private Weiterführung Direktversicherung

  • Ich habe zwei alte (vor 2004) Direktversicherungsverträge mit über 4% Verzinsung, die aber mein neuer Arbeitgeber nicht bedient, weil er nur ein anderes Produkt anbietet. Wenn ich sie nun privat weiterbediene, kann ich mir irgendwie Steuern/Sozialabgaben wiederholen?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    nein, Steuer- und SV-Freiheit ist bei privater Weiterführung nicht möglich. Es kommt noch schlimmer: Nicht bei allen Anbietern ist gewährleistet, dass der Anbieter auseinanderhält, welcher Anteil bei der Auszahlung aus Bruttogehalt und welcher Anteil aus privater Zahlung stammt. Dementsprechend kommt es im schlimmsten Fall dazu, dass die gesamte Auszahlung nochmal voll steuer- und SV-pflichtig ist.
    Nehmen Sie mit dem Versicherer Kontakt auf und dringen Sie darauf, dass dort in getrennter Kontenführung verwaltet wird. Bei Riester ist übrigens unproblematisch möglich.
    Eine Rechtssprechung dazu ist mir leider nicht bekannt.


    BG
    Saidi Sulilatu

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Gast,


    wäre toll, wenn Sie uns an der Antwort des Versicherers teilhaben lassen :)


    Ich persönlich bin ein Freund von klaren Linien und empfehle daher in der Regel eine sauberere Trennung innerhalb Vorsorgeprodukten in den jeweiligen Schichten.


    Meine Direktversicherungen sind alle stillgelegt und eine private Weiterführung kommt aus den Gründen (die von @Saidi toll beschrieben sind) nicht in Frage.

  • Den bisherigen Kommentaren kann ich nur zustimmen. Zudem möchte ich noch einen Aspekt zu dem Thema Direktversicherung einbringen:


    Nicht das was Brutto genannt wird ist entscheidend, sondern das was Netto rauskommt.


    Will heißen, dass im Leistungsfalle sowohl die KV-Beiträge als auch die PV-Beiträge und ggf. auch noch Steuern unter Umständen vom Leistungsempfänger alleine zu tragen sind.

    • Offizieller Beitrag

    Guter Aspekt Alfred ... letztendlich ist die Versteuerungsthematik für alle Direktversicherungen die selbe, aber natürlich ist es entscheidend was im Geldbeutel am Schluß ankommt.


    Und das ist in der Regel, wenn man mal genauer nachrechnet ... nicht immer die Rendite die man sich erwartet hat,
    aber in diesem Zusammenhang ist es natürlich auch wichtig den steuerlichen Vorteil während der Ansparphase zu berücksichtigen.

  • Der steuerliche Vorteil wird mit vielen Nachteilen erkauft.


    -man gibt die Finanzhoheit auf das gesamte ersparte Vermögen für Jahrzehnte auf und überträgt diese einer privaten nicht kontrollierten Versicherungsgesellschaft (siehe Art. 86 Versicherungsaufsichtsgesetz)
    -man bezahlt in der Regel nicht nachprüfbare Provisionen - sogar während der Auszahlungszeit (Verwaltungsgebühr)
    -die Leistungen sind auf die Lebenszeit begrenzt bzw. die Erben haben allenfalls einen kurzzeitigen Anspruch
    -stellt man die Einzahlungszeit ins Verhältnis zur durchschnittlichen Leistungszeit, dann kann man da schon stutzig werden (siehe Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes-diese steht im krassen Gegensatz zu den Zahlen der privaten Versicherungsgesellschaften)
    -usw.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Alfred,


    interessante Punkte von Dir und schon mal herzlichen Dank für die interessante Diskussion. Nur in Bezug auf den von Dir genannten Paragraphen fehlt mir der Zusammenhang. Nachstehend aus dem Gesetz herauskopiert.


    § 86 Aufsicht über Liquidation und Abwicklung
    Die Aufsicht hat sich auch auf die Liquidation eines Unternehmens und auf die Abwicklung der bestehenden
    Versicherungen zu erstrecken, wenn der Geschäftsbetrieb untersagt oder freiwillig eingestellt oder die Erlaubnis
    zum Geschäftsbetrieb widerrufen wird.


    Und die Versicherungen unterliegen durchaus der Aufsicht durch die BaFin oder meintest Du etwas anderes?


    Thema Provisionen:


    Diese müssen nach §2 VVG InfoV ausgewiesen werden, denn diese können vom Versicherung jederzeit erfragt werden. Und bei Vertragsabschluß müssen diese ausgewiesen werden, auch wenn dies auf Seite 85 erfolgt. Aber mal im Ernst ... ein wenig ist hier der Verbraucher auch gefordert und kann diese Angaben aktiv eingefordert werden, auch was die Themen Verwaltungsgebühren etc. angeht.


    Mal abgesehen davon: Mit Taschenrechner und Excel kann die Ablaufleistung hinsichtlich der Rendite nachberechnet werden, hier lässt sich relativ leicht herausrechnen ob und wie hoch die Kosten sind.


    Sterbetafel


    Durch LVRG müssen die Versicherer nun bis 90% der Risikokosten an die Versicherungsnehmer ausschütten, sprich die Vorteile durch die sehr pessimistschen Sterbetafeln innerhalb der Versicherer werden hier an den Versicherungsnehmer gut geschrieben.


    Aber auch hier ... Taschenrechner nehmen, verschiedene Szenarien unterstellen und Renditen berechnen ... sollte die Entscheidungsgrundlage verbessern.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager