Übungsleiterpauschale und Fahrtkosten

  • Hallo,
    viele Themen im Forum drehen sich um die Übungsleiterpauschale, wie sie z.B. Dozenten in Anspruch nehmen können.http://www.finanztip.de/uebungsleiterpauschale/


    Ich bin seit vielen Jahren nebenberuflich als Dozent an einer Hochschule tätig. Verträge immer mehrmals im Jahr mit Laufzeit 2-3 Monate, nicht auf Dauer. Meine Einkünfte liegen über der Übungsleiterpauschale. Also habe ich meine Reisekosten mit 30ct/km für Hin- und Rückweg gegengerechnet und die Pauschale 'sausen' lassen.


    Nun sagt das Finanzamt: ich darf nur die Entfernungspauschale ansetzen, also die Hälfte der Wegstrecke. Begründung: die Hochschule sei meine erste Tätigkeitsstelle. Ich habe zwar schon meinem festen Arbeitgeber eine erste Tätigkeitsstelle. Laut FA gilt dies aber pro Tätigkeit.


    Laut Entscheidung vom Finanzgericht Niedersachsen (30.11.2016 Az. 9 K 130/16) können Leiharbeiter jeden gefahrenen Kilometer zum Betrieb als Reisekosten mit 30 Cent absetzen und nicht nur die Entfernungspauschale mit der einfachen Wegstrecke. Grund für das Urteil: Die Arbeitsstelle ist nicht unbefristet, der Weg zum Einsatzort fällt dann unter Reisekosten.


    Ich frage mich nun, ob ich diese Entscheidung nicht auch auf meine Tätigkeit als Dozent anwenden kann? Diese Tätigkeit ist ja ebenfalls nicht unbefristet. Zwar werde ich nicht verliehen, aber im Grunde ist der Rahmen doch vergleichbar. Zudem wäre evtl. der Ansatz von Verpflegungsmehraufwänden möglich. Da meine Verträge stets kürzer als 3 Monate laufen, sollte das zulässig sein.


    Hat jemand damit Erfahrung oder eine Einschätzung?