Hi zusammen!
Ich habe mal unsere Energie-Expertin Ines gefragt und soll Euch Folgendes ausrichten:
Hallo tzop und ir.melin,
1. Die BEV verrechnet Guthaben/Nachzahlungen nicht mit dem Neukundenbonus. Dass sie das nicht machen, ist deren Geschäftspolitik. Es wäre natürlich auch möglich, die Beträge zu verrechnen.
2. Wann der Neukundenbonus gezahlt wird, ist nicht exakt definiert. Die BEV nennt dafür keine Frist. Uns sind Kunden bekannt, denen der Bonus nach 3 Wochen gezahlt wird, andere warten 3 Monate. Grundsätzlich ist das Unternehmen laut Vertrag aber verpflichtet, den Bonus zu zahlen. Wenn das Unternehmen auf eine Zahlungsmahnung nicht reagiert, kann der Kunde die Schlichtungsstelle Energie anrufen. Diese kann ein Schlichtungsverfahren einleiten.
3. Guthaben sind grundsätzlich unverzüglich auszuzahlen. Guthaben sind die Beträge, die die entstandenen Kosten übersteigen. Auch der 12. Abschlag ist ein Guthaben, auch wenn er auf der Abrechnung nicht unter den gezahlten Leistungen aufgeführt wird. Wenn der Versorger einer Zahlungsaufforderung nicht nachkommt, kann sich der Kunde wieder an die Schlichtungsstelle Energie wenden oder einen Mahnbescheid bei Gericht beantragen.
Habt Ihr noch weitere Fragen?
LG Anika S.