen Monat verschiebt).

    Es sei mir an der Stelle noch der Hinweis erlaubt, dass ich es eigentlich unmöglich finde, dass der Gesetzgeber so etwas zulässt. Das ist ja alles legale Optimierung und eindeutig so im Gesetz geregelt, aber dass damit findigen (und nur denen!) PKV-Versicherten gestattet wird, ihre Arbeitslosenversicherung von der Steuer abzusetzen, während das für GKV-Versicherte nicht möglich ist, finde ehrlich gesagt grenzwertig.

    Ich bin da mit Dir einer Meinung.

    Der meines Erachtens sehr viel größere Skandal ist allerdings die Tatsache, daß die Zwangsabgabe "Arbeitslosenversicherung" nicht generell von der Steuer absetzbar ist.

  • Der meines Erachtens sehr viel größere Skandal ist allerdings die Tatsache, daß die Zwangsabgabe "Arbeitslosenversicherung" nicht generell von der Steuer absetzbar ist.

    Pflichtversicherung ungleich Zwangsabgabe!

    So what?


    Der meines Erachtens sehr viel größere Skandal ist allerdings die Tatsache, daß die "Pflichtversicherung" "Arbeitslosenversicherung" nicht generell von der Steuer absetzbar ist.


    Dann halt so.

  • So what?


    Der meines Erachtens sehr viel größere Skandal ist allerdings die Tatsache, daß die "Pflichtversicherung" "Arbeitslosenversicherung" nicht generell von der Steuer absetzbar ist.


    Dann halt so.

    Aber die Beiträge sind doch absetzbar, innerhalb eines gewissen Rahmens. Krankenversicherung geht halt vor.

  • Der meines Erachtens sehr viel größere Skandal ist allerdings die Tatsache, daß die "Pflichtversicherung" "Arbeitslosenversicherung" nicht generell von der Steuer absetzbar ist.

    Aber die Beiträge sind doch absetzbar, innerhalb eines gewissen Rahmens. Krankenversicherung geht halt vor.

    "Grundsätzlich", wie der Jurist gemeinhin so sagt.


    Also in Wirklichkeit nicht.


    Die Krankenversicherung überwuchert schnell, gehaltsabhängig.

  • Wenn der Umstand, dass gesetzliche Versicherte die Arbeitnehmeranteile zur Alo-Versicherung nicht von der Steuer absetzen können, liegt das m. E. weder an der PKV noch an ihren Kunden, sondern eher daran, dass die Kassen ihren (selbst die Beiträge zahlenden) freiwilligen Mitgliedern die Beitragsvorauszahlung nicht einräumen. Hindert sie jemand daran?


    Skandal gesucht? Kein Problem: Wie schon beschrieben, lassen sich die GKV-Beiträge zu 96% (Abzug 4% wegen enthaltenem Krankengeld) absetzen, die Beiträge zu einem ordentlichen PKV-Vertrag nur zu ca. 80% (inkl. Krankentagegeld entsprechend weniger) absetzen, weil eben nur der sogenannte "Basisanteil" absetzbar ist.


    Was die Sache unnötig verkompliziert und daneben auch noch zu dem paradoxen Ergebnis führt, dass ein PKV-Tarif, in dem mindestens alles drin ist, was sinnvollerweise drin zu sein hat, nur zu krummkratteligen 79,58% absetzbar ist, aber ein grottenschlechter PKV-Tarif z. B. ohne Zahnersatz, ohne Psychotherapie und meinetwegen auch ohne Physiotherapie zu vollen, runden 100% absetzbar ist.


    Wenn schon Skandal, dann ist das einer.X/

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Wie wird denn bei diesem Thema der Arbeitgeberzuschuss zur PKV gehandhabt? Man zahlt beispielsweise für 3 Jahre im voraus selbst die PKV Beiträge an den Versicherer und erhält man dann in den Folgejahren die gleichen Bescheinigungen von der PKV für den AG als wenn man keine Vorauszahlung getätigt hat? PKV wäre beispielsweise die Debeka, falls jemand die jährlichen Bescheinigungen für den AG kennt. Steht dann dort nicht gezahlte Beiträge in 2025 0€ und der AG wundert sich und verweigert den Zuschuss?

  • "Grundsätzlich", wie der Jurist gemeinhin so sagt.


    Also in Wirklichkeit nicht.


    Die Krankenversicherung überwuchert schnell, gehaltsabhängig.

    Grundsätzlich heißt: Im Regelfall ja, es gibt aber Ausnahmen.


    Also müsstest Du beim Festhalten an Deinem Meinungsbild wohl eher einen anderen Begriff verwenden, ansonsten wären Deine Ausnahmen ja in der Überzahl. ;)

  • Wie wird denn bei diesem Thema der Arbeitgeberzuschuss zur PKV gehandhabt? Man zahlt beispielsweise für 3 Jahre im voraus selbst die PKV Beiträge an den Versicherer und erhält man dann in den Folgejahren die gleichen Bescheinigungen von der PKV für den AG als wenn man keine Vorauszahlung getätigt hat? PKV wäre beispielsweise die Debeka, falls jemand die jährlichen Bescheinigungen für den AG kennt. Steht dann dort nicht gezahlte Beiträge in 2025 0€ und der AG wundert sich und verweigert den Zuschuss?

    Der Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss besteht auch in den "beitragsbefreiten" Jahren. Der Zuschuss wird weiterhin monatlich zusammen mit dem "Netto" aufs Gehaltskonto überwiesen.


    Der Arbeitgeber ist von der Vorauszahlung nicht tangiert bis auf die Tatsache, dass er natürlich ebenfalls von einem Beitragsskonto profitiert.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Grundsätzlich heißt: Im Regelfall ja, es gibt aber Ausnahmen.


    Also müsstest Du beim Festhalten an Deinem Meinungsbild wohl eher einen anderen Begriff verwenden, ansonsten wären Deine Ausnahmen ja in der Überzahl. ;)


    Wenn ein Jurist einen Satz anfängt mit dem Wort "grundsätzlich", folgt gemeinhin das "aber" auf dem Fuß:


    "Sonst ist es ja immer so, aber im vorliegenden Fall ist es eben anders."