Doch, wenn Sie 2005/2006 in den neuen Bundesländern tätig waren, schon!
Wenn sich ihr Hinweis auf meine Person bezieht, dann folgender Hinweis:
In den neuen Bundesländern tätig - Ja - aber nicht mit den Tarifen der AXA / sondern mit den Tarifen der DBV-Winterthur.
Historisches Wissen ist beim Thema Tarifwechsel nach § 204 VVG unersetzlich!
Gilt aber nur für Tarife, die man noch verwenden kann.
Der Tarif EL-Bonus O - ist ja, wie Sie selbst schreiben - geschlossen!