Ebay

  • Hallo zusammen,


    Bekam eine Falschlieferung von Ebay.
    Hab um Ersatzlieferung gebeten. Danach kam diese Email.
    Was haltet Ihr davon?
    Das ist doch Betrug, oder?


    Guten Tag,
    das tut uns leid, da haben wir uns beim Verpacken vertan.
    Bitte verpacken Sie die Ware wieder komplett in den Originalumschlag, schreiben "Annahme verweigert" drauf,
    streichen Ihre Adresse durch (nicht den Namen) und werfen es in einen Briefkasten. Dann wird die Ware kostenlos an uns zurück geschickt.
    Nach einer Prüfung erstatten wir Ihnen Ihr Geld, so dass Sie sich schon jetzt nach neuer Ware umsehen können.


    ACHTUNG: Da es in letzter Zeit Probleme mit falschen Rücksendungen gegeben hat, haben wir unsere Artikel (insbesondere Akkus) markiert.
    Bitte achten Sie deshalb darauf, den richtigen Artikel zurück zu senden.


    Viele Grüße aus......


    Es geht um 5,44 Euro, um einen Nokia Akku für 6303c
    Gekommen ist der falsche Akku passt nicht.


    Danke für Eure Hilfe.

  • Nachtrag. Hab geschrieben, dass er den richtigen Akku schicken soll.
    Antwort, erst wenn er den Akku von mir zurück hat, bekomme ich evtl. den richtigen von Ihm.


    Email an die Firma!


    Kunde: Das heißt, sie können den richtigen Akku nicht liefern?


    Verkäufer: Nein. Das heisst, wir haben uns beim Verpacken vertan.


    Kunde: Dann schicken Sie mir doch den richtigen Akku.



    Verkäufer: Das kann ich dann auch machen, wenn der andere Akku wieder da ist.


    ? Was nun ?

  • Ich halte das Verhalten des Verkäufers nicht in Ordnung, da er nach meinem Verständnis die Lieferung des richtigen Artikels schuldet. Dies tut er nicht sondern will das Geld erstatten. Daher würde ich einen Fall bei Ebay eröffnen. Ob die nachträgliche Annahmeverweigerung wie vom Verkäufer gewünscht ein Mißbrauch der Deutschen Post ist würde ich annehmen (s. AGB Brief National 4 (6)). Aber auch das kann man in den Fall bei Ebay mit aufnehmen.


    Wurde mit PayPal bezahlt? Dann wird es noch einfacher hinsichtlich Erstattung, da er ja die Falschlieferung zugegeben hat.

  • Hab mal bei Ebay gesucht. Wenn es der aus Bremen ist ist das eine ganz windige Angelegenheit. Als privater Verkäufer registriert, keine AGB, keine Rücknahme, Bewertungen mit der Aussage gefälschte Artikel, ...

  • Ihr macht es Euch zu einfach:


    Die Ebay AGB sichern dem Verkäufer das Recht auf NACHBESSERUNG zu,NACHDEM er den fehlerhaften bzw.hier falschen Artikel zurückerhalten hat.


    Der Käufer hat das Recht auf Auslagenerstattung dh.Portoerstattung!


    P.S.:ich finde es --gelinde gesagt---reichlich frech wie Ihr meint wegen €5.-mit dem Verkäufer umspringen zu können.


    Außerdem informiert man sich VORHER durch Studium der Bewertungen,ob der Verkäufer zuverlässig ist.

  • Noch zwei Anmerkungen:


    a)Die Veröffentlichung der Realdaten in Beitrag Nr.5 habe ich der Forumsleitung gemeldet und um Löschung gebeten.


    Hier wird aus nichtigem Anlaß ein unbescholtener Verkäufer an den Pranger gestellt.
    Wenn die streitige Angelegenheit eine größere Dimension hätte und ich diese Veröffentlichung der Realdaten hier sehen würde,gäbe es eine Anzeige von mir wegen Geschäftsschädigung und eine Klage auf Schadensersatz.
    Mir juckt es in den Fingern,den Verkäufer über diese Veröffentlichung in Kenntnis zu setzen.


    b)Was PayPal betrifft,möchte ich darauf hinweisen,daß eine Erstattung im Normalfall NUR bei verfolgbaren Sendungen und dem Nachweis der Nichtzustellung geleistet wird.Hier geht es um etwas ganz anderes,nämlich darum,daß versehentlich ein falscher Artikel geliefert und der Umtausch angeboten wurde.
    Da frage ich mich doch glatt,wie der Themeneröffner gegenüber Ebay und Paypal seinen "Fall" zu begründen gedenkt!


    Ich empfehle DRINGEND die Lektüre der entsprechenden Seiten bei Ebay und/oder PayPal,denn----- so wie dargestellt-----ist die Gehirnwäsche------woran PayPal nicht unschuldig ist-----offensichtlich erfolgreich gewesen.......

  • Die Ebay AGB sichern dem Verkäufer das Recht auf NACHBESSERUNG zu,NACHDEM er den fehlerhaften bzw.hier falschen Artikel zurückerhalten hat.

    Das ist nicht richtig, die Ebay-AGB sagen hierzu nichts aus http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html
    Auch in den AGB des Verkäufers ist keine Regelung hinterlegt.


    Damit gilt die gesetzliche Regelung §437 und §439 BGB. Danach kann @Joe_ "die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."


    Genau dies verweigert der Verkäufer, sondern will die Sache zurückgeliefert haben und stellt erst dann eine Rückzahlung in Aussicht. Das entspricht aber genau nicht dem Vorgehen nach BGB, nach dem @Joe_ das Wahlrecht zusteht.


    Im speziellen Fall hat der Verkäufer den Mangel bereits eingeräumt, eine Einsendung zur Prüfung des Mangels entfältt damit in diesem Fall.


    Die Nutzung der Annahmeverweigerung als kostenlose Rücksendemöglichkeit sehe ich ebenfalls als dreist an, letztlich zahlt dies die Allgemeinheit.


    Wenn man die schlechten Bewertungen liest scheint es durchaus mehr als einen Fall zu geben, dass behauptet wird dass die zurückgesandte Ware nicht eingegangen ist und dann die Käufer ohne alles dastehen.


    Wie steht so schön bei Ebay: "Wenn es ein Problem mit dem Artikel gibt, übernimmt der Verkäufer die Kosten für die Rücksendung. Das gilt z.B., wenn der Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht, beschädigt oder mangelhaft ist oder wenn es sich um eine Fälschung handelt."


    Darum mogelt sich der Verkäufer offensichtlich drumrum.


    Fazit meinerseits: Ich bin weiterhin der Meinung, dass eine Meldung an Ebay angebracht ist.


    Kommentar zur Mailkette: Ich verstehe nicht warum hier ein Opfer zum Täter gemacht wird.


    Sicherheitshinweis: Von einem Nicht-Juristen verfasst und darf gerne von einem Kundigeren kommentiert werden.

  • a)auch schlechte Bewertungen berechtigen einen Käufer NICHT,in einem öffentlichen Forum Realdaten eines Verkäufers zu veröffentlichen,
    b)die von Dir herangezogenen Ebay AGB sind denkbar ungeeignet,herauszufinden,wie in Fällen wie dem diskutierten vorzugehen ist.
    c)es gilt das,was Ebay vorgibt:


    pages.ebay.de/help/buy/return-item.html


    Stichwort:Artikel zurückgeben


    Wir sind uns je wohl darin einig,daß es hier um einen reinen Umtausch eines versehentlich falsch gelieferten Artikels geht(immerhin im Wert von €5.-).Das streitet der Vk nicht ab.Die schlechten Bewertungen entheben den Käufer nicht,das Teil zurückzuschicken,entweder mit einem Retourenschein oder per Vorlage des gigantischen Betrags von €1,45!!


    Und noch etwas:"Opfer zum Täter":geht's auch 'ne Nummer kleiner?????

  • Hallo zusammen,


    bin jetzt etwas verunsichert. Das mit den Realdaten war ein großer Fehler. Ich hoffe das diese zügig gelöscht
    werden.
    Bin überrascht wie negativ die Meinungen hier sind.


    Danke für Eure ehrlichen Antworten.

  • Bitte bei der Sache bleiben, Du hast die Ebay AGB ins Spiel gebracht

    c)es gilt das,was Ebay vorgibt:


    pages.ebay.de/help/buy/return-item.htm

    ... und genau das macht der Verkäufer nicht. Er will ohne Kosten und ohne Nachweis zurückgeschickt haben. Deswegen bleibt die Empfehlung den Fall aufzumachen.


    Ja, ich bin der Meinung dass die Diskussion in die Richtung geht, dass der Käufer etwas falsch gemacht hat. Hat er aber nicht, sondern hat seine Hauptpflicht der Zahlung über Vorkasse erfüllt. Wer sie nicht erfüllt hat - vielleicht versehentlich - ist der Verkäufer. Anstatt dies aber einfach und kundenorientiert zu korrigieren und ein Rückgabeticket zu schicken oder gleich die Nachleferung vorzunehmen - das wäre die billgste Lösung - soll jetzt @Joe_ ins Risiko gehen indem er die Kosten eines nachweisbaren Versandes (mindestens 3,60 als Einwurfeinschreiben) auslegt und darauf hofft das Geld wieder zu bekommen.

  • Er will ohne Kosten und ohne Nachweis zurückgeschickt haben. Deswegen bleibt die Empfehlung den Fall aufzumachen.

    @Kater.Ka


    Sei doch bitte so nett und lese/verstehe die Regularien,auf die ich hingewiesen habe.Sie sind lang und nicht leicht nachzuvollziehen,da die Begrifflichkeiten für verschiedene Vorgänge verwirrend sind.


    Also nochmals:
    1.Es handelt sich um einen Umtausch,
    2.die Regularien stellen fest,daß der Verkäufer entscheidet,ob er einen Retorenschein schickt oder eben die Kosten des Käufers erstattet,nachdem er den Artikel wiederbekommen hat,
    3.weiter stellen die Regularien unmißverständlich fest::"Ersatzartikel und Umtausch werden NICHT über den Ebay-Rückgabeprozeß unterstützt." Das heißt im Klartext:"Falleröffnung ist nicht,weder bei PayPal noch bei Ebay."


    Es ist irrelevant,ob Du das gut findest oder nicht.Es sind die Regularien,die Ebay als "Hausherr" für dieses Feld ausgestalten darf.Du,der Themeneröffner ich ändern daran nichts!!!

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag zusammen,


    Sie haben alle Recht: Persönliche Daten sollten hier nicht veröffentlicht werden. Wir haben uns darum gekümmert. Schön zu sehen, wie eifrig hier diskutiert wird. Bitte vergessen Sie bei allem Eifer nicht den freundlichen Umgangston, den wir hier in der Community alle gemeinsam pflegen wollen.


    Beste Grüße von der Finanztip-Moderation

  • Ich wurde zum ersten Mal auf ebay betrogen. Ersteigert. Bezahlt per Vorkasse. Nichts bekommen. Schaden 36 Euro. Hab dann Druck gemacht bei ebay, scheinbar wurde die Dame gesperrt. Hat sich zwei Monate später unter anderem Nickname gemeldet, sie wolle mir mein Geld erstatten. Seitdem haben wir (ungelogen) 35 Emails ausgetauscht. Sie hat 10x nach meiner Iban gefragt, 20x nach meinem Paypal Account, ich hab jedes Mal geantwortet, sie fragte 2 Std später wo meine Antwort bliebe. Irgendwann meldete sich ihre Anwältin, ich solle nicht drohen. Den Namen der Anwältin gibt's in der Stadt tatsächlich. Hab ihr sehr freundlich geschrieben. Keine Antwort. Jetzt hab ich Anzeige erstattet. Ich denke das bringt nichts aber ich fand die Erfahrung "Anzeige erstatten " gut. Geht online.


    Lernerfahrung: Nie per Vorkasse bezahlen. Zum Glück waren es nur 36 Euro.

  • Ich schaue mir den Verkäufer immer genau an.


    Da war mal einer, der Meridian Lautsprecher anbot und gleichzeitig Fiat fuhr. Da ist doch alles klar, oder?
    Natürlich war das Konto gehackt.


    Gerade "Dummvolkartikel" wie Iphone, Laptop o.ä. sind betrugsanfällig.

    Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenig Leute damit beschäftigen. Henry Ford

  • Bei mir wird auch jeder Verkäufer ignoriert, der nicht mindestens Bewertungen im 3-stelligen Bereich hat.


    Vor allem achte ich darauf, dass die Fotos selbst gemacht sind und nicht irgendein Foto aus der Werbeanzeige, was wie geleckt aussieht. Solange ich das Gefühl habe, dass die Person genau das verkauft, was sie zeigt und dann noch 99% positiv ist, greife ich bedenkenlos zu. :)