anteilige Rücklagenverbräuche

  • Guten Tag,
    ich habe eine selbstgenutzte Eigentumswohnung. In der Verwaltungsabrechnung 2016 sind u.a. folgende Angaben für die Steuererklärung gemacht:
    "anteilige Rücklagenverbräuche xxx Euro". (für Maurerarbeiten etc)
    Kann ich den Betrag in der Einkommensteuererklräung geltend machen und wenn ja, in welchem Steuerformular und in welcher Zeile?
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
    Viele Grüße Brunohorst

  • Den Rücklagenverbrauch an sich kannst du so nicht steuerlich geltend machen. Normalerweise gibt es neben der Jahresabrechung noch eine "Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerarbeiten" vom Verwalter. Soweit mit dem Rücklagenverbrauch solche Kosten bezahlt wurden, fließen sie hier ein.


    Einzutragen sind diese Werte im Mantelbogen in den Zeilen 72 und 73

  • Hallo Oekonom,
    recht herzlichen Dank für die schnelle, klare und sehr hilfreiche Antwort. Könntest du mir vielleicht noch sagen in welche Zeile folgende Aufwände eingetragen werden müssen:
    Aufwände gem § 35a Abs.2 Satz 1
    Aufwände gem. § 35a Abs. 3
    Vielen Dank im Voraus für deine Hilfe.
    Viele Grüße
    Brunohorst

  • In der Verwalterabrechnung sind nur "Aufwände" gem. $ 35a Abs .2 Satz 1 und gem. § 35a Abs. 3 angegeben. Insofern ist jetzt aufgrund deiner Hilfe alles geklärt.
    Nochmals herzlichen Dank und entschuldige bitte meine naiven Fragen. Du hast mir sehr geholfen.
    Viele Grüße Brunohorst

  • @Brunohorst:
    gern geschehen - abschließend noch ein ganz pragmatischer Hinweis: Die genaue Aufteilung ist letztlich nur wichtig, wenn du in die Gefahr läufst, die Höchstbeträge zu überschreiten. Die Beträge in der Verwaltungsabrechnung sind meist nicht so hoch, so dass hier ein fehlerhafter Eintrag (also zB einfach alles in Zeile 73) materiell keine Auswirkung hat. Im Zweifel die Abrechnung der Steuererklärung beilegen, dann kann das FA die Angaben selbst noch einmal überprüfen.

  • Hallo Oekonom,
    nochmals vielen Dank für die weiterfühenden Informationen. Das war mir so nicht bekannt. Ich werde Kopie der Hausverwalterabrechnung beifügen. Wir haben auch noch einige private Handwerkerrechnungen, die wir geltend machen werden. Nochmals herzlichen Dank und einen schönen Sonntag und einen guten Wochenanfang.