Mehr Versicherungsbeiträge absetzen durch Vorauszahlung der KV Beiträge

  • Hallo Steuersparer,


    ich bin bei der Aufbereitung meiner Steuererklärung über mehrere Artikel gestolpert, die eine Vorauszahlung von KV Beiträgen für zukünftige Jahre empfehlen, um so zusärtzlich Versicherungsbeiträge abzugsfähig zu machen. Ein Beispiel finden Sie hier.
    Das Vorgehen ist in § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4 EStG geregelt.


    Für viele privat und freiwillig Versicherte sind viele Vorsorgeausgaben nicht abzugsfähig, weil die Kappung der "sonstigen Vorsorgeausgaben" bei 1900€ (bzw. 2800€) greift. Diese Grenze wird häufig durch die KV Beiträge bereits ausgeschöpft oder gar überschritten. Große Posten wie z.B die Arbeitslosen-Versicherung bleiben steuerlich wirkungslos. Andererseits sind Beiträge für die Basis-Krankenversicherung unbegrenzt abzugsfähig. Der Gesetzgeber erlaubt es, bis zu 2,5 Jahre im Voraus einzuzahlen. Diese Ausgaben sind im Zahlungsjahr absetzbar. In den folgenden Jahren kann der Grenzbetrag von 1900/2800€ mit anderen Versicherungen, z.B. AV, ausgeschöpft werden.


    Kann ich als Angestellter nur den AN Anteil im Voraus einzahlen oder 2,5 mal den vollen Beitrag ?
    Was passiert mit Arbeitgeber-Zuschüssen und BRE in den "beitragsfreien" Jahren ?
    Normalerweise werden die mit gezahlten Beiträgen verrechnet. Wenn aber keine Beiträge gezahlt wurden, ergibt sich ein negativer Saldo !?!


    Für sachkundige Hinweise oder einschlägige Erfahrungswerte bedanke ich mich vorab.


    Grüße

  • Die Frage ist schon etwas älter. Ich bin jetzt auch auf dieses Modell gestoßen. Als Arbeitnehmer muss man allerdings Selbstzahler sein, d.h. ein eigenes Konto bei der Krankenkasse haben. Normalerweise hat der AG das Konto, da er die Beiträge an die KK überweist. Manche AG erlauben den AN ein eigenes Konto und überweisen dem AN den Krankenkassenanteil des AG , meiner leider nicht. :(


    Viele Grüße

  • Hallo Jambus55555,


    Ich habe das Thema seinerzeit noch etwas weiter recherchiert und kam zu einer sehr ernüchternden Erkenntnis : für Arbeitnehmer funktioniert das Modell nicht wirklich.


    Man kann zwar KV Beiträge im Voraus zahlen und in dem Jahr entsprechend mehr absetzen. Im Folgejahr sind jedoch die Arbeitgeber Zuschüsse zur KV zu versteuern. Wie genau weiss ich nicht. Entweder als "sonstige Einkünfte" oder sie werden mit den sonstigen Versicherungsbeiträgen verrechnet. Auch im letzteren Fall dürfte die 1900 € Grenze mit anderen Versicherungsbeiträge nicht mehr erreicht werden.


    Es funktioniert nur in dem Fall, dass im Folgejahr kein AG Zuschuss mehr gezahlt wird, z.B. weil man arbeitslos wird.


    Aber ich bin kein Steuerberater, besser einen Profi fragen!
    Wäre schön, wenn hier jemand berichten könnte, der das schon einmal für durch exerziert hat.


    Grüße
    NV

  • Thema ist alt, interessiert mich auch. Kann jemand berichten, der das als privat Versicherter schmal gemacht hat? Inzwischen kann man ja anscheinend sogar 3 Jahresbeiträge in Voraus zahlen (und dann die 1900/2800,- EUR Grenze 3 mal mit anderen Beiträgen nutzen)

  • Hallo,

    ich habe das im letzten Jahr durchgezogen. Die zusätzlichen Ausgaben für die Basisabsicherung wurden anerkannt. In diesem Jahr werde ich entsprechend die private Haftpflicht u.ä. absetzen.


    Aber wie oben schon gesagt, funktioniert es nur dann richtig gut, wenn man in den Folgejahren keinen AG-Zuschuss erhält.


    Das Buch 'Der Privatier' kann ich auch nur wärmstens empfehlen.

  • Keine 100%ige Sicherheit, da ich bisher nur mit Elster online simuliert habe, aber das Modell müsste auch als Arbeitnehmer mit AG-Zuschüssen funktionieren. Der Trick ist, dass man nach Vorauszahlung in Jahr 1 (zB 2 volle Jahresbeiträge zusätzlich), in den Jahren 2-5 jeweils manuell einen halben Jahresbeitrag bei der Versicherung einzahlt und damit die AG-Zuschüsse (ebenfalls halber Jahresbeitrag) neutralisiert. Das streckt die Wirkung der zwei Jahresbeiträge auf vier Jahre. Dann bleiben in den Jahren 2-5 die 1900 Euro übrig über Arbeitslosenversicherung (ca 1000 Euro) sowie BU+Unfall+Haftpflicht (bei mir ca 800 Euro), die ohne Vorauszahlung unberücksichtigt blieben. Ein netter Nebeneffekt scheint auch, dass in den Jahren 2-5 bei der halben manuellen PKV-Einzahlung nicht nur die Basis-Komponenten, sondern auch die Beiträge für darüber hinaus gehende Leistungen steuerlich in Abzug gebracht werden können, weil man ja unter 1900 Euro bleibt.

    Kann das jemand so bestätigen? Bin mitten in der Umsetzung, und kann nächstes Jahr berichten, ob das Finanzamt wie mit Elster simuliert rechnet.

  • Es kommt auf die Tarife der Gesellschaft an. (Basisversicherung + Wahlleistung)

    Mein Tarif bei HUK ist ein alter oneSex-Gesamttarif + Krankenhausbaustein + Zahnbaustein

    Die Huk kann bei dieser alten Tarifgeneration nicht die Zahlungen zwischen steuergestaltbarer Basisabsicherung und Zusatzleistungen während des Vorrrauszahlen abgrenzen.

    Ob die Beiträge vom AG-Teil oder dem Versicherungsnehmer stammen interessiert die Versicherung nicht.
    VN ist für den Gesamtbeitrag zuständig.

    Das der AG 50% Zuschuß zahlt ist für Versicherung ohne Bedeutung.

  • Danke für die vielen Hinweise.


    3 Themen, wo ich noch Hilfe benötige:


    1) Im Beispiel, das von RibEye weiter oben verlinkt ist, heißt es bei Haufe, dass sich die Vorauszahlung NICHT anbietet, wenn ein Ehepartner PKV und der andere GKV versichert ist. Warum ist das so? Es hat doch in einer gemeinsamen EStE JEDER der beiden den Max. Betrag in Höhe von 1900 eur, oder?


    2) welche Vorauszahlung ist möglich, wenn die Kinder beim Hauptverdiener auch PKV versichert ist: werden Vorauszahlungen für die Kinder dann auch beim Abzug berücksichtigt (oder ist das dann nicht bei Vorsorgeausgabe, sonder Anlage Kind)?


    3) ich verstehe noch nicht warum der Zuschuss des Arbeitgebers so „schädlich“ ist. Einfach nur, weil das dann als Einkommen gilt, dem in dem Jahr kein Arbeitnehmeranteil entgegensteht, der als Vorsorgeausgabe abzugsfähig ist?

  • Die Vorauszahlungen für die !mitversicherten! Kinder werden auch anerkannt, aber in deren Anlage Kind in den Spalten für Basiskrankenversicherung + Wahlleistungen.


    Unschädlich und gut beschrieben:

    "3)

    !!!!!!!!!!Einfach nur, weil das dann als Einkommen gilt, dem in dem Jahr kein Arbeitnehmeranteil entgegensteht, der als Vorsorgeausgabe abzugsfähig ist!!!!!!!!!!!!"

  • Vorauszahlung der PKV Basis-Beiträge als Angestellter - wie funktioniert das steuerlich und mit der Versicherung?


    Ich bin bei der Hanse Merkur versichert, bin Angestellter und würde gerne wissen, wie das in meinem Fall funktioniert.


    Meine erste Frage ist, ob es möglich ist, die Basisbeiträge im Jahr 2023 für 2023, 2024, 2025 und 2026 im Voraus zu bezahlen, also für das laufende Jahr plus drei Jahre im Voraus. Entspricht dies der Vorstellung von § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4 EStG?


    Zweitens frage ich mich, ob die Versicherung die Arbeitgeberbescheinigungen für die Jahre 2024-2026 erstellt und ob die Beiträge des Arbeitgebers in diesem Zeitraum normal geleistet werden? Oder kann es passieren, dass die Beiträge des Arbeitgebers wegfallen?


    Schließlich würde ich gerne wissen, ob es möglich ist, nur die Basisbeiträge im Voraus zu leisten und die Beiträge, die über die Basisbeiträge hinausgehen, in den jeweiligen Jahren zu leisten. Ist dies sowohl steuerlich als auch durch die Versicherung abbildbar?

    Das würde bei mir mit oben beschriebener Annahme pro Jahr gerechnet einen Unterschied von 241 Euro netto ausmachen. Könnte mir aber auch vorstellen, dass Versicherungen da nicht mitmachen oder das Finanzamt keine Unterscheidung akzeptiert und die Beiträge selbst anders aufteilt.


    Galileo hatte davon berichtet die nur halben Beiträge im Voraus zu leisten, um die Arbeitgeberbeiträge zu neutralisieren. Es wäre schön zu erfahren, ob das geklappt hat.


    Ich würde mich sehr über Antworten und Erfahrungen zu diesem Thema freuen.

  • Krankenversicherungsbeiträge gehören zu den beschränkt abziehbaren Sonderausgaben, zu denen auch andere Versicherungen gehören, etwa Berufsunfähigkeitsversicherungen, Haftpflichtversicherungen, ggf. der Beitrag zu einer beruflichen Altersversorgung und auch der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung.


    Der ganze Posten ist gedeckelt auf 1900 Euro (bei Angestellten) bzw. auf 2800 Euro (bei Selbständigen). In aller Regel ist dieser Posten bereits übererfüllt durch die Beiträge zur Krankenversicherung (genauer: Zur Basis-Krankenversicherung bei Privatversicherten und 96% der Krankenversicherung bei gesetzlich Versicherten). Die Basiskrankenversicherung nach obigen Muster ist in jedem Fall voll absetzbar, auch wenn sie die obigen Grenzen überschreitet, aber die anderen grundsätzlich steuerwirksamen Versicherungsbeiträge fallen dann unter den Tisch.


    Wer Krankenversicherungsbeitrag sparen will, kann bei seiner Versicherungsgesellschaft fragen, ob sie für eine jährliche Vorauszahlung Rabatt gibt. Die meisten Gesellschaften akzeptieren das und geben dafür 2% bis 4% Rabatt. Das ist aber eine andere Sache.


    Man darf aber nicht nur 1 Jahr vorauszahlen, sondern sogar 4. Der Basis-Krankenversicherungsbeitrag ist auch dann absetzbar. Die oben genannte Grenze ist damit dann natürlich weit überschritten. Das macht aber nichts, denn der Krankenversicherungsbeitrag ist ja unbegrenzt absetzbar.


    Das lohnt sich für den Steuerpflichtigen natürlich nur dann, wenn er in diesem Jahr einen besonders hohen Steuersatz hat (also eine Einkommensspitze, etwa eine Abfindung).


    Im nächsten Jahr (bzw. in den nächsten Jahren) zahlt er keinen KV-Beitrag, also sind die obengenannten 1900/2800 Euro für andere Vorsorgeaufwendungen frei.


    Die Ratgeberseiten im Netz gehen immer nur von Selbständigen aus. Ein Angestellter bekommt aber einen Arbeitgeberzuschuß zur Krankenversicherung, der von seinem Beitrag natürlich abgezogen wird. Wenn er nun in einem Jahr (dem Folgejahr) überhaupt keinen Beitrag zur Krankenversicherung leistet, muß er den Arbeitgeberzuschuß logischerweise versteuern. Fragt sich halt, wie das dann im Detail gerechnet wird.


    Wird der Posten "beschränkt abziehbare Sonderausgaben" durch den Arbeitgeberzuschuß dann negativ, was bedeuten würde, daß der Angestellte zu beispielsweise 2000 Euro Krankenkassenzuschuß vom Arbeitgeber noch 1900+2000 Euro Vorsorgeleistungen packen könnte? Oder taucht der Krankenkassenzuschuß anderswo in der Steuererklärung auf, so daß der Angestellte wiederum nur 1900 Euro andere Vorsorgeleistungen angeben kann?

    Die gleiche Frage stellt sich bei einer möglichen Beitragsrückerstattung, also einem Posten, der in der entsprechenden Rubrik des Steuerbescheids auftaucht (wenn er gegeben ist).


    @DrSchlemann dürfte das wissen.


    Der maximal mögliche Steuervorteil durch diese Maßnahme ist Spitzensteuersatz * 1900 Euro * 3 Jahre. Voraussetzung dafür:

    - Auch nach der steuerlichen Berücksichtigung der Vorauszahlung wird Spitzensteuersatz fällig

    - Der Steuerpflichtige hat so viele Vorsorgeleistungen, daß die 1900 Euro voll werden.


    Sofern der Posten "beschränkt abziehbare Sonderausgaben" durch Arbeitgeberzuschuß/Beitragsrückerstattung negativ werden kann, steht anstelle der 1900 oben die Summe aus 1900 und Arbeitgeberzuschuß/Beitragsrückerstattung.

  • Hallo Janno

    ich habe das Spiel mit den Vorauszahlungen als Angestellter gerade die letzten Jahre umgesetzt und glaube daher Deine Fragen recht sicher beantworten zu können. Der Übersicherlichkeit halber ohne Zitate:

    - Ja, es ist möglich in 2023 für die Jahre 2023 bis einschließlich 2026 zu zahlen.

    - Allerdings ist es meines Wissens nach nicht möglich, ausschließlich die Basisbeiträge zu zahlen. Man zahlt also einfach z.B. 3*12 den aktuellen Monatsbeitrag. Meine Versicherung wollte das angemeldet bekommen und hat mir dann auch ein Datum genannt (neuerer Tarif, daher kein Rabatt mehr, ein Familienmitglied bekommt bei der Inter noch 4% Nachlass). Das mit der Anmeldung und dem Datum würde ich raten, damit die Gesellschaft das richtig verbucht.

    - Die Arbeitgeberbescheinigungen sind ganz normal, der AG bekommt also gar nicht mit, dass vorausgezahlt wurde.

    - Die Arbeitgeberbeiträge laufen damit auch einfach ganz normal weiter (und zwar jeweils die Hälfte des aktuell gültigen Beitrags, mit Begrenzung auf die maximale Höhe der gesetzlichen Versicherung). Sie fallen nicht weg.

    - Zum Splitten der Basisbeiträge: Ja, wenn das ging, wäre das vorteilhaft, ist aber wie oben geschrieben meines Wissens nach nicht der Fall. Das Finanzamt setzt auch einfach das um, was die Versicherung meldet.

  • Für die Berechnung: Ich muss gestehen, dass ich am Anfang nur mit grobem Überschlag gearbeitet habe, und dann zwischendurch (als mir klar war, wie genau gerechnet wird und als klar war, dass eine Beitragsrückerstattung kommt) erst richtig vorausgerechnet habe, was günstig ist.


    Letztlich hatte ich in Jahr 1 für 24 Monate, in Jahr 2 für 6 Monate, und dann in den Jahren 3 und 4 für jeweils 9 Monate eingezahlt. Das war bei mir die vorteilhafteste Variante, aber das mag individuell anders sein (unter der Prämisse, dass ich im 1. Jahr nur für ein Jahr vorauszahlen wollte).


    Im letzten Jahr war die Rechnung steuerlich dann so:

    Beiträge für Basis-KV + PV: ca. 4600 Euro

    minus Beitragsrückerstattung: - 1321 Euro

    minus steuerfreie AGerstattung: -3941 Euro

    macht: einen "Hinzurechnungsbetrag zum Gesamtbetrag der

    Einkünfte nach § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG" von 670 Euro (sprich es kommen 670 Euro zum zu versteuernden Einkommen hinzu).

    Dafür stehen dann die vollen 1900 Euro für sonstige Vorsorgeaufwendungen (AV-Beiträge als AN, BU, Haftpflicht, KV-Extra-Absicherung also alles, was nicht zur Basisabsicherung zählt) zur Verfügung.


    Man muss das wirklich mit dem spitzen Bleistift durchrechnen. Bei mir war der Anteil der Basisabsicherung 77%. Ich habe in drei Jahren dadurch z.B. die Arbeitslosenversicherungsbeiträge voll abgesetzt bekommen, was sonst nicht möglich gewesen wäre. Dafür braucht man im ersten Jahr etwas mehr Kapital, und es verpufft im ersten Jahr der Teil der nicht ausgeschöpften 1900 Euro (weil man im ersten Jahr so viele Basisabsicherungsbeiträge ansetzt). Insofern ist der maximale Steuervorteil geringer als die von Achim Weiss genannte Summe, aber immer noch ordentlich (ich habe netto 1800 Euro mehr in Tasche als wenn ich einfach jedes Jahr 12 Monate gezahlt hätte, aber auch das lässt sich nur schwer generalisieren).


    Ich hoffe, das hilft beim eigenen Rechnen.

  • Erstmal danke für Deine schnelle Reaktion.

    Ein Bericht von einer Umsetzung des Konzepts in die Praxis ist natürlich besonders wertvoll.

    Letztlich hatte ich in Jahr 1 für 24 Monate, in Jahr 2 für 6 Monate, und dann in den Jahren 3 und 4 für jeweils 9 Monate [Krankenkassenbeiträge] eingezahlt. Das war bei mir die vorteilhafteste Variante, aber das mag individuell anders sein (unter der Prämisse, dass ich im 1. Jahr nur für ein Jahr vorauszahlen wollte).

    Ich kann Deine Rechnung nicht ganz nachvollziehen.


    Dein Krankenkassenbeitrag lag bei etwa 650 €/m; davon Basisabsicherung etwa 500 €/m; Beitragsrückerstattung 2 Monatsbeiträge, also 1300 €; Arbeitgeberzuschuß die Hälfte von 650 €/m, also 325 €/m. Die Beitragsrückerstattung gilt steuerlich nicht komplett, sondern nur für den Teil, der sich auf die Basisabsicherung bezieht. Sofern Du eine Beitragsrückerstattung erhältst für den "Luxusteil" der Prämie, ist dieser nicht steuerwirksam. Insoweit hätte ich erwartet, daß die Beitragsrückerstattung nur 1000 € ausmacht. Oder es sind 3 Monatsbeiträge, davon wären die Basisabsicherung 1500 €.


    Egal. Ich rechne mal mit Deinen Zahlen weiter.


    In einem Jahr mit 12 Beitragszahlungen addieren sich die 12 Monatsbeiträge (6000 €), die Beitragsrückerstattung (1300 €) und der Arbeitgeberzuschuß (3900 €) zu 800 €; bleiben also 1100 € für andere Versicherungen.


    Zahlst Du ein Jahr voraus, so addieren sich 24 Monatsbeiträge (12000 €), die Beitragsrückerstattung (1300 €) und der Arbeitgeberzuschuß (3900 €) zu 6800 €, die Du voll absetzen kannst, dafür kannst Du 1100 € andere Versicherungen, die Du in anderen Jahren ansetzen konntest, in diesem Jahr nicht ansetzen. 5700 € zusätzliches Absetzvolumen für Dich.


    Im 2. Jahr mit 6 Monatsbeiträgen (3000 €) bleiben mit Beitragsrückerstattung und Arbeitgeberzuschuß 2200 € über, die Du versteuern mußt, dafür darfst Du volle 1900 € andere Versicherungen versteuern. Dennoch: per saldo hast Du ein Hinzurechnungsvolumen von 300 € statt eines Absetzvolumens von 1100 €. Von Deinen 5700 € bleiben 4300 €.


    Im 3. Jahr mit 9 Monatsbeträgen (4500 €) stehen unter dem Strich 700 € Hinzurechnungsvolumen, aber volle 1900 € für andere Versicherungen, macht 1200 €. 1100 € hättest Du oben schon gehabt, also 100 € für Dich, macht 4400 €.


    Gleiche Lage im 4. Jahr, zusammen also 4500 € zusätzliches Absetzvolumen über 4 Jahre, etwa 1900 € Steuerersparnis.


    Ich habe mehrere ähnliche Schemata durchgerechnet. Deins war letzlich das beste :)

    Man muss das wirklich mit dem spitzen Bleistift durchrechnen.

    In der Tat, und man muß den Deal auf Sicht mehrerer Jahre planen und durchziehen - und die Versicherungsgesellschaft muß dabei mitspielen.

    Bei mir war der Anteil der Basisabsicherung 77%. Ich habe in drei Jahren dadurch z.B. die Arbeitslosenversicherungsbeiträge voll abgesetzt bekommen, was sonst nicht möglich gewesen wäre. Dafür braucht man im ersten Jahr etwas mehr Kapital, und es verpufft im ersten Jahr der Teil der nicht ausgeschöpften 1900 Euro (weil man im ersten Jahr so viele Basisabsicherungsbeiträge ansetzt).

    Insofern ist der maximale Steuervorteil geringer als die von Achim Weiss genannte Summe, aber immer noch ordentlich (ich habe netto 1800 Euro mehr in Tasche als wenn ich einfach jedes Jahr 12 Monate gezahlt hätte).

    Hut ab! :)

  • Hut ab vor Euch beiden, Galileo und Achim Weiss.


    Ich mache die Beitragsvorauszahlung seit 2013, wenn auch in der simpleren und wohl auch suboptimalen Version "2 (volle) Jahresbeiträge in ungeraden Jahren, 0 Beiträge in den geraden Jahren.


    In den geraden Jahren lief vor 2019 der Arbeitgeberzuschuss und nach 2019 der DRV-Zuschuss ganz normal monatlich weiter und führt dann auch zu dem schon von Galileo beschriebenen "Hinzurechnungsbeitrag" zugunsten des Finanzamts.:)


    Der bewegt sich allerdings nur im niedrig-3stelligen Bereich, da meine Frau als Pflichtversicherte - hier unterscheidet sich mein Fall offenbar vom Fall "Galileo" - auch in den geraden Jahren Beiträge zahlt bzw. abgezogen bekommt, die meine "steuerschädlichen" Beitragszuschüsse zum Teil wieder kompensieren.


    Zu meinen Arbeitnehmerzeiten haben wir auch in den geraden (meinen beitragsfreien) Jahren 3.800 € Jahresobergrenze für "nachrangig" abzugsfähige Versicherungsbeiträge meist nur knapp unterschritten. 2 Arbeitnehmerbeiträge zu Arbeitslosenversicherung, BU, Risiko-LV und 3 x Haftpflicht, und nicht zuletzt die KV+PV-Arbeitnehmeranteile meiner Frau, da kam schon was zusammen.


    Jetzt, zu Renntierzeiten, sind die 3.800 € in den geraden Jahren natürlich weit entfernt. Macht aber nix, denn die Beiträge, die ich jetzt nicht mehr absetzen kann (z. B. BU und AN-Anteil zur Arbeitslosenversicherung) brauche ich ja vorher auch nicht mehr zu bezahlen.


    Was es unter dem Strich bringt: In meinem letzten Arbeitnehmer-Doppeljahr 2018+2019 waren es knapp 800 € reine Steuerersparnis, pro Jahr also knapp 400 €. Nicht sehr viel, aber auch keine Peanuts.


    Hinzu kommen noch ca. 200 € Beitragsskonto pro Jahre (3% Skonto für jährliche Vorauszahlung, Ausnahme Pflegepflichtbeitrag, hier gibts kein Skonto). Der dagegen zu rechnende Zinsverlust wegen dieser Vorauszahlung war zumindest 2013-2019 vernachlässigbar. Inzwischen vielleicht nicht mehr, aber ein Minusgeschäft ist die Vorauszahlung als solche immer noch nicht.


    Gruß

    Alexis

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • In den geraden Jahren lief vor 2019 der Arbeitgeberzuschuss und nach 2019 der DRV-Zuschuss ganz normal monatlich weiter und führt dann auch zu dem schon von Galileo beschriebenen "Hinzurechnungsbeitrag" zugunsten des Finanzamts.:)

    Gemeint ist natürlich der "Hinzurechnungsbetrag";)

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Hut ab vor Euch beiden, Galileo und Achim Weiss.

    Zuviel der Ehre! Hut ab vor Galileo und zwar deswegen, weil er sein Praxiswissen mit uns geteilt hat. Ich habe ja nur nachgerechnet.

    Ich mache die Beitragsvorauszahlung seit 2013, wenn auch in der simpleren und wohl auch suboptimalen Version "2 (volle) Jahresbeiträge in ungeraden Jahren, 0 Beiträge in den geraden Jahren."

    Die Rechnung hängt halt von etlichen Voraussetzungen ab, insoweit dürfte es nicht das eine optimale Verfahren geben, das für alle Fälle paßt. Unter gleichen Bedingungen kann Galileo in 4 Jahren 4500 € zusätzlich absetzen (also im Durchschnitt 1100 €/a); Du in 2 Jahren 1300 €, also 650 €/a. Ist ja auch schon etwas!


    Und wie Du schon richtig schreibst: Die billigste Ausgabe von allen ist die, die man nicht zu tätigen braucht.


    Ein Beitragsrabatt von 3% ist auch unter heutigen Zinsbedingungen noch nennenswert. Du zahlst dabei einmal rechtzeitig im Dezember fürs komplette Folgejahr voraus und bekommst dafür einen Rabatt von 3% auf den Gesamtbetrag. Alternativ legst Du das Geld verzinslich an und bezahlst davon Monat für Monat Deinen Beitrag. Im Durchschnitt erhältst Du für jeden Beitrag 6 Monate Zins. Das heißt, Du müßtest 6% Zins nach Steuern dafür erwirtschaften, um mit den 3% gleichzuziehen. Das ist unter heutigen Bedingungen unrealistisch.


    Dazu kommt ein (minimaler) Steuereffekt: Durch die jährliche Anpassung des Grundfreibetrags sinkt der Steuersatz für einen Nominalbetrag kontinuierlich. Wenn Du einen steuerlich relevante Ausgabe also vorziehen kannst, spart das heute mehr Steuern, als Du im nächsten Jahr dafür bezahlen mußt. Zugegeben, das dürften Peanuts sein - aber hemmt das einen leidenschaftlichen Steuersparer? :)

  • Kleiner Hinweis am Rande:

    Aufgrund einer größeren Abfindung haben wir nach Anraten unseres Steuerberaters dieses Thema ins Auge gefasst.

    ABER: Nicht jede PKV macht es mit, den gesetzlich möglichen Maximalbetrag auf einmal vorzustrecken.

    Bei meiner Frau und mir (Signal-Iduna und Axa) hat es nur bei der Signal-Iduna voll geklappt; die Axa gestattete es nur für 1 Jahr im Voraus zu zahlen.

    Von daher sollte man dies eventuell vorher abklären, bevor man dann anfängt im Detail zu rechnen.