Vermieter kündigt wegen Eigenbedarf

  • Guten Morgen liebe Community,


    am Wochenende hat uns leider die Kündigung unseres Mietvertrages erreicht mit der Anmeldung von Eigenbedarf. Die Kündigung ist damit begründet, dass der Vermieter sich im Dezember von seiner Frau getrennt hat und es wird die Scheidung beabsichtigt. Die beiden haben zuvor zusammen in ihrer Eigentumswohnung gewohnt und seit Dezember ist die noch Ehefrau ausgezogen und wohnt nun bei ihren Eltern. Für diese noch Ehefrau hat der Vermieter nun Eigenbedarf angemeldet und setzt uns in drei Monaten auf die Strasse (wir wohnen da erst etwas über einem Jahr).


    Meine Frage ist nun, ob die Begründung ausreichend ist. Die räumliche Trennung hat ja bereits stattgefunden, da die Frau bei ihren Eltern wohnt. Damit sie nicht selbst nach einer Wohnung suchen muss, lässt sie ihren Mann jetzt lieber die Mieter vor die Tür setzen.


    Wie schätzt Ihr diesen Sachverhalt ein? Ist die Begründung ausreichend? Sie könnte sich ja einfach selbst eine Wohnung suchen.


    Vielen Dank und Grüße
    masterfgee

  • Ist die Begründung ausreichend? Sie könnte sich ja einfach selbst eine Wohnung suchen.

    Eine BEGRÜNDUNG des Eigenbedarfs ist überhaupt nicht erforderlich.


    Es reicht vollkommen aus, dass der Vermieter Eigenbedarf geltend macht. Punkt.
    Er muss diesen Eigenbedarf nicht begründen und es findet auch keine Abwägung statt, wer sich einfacher eine Wohnung sucht.


    Entscheidend ist, dass der Eigenbedarf korrekt geltend gemacht wird. Und die getrennt lebende Ehefrau gehört nun mal zu dem Personenkreis, der bei Eigenbedarf zulässig ist.


    Also: suchen Sie sich sofort eine neue Wohnung. Der Vermieter wird mit seiner Forderung im Notfall vor Gericht durchkommen.

  • Mir wurde allerdings mitgeteilt, dass die Ehefrau selbst eine Wohnung besitzt, die sie derzeit vermietet. Würde das den Umstand ändern?

    Nein. Leider nicht.


    Sie müssen verstehen: Der Eigentümer muss mit dem Mieter nicht darüber diskutieren, ob sein Eigenbedarf begründet ist oder ob er selbst oder seine Familienmitglieder/Verwandten das Wohnungsproblem nicht anders lösen können.


    Wenn der Eigentümer darlegt, dass jemand, der zum eigenbedarfbegründenden Personenkreis dazugehört, in die Wohnung einziehen will, dann liegt Eigenbedarf vor.