Riester Rente beitragsfrei, wechseln oder weiter besparen

  • Ich (57) habe seit 2008 einen "DWS Riester Rente Premium" Vertrag. Die Phase der sich negativ darstellenden Performance über die ersten 5 Jahre (Kosten) habe ich hinter mir.
    Außerdem befinde ich mich im 42. Jahr meiner Beitragszahlungen in die DRV Bund ( Beitragsjahre, nicht Versicherungsjahre!), habe eine Betriebsrente im öffentlichen Dienst seit meinem 20. Lebensjahr und zahle in diese seit 2004 noch in die Entgeltumwandlung ein.


    Nun war ich mit dieser Riester Rente nie wirklich glücklich, die Verbraucherzentrale riet mir im 4. Laufzeitjahr, ich solle weiter sparen. Die monatlichen Raten kann ich zur Zeit ( ich habe keine Glaskugel) auch weiterhin bedienen.


    Aktuell liegt mein Wert der Anlage 1035,36 € über dem Garantiewert. Eine fürwahr stolze Summe für 9 Jahre Laufzeit! :(


    Da ich, falls die Zahlen für mich stimmen, zum 01.01.2021 mit 61 Jahren und 45 Beitragsjahren (zwar mit 10,5 % Abschlägen trotz Schwerbehinderung) aussteigen möchte, vergeht nicht mehr so viel Zeit.


    Soll ich diesen Riester Vertrag weiter besparen, beitragsfrei stellen oder wechseln? Wenn ja, wohin?


    Danke für ehrliche Antworten

  • Stellen Sie den Vertrag beitragsfrei und kaufen Sie sich regelmäßig ein paar solide Aktien internationaler Großkonzerne.
    Z.B. hat Shell beim aktuellen Kurs eine Dividendenrendite von 7 %. Das schaffen Sie mit Ihrem Riester-Vertrag nicht einmal mit den Zulagen.


    Riester-Verträge sind die große Förderaktion für die Versicherungswirtschaft. Für den Anleger sind solche Konstrukte nicht zu empfehlen.

  • Hallo Chris,


    vielen Dank! Allerdings erkenne ich in dem Beitrag nur die Besteuerungsregelungen, mir geht es eher um die Frage nach Sozialbeiträgen: KKV, RV, PF, ALV, denn soweit ich weiß, werden die anders behandelt?
    Aber vielleicht sollte ich lieber einen neuen Thread aufmachen dafür, war mein Fehler, sorry....

  • die Frage nach Sozialbeiträgen: KKV, RV, PF, ALV,

    Wer bereits Altersrentner ist, zahlt nur noch Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge.
    Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung fallen nicht mehr an.


    Die Beitragspflicht der Alterseinkünfte für die Krankenversicherung richtet sich nach dem Versichertenstatus des Rentners.


    Ist der Rentner pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR), dann werden nur die gesetzliche Altersrente sowie eine möglicherweise vorhandene Betriebsrente mit Beiträgen belegt.


    Anders sieht es aus, wenn der Rentner aufgrund mangelnder Vorversicherungszeiten in die KVdR NICHT hineinkommt.
    Dann bleibt er auch als Rentner normales freiwilliges Mitglied der GKV - und als solches ist er MIT ALLEN EINKÜNFTEN beitragspflichtig (natürlich nur bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze).