Jahresabrechnung Strom weicht vom Abrechnungsjahr Nebenkosten ab

  • Guten Tag,
    unsere Eigentümergemeinschaft erhält (z. B.) die Jahresabrechnung für Strom im April. Dort sind dann Kosten fürs lfd. Jahr und Kosten fürs vergangene Jahr aufgeführt; die Verwaltung bucht nach Datum der Kontobewegung. Somit ist je nach Fehlkalkulation der Abschläge ein Jahresvergleich nicht möglich. Seitens der Buchhaltung ist es kein Problem, die Kosten in die entsprechenden Jahre zu buchen, was u. E. korrekt wäre. Gibt es hierzu eine gesetzliche Regelung? In unserem Fall schwanken die "Jahreskosten" für die selbe Verbrauchsstelle zwischen 900 € und 50 € ! Den Mietern gegenüber ist dies nicht zumutbar; bei Mieterwechsel werden die Kosten alten und neuen Mietern sehr ungerecht zugeordnet.
    Gibt es hierzu eine gesetzliche Regelung? Müssen diese Kosten den Entstehungsjahren zugeordnet werden? Wo können wir dies nachlesen?
    Für eine konkrete Auskunft wären wir sehr dankbar,
    Colapedi

  • Wenn du dich einlesen willst, findest du zahllose Möglichkeiten bei Amazon: https://www.amazon.de/s/ref=nb…2C1068&crid=35NM3QOE1QREW


    oder im Beck-Shop: http://www.beck-shop.de/Schmid…iew.aspx?product=16664516


    Der einfachste Weg ist in meinen Augen, ein Haus- und Grundbesitzerverein. Wenn ein Eigentümer dort Mitglied ist, kann er die kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Die kennen sich mit solchen Fragen gut aus, gehört ja zum Tagesgeschäft.

  • Hallo Oekonom,
    besten Dank für Ihre Buch-Empfehlungen!


    Auch ich dachte, eine Mitgliedschaft beim Haus- und Grundbesitzerverein wäre eine gute Idee; bis Ende 2016 war ich dort zahlendes Mitglied und zusätzlich bei einer angeschlossenen Rechtsschutzversicherung Versicherungsnehmer.
    Doch: Die zuständige Hausverwaltung ist in der gleichen Anwaltskanzlei Mandant, die den HuG-Verein unterstützt! Somit wurde mein Beratungsgesuch abgelehnt. Eine entsprechender Hilferuf an den Verein brachte nichts Neues - trotz jahrelanger Mitgliedschaft im Verein und als prämienzahlender Versicherungsnehmer erhielt ich also keine Beratung ...


    Andere HuG-Vereine wollten mich nur dann beraten, wenn ich auch dort Mitglied werde - Beratung demnach nur bei gleichzeitig 2 Mitgliedschaften bzw. 2 Jahresbeiträgen zuz. Versicherungsprämie. Der HuG-Verein ist gegliedert in viele Ortsvereine, die alle "ihr eigenes Süppchen kochen". Bei allem Verlangen nach Absicherung, kann ich diesen Verein nicht (mehr) empfehlen.


    Nochmals vielen Dank,
    Colapedi

  • Nochmals zum Thema Abgrenzung:
    Laut Hausverwaltung (einer Eigentümergemeinschaft) ist diese nicht gezwungen, die Kosten den entsprechenden Jahren zuzuordnen, also abzugrenzen (Ausnahme sind die Heizkosten); hier gelte das Zufluss-/Abflussprinzip. Anders im Mietbereich - hier muss (oder soll?) abgegrenzt werden. Wenn ich als Eigentümer meinem Mieter die Nebenkosten berechne, darf ich demnach nicht die Hausgeldabrechnung zugrunde legen, wie es fast ausnahmslos gehandhabt wird! Demnach muss bei korrekter Abrechnung mit dem Mieter Belegeinsicht genommen und eine separate Abrechnung erstellt werden. Ansonsten kommt es u. a. zu Ungerechtigkeiten zwischen altem und neuem Mieter. Auch ein Vergleich der einzelnen Jahren macht dann keinen Sinn.
    Was ist hierzu gesetzlich geregelt? In welchen Paragrafen o. ä. ist dies (für einen Nicht-Juristen verständlich) nachzulesen? Bei all den vielen Problemen bezüglich Nebenkostenabrechnungen ist diese Info sehr wichtig, nicht nur für uns.
    Für konkrete Antwort(en) dankt
    Colapedi