KV FUX - Makler adé?

  • Was ist Ihr erster Eindruck vom KV FUX? 1

    1. Finde ich gut! (1) 100%
    2. Finde ich nicht gut. (0) 0%

    KV FUX – Makler adé?



    Obwohl seit geraumer Zeit ein Courtagen-/Provisionsdeckel von neun Monatsbeiträgen (das Neunfache der Prämie) in der Vermittlung von Krankheitskostenvollversicherungen („KV“) gehören die Vermittler von privaten Krankenversicherungen zu den am besten verdienenden Produktverkäufern in der Versicherungsbranche.



    Jetzt könnte diese aus Sicht der Vermittler attraktive Vergütungsquelle (in Bezug auf Courtagen-/ und Provisionen) ernsthaft in Gefahr geraten. Auf Initiative vier privater Krankenversicherer und in Zusammenarbeit mit der Freiburger KVpro.de GmbH wurde das Online-Vergleichsportal KV-Fux.de gestartet.


    Was kann der KV FUX?



    Erst einmal wichtig zu wissen ist, dass der KV FUX nur bei dem Neuabschluss einer KV eingesetzt werden kann. Er ist kostenlos. Sie finden dort 7.700 für den Neuabschluss offene Tarife von 30 PKV-Anbietern. Nach eigenen Angaben bildet der KV FUX 1,8 Mio. Tarifkombinationen ab. Er ist grundsätzlich für Arbeitnehmer, Beamte/Beamtenanwärter und Selbstständige/Freiberufler einsetzbar. Nach Eingabe weniger Stammdaten wirft der KV FUX den Anfragenden eine Vergleichsliste aus. Die Angebote nach den Kategorien „Preis-Leistung“, „Grundleistung“ und „Komfortleistung“ sortiert bzw. selektiert werden. Über den Link „Anfrage“ landen die abschlusswilligen Verbraucher dann bei den Vertriebsmitarbeitern (Vertreter/Versicherer). Es handelt sich demnach nicht um ein sogenanntes Maklerportal. Die Makler sind also außen vor beim KV FUX. So weit so gut.



    Was kann der KV FUX nicht?


    Der KV FUX enthält keine Beratungsfunktion. D.h. über den KV FUX gibt es keinen detaillierten Tarifvergleich oder gar Antragsdokumente. Der abschlusswillige Verbraucher wird damit mit einem Vertriebsmitarbeiter konfrontiert werden, der nicht seine Interessen vertritt, sondern im Zweifel alleine die des Versicherungsunternehmens. Die Entscheidungsfindung soll auf wenigen Merkmalen fußen. Wenn ich an meine PKV-Beratungsfälle denke, so bleiben u.a. Fragen zur „Öffnungsaktion von Beamtenanwärtern“, zum „Umgang mit Vorerkrankungen und richtigen Antragsstellung“, „zu Risikozuschlägen“ und „besten Vorsorgestrategie“ vollständig unbeantwortet. Zudem bildet der KV FUX nur zwei mögliche Vorsorgestrategien ab (Grundschutz und Komfortschutz). Ferner klärt der KV FUX natürlich nicht über die Nachteile von Tarifen auf. Nach einem ersten Blick eignet sich der KV FUX vor allem für junge Menschen, denen ein Grundschutz oder Komfortschutz ausreicht.



    Trotzdem begrüße ich vorstehende Initiative ausdrücklich und uneingeschränkt.



    Zurück zur Frage: Die Einführung und Verbreitung des KV FUX bedeutet vielleicht kein „Makler adé“ im übertragenen Sinne, aber einen überfälligen Eingriff in die Beratungs- und Vermittlungspraktiken der Makler. Diese werden aus meiner Sicht gezwungen werden, ein „Mehr“ an individuellen Beratungsleistungen zu bieten.



    Hier geht es direkt zum KV FUX:



    https://www.kv-fux.de/



    Ich werde in den nächsten Tagen den KV FUX noch ein bisschen austesten und die Ergebnisse in weiteren Beiträgen nachreichen.

  • Heute der erste Test und die vorläufigen Ergebnisse.



    Die Aufgabe: Eine Beamtenanwärterin, 1982 geboren sucht über den KV FUX nach entsprechenden Beihilfetarifen. Sie möchte eine möglichst große Tarifauswahl, die vom Berater aufgrund Ihrer Krankheitsgeschichte verengt werden soll. Leistungsmäßig möchte sie einen Topschutz- oder hochwertigen Komfortschutztarif abschließen.



    Der KV FUX wirft Ergebnisse in folgenden Kategorien aus:


    1.) Preis-Leistung mit Beihilfeergänzung: 18 Tarifoptionen


    2.) Preis-Leistung ohne Beihilfeergänzung: 19 Tarifoptionen


    3.) Komfortleistung: 14 Tarifoptionen



    Folgender Hinweis wird gegeben (beispielhaft für die Kategorie Komfortleistung):


    „So werden die Tarife gewertet Berufsgruppe: Beamtenanwärter Kategorie: Komfortleistung


    Basis des PKV-Rechners KV-Fux ist die Tarifdatenbank der KVpro.de GmbH, die Betreiber des Portals KV-Fux ist.


    Aus der Original-KVpro-Tarifdatenbank werden für den PKV-Rechner KV-Fux alle verkaufsoffenen Unisex-Tarife für Beamtenanwärter ausgelesen. Durch Anwendung von Mindestkriterien und Zusatzkriterien wird für die Kategorie "Beamtenanwärter - Komfortleistung" ein finaler Tarifpool erstellt.


    Für jeden Tarif innerhalb dieses finalen Tarifpools wird ein Preis-Leistungsverhältnis berechnet. In der Ergebnisliste unseres PKV-Rechners "KV-Fux" wird Ihnen je Krankenversicherer der Tarif mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis angezeigt. Wenn Sie detailliert erfahren möchten, wie die Wertung der Tarife erfolgt, klicken Sie hier.“



    1.) Fehlender Hinweis auf Öffnungsaktion


    Mir fällt natürlich sofort auf, dass rund 1/3 der vom KV-FUX ausgeworfenen Tarifoptionen (bzw. die Krankenversicherer, die die Tarife anbieten) nicht von der Öffnungsaktion für Beamtenanfänger, gesetzlich versicherte Beamte und deren Angehörige erfasst sind. Die Öffnungsaktion ist vor allem für Beamte und Beamtenanwärter mit ungünstigen Krankheitsverläufen und Krankheitsgeschichten interessant, da kein Antragstelle abgelehnt und die Höhe des Risikozuschlags auf 30% begrenzt ist. Der KV-FUX gibt keinen Hinweis auf die Öffnungsaktion. Beamten und Beamten mit entsprechenden Krankheitsgeschichten (und ohne Beratung) gehen demnach das Risiko ein, einen Tarif auszuwählen, der nicht von der Öffnungsaktion erfasst ist.



    2.) Eingeschränkte Tarifauswahl


    Jetzt gehe ich in den KV LUX (sozusagen dem großen Bruder des KV-FUX), mit dem in tagtäglich in der PKV-Beratung arbeite. Gebe die gleichen Daten ein und … das Ergebnis sind 201 Tarifoptionen von 39 Krankenversicherern in der Kategorie „Die besten Tarife für Beihilfeberechtigte“. Jetzt könnte ich noch die Wünsche und Bedürfnisse enger fassen und die Tarifauswahl weiter einschränken, aber das ist ja nicht das Ziel dieser Übung. Der KV LUX, der große Bruder vom KV FUX, bietet demnach rund 400% mehr Tarifoptionen als der KV LUX.



    Der KV Lux ist damit (für heute) der klare Sieger.



    Hier geht es direkt zum KV FUX:



    https://www.kv-fux.de/



    Ich werde in den nächsten Tagen den KV FUX noch ein bisschen austesten und die Ergebnisse in weiteren Beiträgen nachreichen.



    „PKV-Beratung ist eine Kunst und Kunst kommt von können, nicht von wollen, sonst müsste es ja Wunst heißen (frei nach Karl Valentin).“

  • Hallo Ltotheeon,


    habe ich etwas anders behauptet?


    Hier eine zitierfähige Definition: (http://www.dbb.de/lexikon/them…b/beamtenanwaerter.html): "Bewerber, die die Befähigung durch Ableisten eines Vorbereitungsdienstes erwerben müssen, sind vom Dienstherrn zunächst in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zu berufen (§§ 6 Abs. 4 BBG, §4 Abs. 4 BeamtStG). Der Status des Widerrufsbeamten bzw. des Beamtenanwärters ist in diesen Fällen notwendige Vorstufe zum Beamtenverhältnis auf Probe und auf Lebenszeit. Der Bewerber wird förmlich zum Beamten auf Widerruf ernannt und erhält eine entsprechende Urkunde. Erst, wenn der Anwärter beziehungsweise Referendar den Vorbereitungsdienst beendet und die für seine Laufbahn vorgeschriebene Prüfung bestanden hat, ist seine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe möglich."


    Natürlich zielt das Beispiel auf einen Beamten bzw. eine Beamtin auf Probe ab.


    Aber was soll diese Klarstellung? Sind Sie von Ihrem Arbeitgeber (Krankenversicherer) dazu beauftragt worden?


    Mit besten Grüßen

    • Natürlich bin ich beauftragt worden. Weil mein Arbeitgeber auch nichts besseres zu tun hat.

    sie schreiben in Ihrem Text über einen Beamtenanwärter und sagen dann, dass die Öffnungsaktion besonders für Beamtenanwärter mit Vorerkrankungen wichtig ist, da diese nicht abgelehnt werden können und max. 30 % RIZ erhalten. Das ist aber falsch, weil Beamtenanwärter gemäß der Öffnungsaktion abgelehnt werden dürfen, das sie nicht darunter fallen. Diesen Hinweis habe ich lediglich als Klarstellung gegeben, da es missverstanden werden kann. Wieso sie mich deshalb persönlich angehen und wieder auf meinen Arbeitgeber rumreiten, muss wohl eine Berufskrankheit sein. Ich habe Ihnen schon einmal gesagt, dass ich in diesen Forum als Privatperson unterwegs bin.

  • Hallo Ltotheeon,


    sie wollen "Fleißpunkte" sammeln. Welcher Zusammenhang besteht überhaupt zwischen der von Ihnen angestoßenen Diskussion und dem KV FUX? Es geht hier in diesem Beitrag nicht um eine Diskussion über die Öffnungsaktion, sondern alleine um den KV FUX. Nur das interessiert doch die Leser dieses Beitrags. Eine Widerrufsbeamter wird von mir in der Beratung übrigens darauf hingewiesen, dass die Öffnungsaktion nicht für ihn gilt.


    Vielleicht beschäftigen Sie sich mit der magischen Formel von Finanztip für Reaktionen auf Beiträge (Unternehmensprofile in der Community - Allgemeines - Finanztip-Community). Dies wurde zwar für Mitglieder mit Unternehmensprofilen definiert, sollte m.E. aber auch für solche Mitglieder gelten, denen es darum geht "Fleißpunkte zu sammeln".


    "Bei jedem Beitrag sollte also zunächst folgendes überprüft werden:


    Kann das Unternehmen einen Rat aus der Unternehmenspraxis und
    –erfahrung anbieten, der dem Mitglied bei der Lösung des Problems helfen
    kann?

    Kann das Unternehmen dem Mitglied aktiv Hilfe anbieten, um das Problem zu lösen?


    Benötigt das Unternehmen weitere Informationen, um eine Lösung anbieten zu können?"


    Bei Ihrem Beitrag können alle Fragen mit "nein" beantwortet werden.


    Mit besten Grüßen

  • Nennt der KV FUX denn auch keinen Tarif mit Öffnungsaktion, wenn für einen Beamten gesucht wird? Wenn nicht, ist es natürlich ein Kritikpunkt an dem Vergleichsprogramm. Aber sie haben für einen Beamtenanwärter gesucht. Und nur das habe ich angemerkt. Und so gesehen gehört es dann natürlich zu dem Thema, weil ich jetzt als Leser nicht weiß, ob der KV FUX bei einem Beamtenanfänger Vlt doch Tarife der Öffnungsaktion sucht.


    Für Fleißpunkte bin ich aber nun echt nicht fleißig genug unterwegs hier

  • Hallo Ltotheeon,


    im Übrigen lesen Sie offenbar nicht die Dokumente des PKV-Verbandes Ihres Arbeitgebers. Dort heißt es im Dokument zur Öffungsaktion, ich zitiere wörtlich:


    "2. Teilnahmeberechtigter Personenkreis
    Im Rahmen der Öffnungsaktionen werden die folgenden Personengruppen
    in die Private Krankenversicherung aufgenommen:
    a) Beamtenanfänger
    mit Anspruch auf Beihilfe nach den Beihilfevorschriften des Bundes
    oder eines Landes, und zwar
    • Beamte auf Probe;
    • Beamte auf Zeit oder Lebenszeit, wenn kein Dienstverhältnis
    auf Probe vorangegangen ist;
    • Richter mit Anspruch auf Beihilfe;
    • Geistliche und Kirchenbeamte mit Anspruch auf Beihilfe;
    • Dienstordnungsangestellte der Sozialversicherungsträger
    und der Berufsgenossenschaften;
    • Berufsanfänger mit Anspruch auf Beihilfe im Bereich der
    Sparkassen, Landesbanken oder sonstigen öffentlich-rechtlichen
    Bankinstituten;
    • Abgeordnete des Europäischen Parlaments, die aufgrund
    von Artikel 18 Abs. 1 des Abgeordnetenstatuts einen beihilfeähnlichen
    Anspruch haben und denen der gewählte Versicherer
    im Rahmen des vorhandenen Tarifangebots eine bedarfsgerechte
    beihilfekonforme Absicherung ermöglichen
    kann."


    Hinweis: Hervorhebungen durch mich.


    Mit besten Grüßen

  • Doch und wo stehen da jetzt die Beamtenanwärter?


    Für mich befindet sich ein Beamtenanwärter noch in der Ausbildung. Gehört somit nicht zur Öffnungsaktion. Erst mit Abschluss und Ernennung zum Beamten auf Probe oder Lebenszeit kann er die Öffnungsaktion nutzen. Dann ist er aber auch kein Beamtenanwärter mehr. Ich glaube aber wir reden aneinander vorbei. Vermutlich meinten sie es einfach so und ich habe es einfach falsch aufgenommen

  • Hallo Ltotheeon,


    wenn Sie weitere "Fleißpunkte" sammen wollen, dann kommentieren Sie doch bitte meinen Beitrag "Probleme beim Tarifwechsel" (Probleme beim Tarifwechsel - Versicherung & Vorsorge - Finanztip-Community). Da können Sie sich als Mitarbeiter eines Krankenversicherers, der Tarifwechselanträge bearbeitet, optimal einbringen.


    Ich freue mich auf die Diskussion zu dem Beitrag "Probleme beim Tarifwechsel".


    Mit besten Grüßen

  • naja, immerhin haben sie wohl selber bemerkt, dass die Beamtenanwärter nicht in dem von Ihnen zitierten Dokument vorkommen. Bzw. sie kommen ja vor, es wird nur geschrieben, dass sie nicht unter die Öffnungsaktion fallen. Das haben sie natürlich nicht zitiert, da sie mich so ja nicht als blöd hätten darstellen können, in dem Sie einfach behaupten, ich würde die Dokumente des PKV Verbandes meines Arbeitgebers nicht lesen. Und jetzt lassen Sie endlich den Hinweis auf meinen Arbeitgeber. Ich weiß jetzt langsam, dass sie mich aufgrunde meines Arbeitgebers diffamieren wollen.

  • Hallo Ltotheeon,


    Sie agieren ja aus einer gewissen Anonymität und das ist auch in Ordnung. Gleichzeitig haben Sie sich aber offensichtlich wenig unter Kontrolle. Das Wort "Diffamierung" im Zusammenhang mit unserem Beitragsdialog zu verwenden ist schon starker Tobak.


    Zu Erinnerung - eine Defintion: Als Diffamierung (von lateinisch: diffamare = Gerüchte verbreiten) bezeichnet man heute allgemein die gezielte Verleumdung Dritter (Quelle: Wikipedia).


    Ich darf feststellen, dass Sie regelmäßig meine Beiträge kommentieren und dabei wortwörtlich "das Haar in der Suppe suchen" und nicht umgekehrt. Ich lese Ihre Beiträge überhaupt nicht.


    Es wäre gut, wenn Sie verbal sehr deutlich abrüsten könnten. Ansonsten müssen Sie einfach meine Beiträge nicht lesen und kommentieren. Wenn Sie noch einmal so auf den Putz hauen, werde ich Sie an die Moderatoren dieser Community melden.


    Mit besten Grüßen

  • Da mein guter Freund und langjähriger Geschäftspartner Gerd Güssler nicht anwesend ist und ich als Consultant persönlich seit langer Zeit für das Projekt "KV-Fux" beratend tätig bin, ergreife ich jetzt mal Position!


    Ltotheeon hat natürlich Recht - oben wird Beamtenanwärter gesagt und dann auf Öffnung verweisen - das ist fachlich unsinnig Herr Gamper1


    DER KV-FUX SOLL KEINE BERATUNG DURCH VERSICHERUNGSVERMITTLER ODER VERSICHERUNGSBERATER ERSETZEN. ER IST AUCH NICHT FERTIG, SONDERN NUR DER ERSTE SCHRITT IST GEMACHT.


    Vieles muss noch gebaut und geschrieben werden und das wird passieren!


    Wichtig ist es, dass es eine Möglichkeit im internet gibt, sich völlig frei ohne Weitergabe von Daten über das Thema PKV zu informieren!


    Die Themen Öffnung, leistungs- und Vertragsstörung, Tarifwechsel, etc. stehen alle auf der Agenda!


    Sogar Versicherungsmakler werden dieses tool mittelfristig in ihre Seiten integrieren können - mit allen Risiken, die sich daraus ergeben!


    Die KVPro.de GmbH und die handelnden und beratenden Personen einschließlich der Versicherer sind auf einem guten weg! Wichtig ist erst einmal der Start und dort sind niemals 100% dessen umgesetzt, was man wirklich will!

  • KV FUX – Makler adé?



    Der KV-FUX bietet – neben dem Tarifvergleich – weitere Funktionen und Informationen an.



    Beispielsweise finden Sie unter den Rubriken


    1.) Wissenswertes rund um die Private Krankenversicherung


    2.) PKV Checklisten


    3.) PKV Glossar


    4.) Entscheidungshilfen – richtig verkaufen


    5.) Aktuelle Themen – Blog KV-Fux


    6.) Urteile zum Versicherungsrecht



    kurze, aber hilfreiche Informationen zu allen Themen rund um die Private Krankenversicherung und Pflegeversicherung.



    Unter der Rubrik „Gerichtsurteile zur Krankenversicherung“ finden Sie z.B. eine Auswahl an



    Aktuellen Entscheidungen und rechtliche Regelungen rund um die private Krankenversicherung (PKV) und die gesetzliche Krankenkasse (GKV). Folgende Themen / Urteilsbesprechungen sind derzeit in Form von Artikeln eingestellt.



    Bis Veranlagungsjahr 2014 rechtmäßig: Die Datenweitergabe an GKV durch Finanzamt


    Keine Gesundheitsprüfung bei PKV-Tarifwechsel


    Pflicht für alle PKV: Hinweis auf vergünstigte Tarife


    Gesetzliche Krankenkasse erstattet Implantate nicht


    Beratungs- und Dokumentationspflicht bei Wechsel in die PKV


    Verboten: Vergleichende Werbung zwischen gesetzlichen Krankenkassen


    Anspruch auf Schadenersatz bei Beratungsfehler in Sachen Alterungsrückstellungen


    GKV darf bei Beitragsberechnung Einkünfte des Ehepartners einbeziehen


    Trotz Versicherungspflicht: Außerordentliche Kündigung von Seiten PKV möglich


    Basistarif muss ohne Risikozuschlag und Gesundheitsprüfung gewährt werden


    Gesetzliche Krankenkasse muss teurere Prothese finanzieren


    Hausarztklausel bei privaten Krankenversicherungen


    PKV: Keine Aufnahmepflicht von Sozialhilfeempfängern zum Basistarif


    Tarifwechsel: Vom absoluten zum behandlungsbezogenen Selbstbehalt



    Dabei verfolgt der Betreiber offensichtlich nicht den Anspruch, eine vollständige Rechtssprechungsdatenbank bereitzustellen, sondern schlichtweg kurz und prägnant Urteile und rechtliche Regelungen zielgruppengerecht (die Zielgruppe sind ja die Verbraucher) zur Sprache zu bringen. Die Artikel sind m.E. nicht rechtslastig und technisch geschrieben, sondern auch für Verbraucher gut lesbar.



    Auf Nachfrage teilte der Geschäftsführer der Betreiberin (KVpro.de GmbH), Herr Gerd Güssler mir mit, dass die Artikel von Experten aus der Versicherungswirtschaft geschrieben werden. Die Artikel werden dann redaktionell überarbeitet, damit Verbraucher sie auch lesen und verstehen können.



    „Versicherungsberatung ist eine Kunst und Kunst kommt von können, nicht von wollen, sonst müsste es ja Wunst heißen (frei nach Karl Valentin).“