Pauschalsätze für Reisekosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln

  • Hallo zusammen,


    aufgrund einer recht speziellen Konstellation habe ich in meinem Nebenjob aktuell keine "erste Tätigkeitsstätte". Mein Arbeitsweg wäre demnach grundsätzlich als Reisekosten absetzbar. §9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a EStG besagt dazu:
    " [...] Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer durch die persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels entstehen, können die Fahrtkosten mit den pauschalen Kilometersätzen angesetzt werden, die für das jeweils benutzte Beförderungsmittel (Fahrzeug) als höchste Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz festgesetzt sind.[...]"


    Im Bundesreisenkostengesetz, §5 "Wegstreckenentschädigung", wird von 20 Cent pro Kilometer gesprochen, allerdings mit "motorbetriebenen Kraftfahrzeugen". Ich fahre jedoch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, hauptsächlich U-Bahn, wodurch wohl eher §4 "Fahrt- und Flugkostenerstattung" BRKG für mich gilt. Dieser Paragraf enthält jedoch keine Aussage zu pauschalen Kilometersätzen! Für diese Fahrten zahle ich nichts dazu, da ich als Student ein Semesterticket besitze, welches ich bereits im Rahmen des Studiums als Fortbildungskosten absetze; somit fallen wohl keine "entstandenen Kosten" an. Steht mir somit überhaupt noch eine zusätzliche Absetzung des Arbeitswegs zu meinem Nebenjob zu, oder gehe ich komplett leer aus, sogar weniger als wenn ich es als "normale Entfernungspauschale" absetzen würde?



    Herzlichen Dank und viele Grüße