Mit 54 arbeitslos => Familienmitversicherung bei Ehefrau möglich? (einschl. Kinder)

  • Super Artikel, super Forum :)


    Ich werde wohl mit meinem AG mit 54 Jahren eine Aufhebungsvereinbarung unterzeichnen und mich dann arbeitslos melden ... quasi-Burnout-Vermeidungs-Frührentner. Kann ich dann noch zusammen mit meinen Kindern (wir sind bisher bei einer PKV) bei meiner Frau (=GKV) im Rahmen der Familienversicherung OHNE GESONDERTEN Beitrag mitversichert werden? Ich war von 25-35 bei einer GKV, seitdem bei einer PKV mit ständiger Erstattungsverweigerung ...


    Falls es erst mit 56 Jahren mit der Aufhebungsvereinbarung und Arbeitslosigkeit klappen sollte ... wäre Familienversicherung bei meiner Frau OHNE GESONDERTEN Beitrag dann auch noch möglich? Oder macht mir dann die "55-Jahre-Grenze" einen Strich durch die Rechnung?

  • mit 54 Jahren eine Aufhebungsvereinbarung unterzeichnen und mich dann arbeitslos melden

    Wenn Sie sich vor dem 55. Lebensjahr arbeitslos melden, sind Sie zunächst einmal pflichtversichert in der GKV.


    Sollten Sie tatsächlich überhaupt keine Arbeit mehr finden, können Sie nach Auslaufen des ALG bei Ihrer Frau kostenfrei familienversichert sein.


    Die Kinder sind auf jeden Fall familienversichert.

  • Hallo @outbackracer,
    Korrekt heist es Sperrzeit. Soweit mir bekannt ist spielt das Alter dabei keine Rolle.
    Das Bundessozialgericht hat dazu folgendes festgestellt :
    Der Arbeitnehmer hat die Arbeitslosigkeit durch den Aufhebungsvertrag grob fahrlässig herbeigeführt.
    Das sollten Sie bei Ihrer Entscheidung nur mit bedenken.
    Bei mir war das vor vielen Jahren fast ähnlich, nur habe ich einen Aufhebungsvertrag nicht zugestimmt. Es gab dann eine betriebsbedingte Kündigung. Sperrzeit gab es dadurch keine.
    Gruß


    Altsachse

  • Vielen Dank schon einmal, auch für die Kommentare zur Sperrzeit.


    Über Sperrzeit ALG mache ich mir weniger Sorgen, die ist wohl rd. 3 Monate, müsste ich halt hinnehmen ... aber kann ich bei der GKV-Familienversicherung bei meiner Frau auch OHNE GESONDERTEN Betrag auch "unterschlüpfen", wenn ich bereits 56+ bin??

  • Ich denke schon, bei mir war es jedenfalls so. Ich bin aber kein Jurist, meine Beiträge sollten Sie dashalb mit Vorbehalt genießen.
    Fragen Sie doch mal bei der Kasse Ihrer Frau nach, wie das mit der Familienversicherung so ist.
    Gruß


    Altsachse

  • aber kann ich bei der GKV-Familienversicherung bei meiner Frau auch OHNE GESONDERTEN Betrag auch "unterschlüpfen", wenn ich bereits 56+ bin??

    Ja, aber sie müssen dann so gut wie völlig ohne Einkommen sein. Z.B. als "männliche Hausfrau" leben.
    Ein 450-€-Job wäre möglich.


    Diese Konstellation ist vom Alter unabhängig. Das geht also auch für Menschen 55+.

  • Ja, aber sie müssen dann so gut wie völlig ohne Einkommen sein. Z.B. als "männliche Hausfrau" leben.
    Ein 450-€-Job wäre möglich.


    Diese Konstellation ist vom Alter unabhängig. Das geht also auch für Menschen 55+.

    Danke, schon einmal sehr hilfreich :) . Und wenn ich dann zwar "56+ männliche Hausfrau" ohne 450€-Job bin, aber höhere Mieteinkünfte von rd. 1500€/Monat habe ... müsste ich dann (i) entweder selbst einen GKV-Beitrag zahlen oder (ii) sogar weiter in der PKV = worst case bleiben? :(

  • höhere Mieteinkünfte von rd. 1500€/Monat habe

    Das ist ein Problem. Dann werden Sie keine Familienversicherung bekommen.
    Hier ist § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V einschlägig. Danach darf das Einkommen "ein Siebtel der Bezugsgröße" nicht übersteigen.
    Mit 1.500 € sind Sie da in jedem Fall drüber.


    Freiwilliges Mitglied werden Sie wegen Ihres Alters nicht mehr werden können, so dass dann nur ein Verbleib in der PKV angezeigt ist.

  • Hallo outbackracer,


    ein weiteres Problem, das Sie bei Wechsel in die GKV haben werden - Sie werden ab Rentenbeginn freiwillig in der GKV versichert werden - bedeutet alle Einnahmen werden bei den Beiträgen zur Krankenversicherung berücksichtig (Rente,- betriebliche Altersversorgung, Mieteinnahmen, Zinserträge usw.).


    In die KVDR werden Sie nicht kommen - dazu können Sie hier mal reinschauen:


    https://www.deutsche-rentenver…ationFile/52566/R0815.pdf


    Unter Punkt 2 die 9/10 Regelung beachten.


    Alternativ besteht aber die Möglichkeit in der PKV zu bleiben, evt. mit Leistungseinschränkungen oder in den Standard-Tarif.
    Leistungen etwas besser als die GKV - Beiträge vergleichbar mit der GKV.



    Informationen dazu findet man hier:


    https://www.pkv.de/service/broschueren/musterbedingungen/

    Viele Grüße,


    Norbert Uhrig


    Versicherungsfachmann

  • Was wäre daran so schlimm, wenn nicht die Voraussetzung für die KVdR erfüllt?


    Er zahlt aus Miete, Zinsen und .... ja und?


    Das wird mutmaßlich weniger sein, als die PKV kostet und oben steht etwas von Leistungsstörungen mit dem Versicherer.


    Die Grenze 55 wird oft auch falsch gelesen, obwohl ich den Gesetzestext einfach finde: § 6 Abs. 3 a SGB V!


    Pflicht tritt - im konkreten Fall - bis Vollendung 55 ein und bei Sperrfrist ab dem zweiten Monat der Arbeitslosigkeit unabhängig vom Leistungsbezug!


    Familienversicherung kennt keine Altersgrenze, aber Voraussetzungen. Hier wäre erst einmal der letzte ESt-Bescheid zu nehmen um zu schauen, was denn dort an Einkünften für welche Person ausgewiesen ist!

  • Was wäre daran so schlimm, wenn nicht die Voraussetzung für die KVdR erfüllt?


    Er zahlt aus Miete, Zinsen und .... ja und?

    Könnte bedeuten, dass er im Rentenalter in der GKV einen höheren Beitrag zahlen müsste, als in der PKV.
    In der PKV hätte er die Möglichkeit im Rentenalter den Standard-Tarif zu wählen.


    Und da wir nicht wissen, welche Einkünfte bei ihm möglich sind, Rente, BAV, Zinserträge, Miete usw. ist ihr pauschaler Hinweis sehr grenzwertig.

    Viele Grüße,


    Norbert Uhrig


    Versicherungsfachmann

  • Wenn er in der GKV einen höheren Beitrag zahlt als in der PKV, wenn e s doch immer nach Einkommen geht, dann ist es immer anteilig angemessen.


    Der Standardtarif wird ja nur gebraucht, wenn das Einkommen zu niedrig ist.


    Die Herausforderung ist, dass die Masse der heute PKV Versicherten zwischen 40 und 60/65 - mit Ausnahme der Beamten, Ärzte, Zahnärzte, andere freie Berufe und echter Unternehmer - ein massives Alterseinkünfteproblem haben.


    Und Viele haben auch echte Probleme mit dem Leistungsverhalten ...

  • Wenn er in der GKV einen höheren Beitrag zahlt als in der PKV, wenn e s doch immer nach Einkommen geht, dann ist es immer anteilig angemessen

    und somit besteht die Möglichkeit, dass die Beiträge im Alter höher sind als in der PKV!


    Der Standardtarif wird ja nur gebraucht, wenn das Einkommen zu niedrig ist.

    Richtig - nur nach dem Eröffnungs-Thread zu schließen, geht man ja davon aus, dass der Beitrag in der PKV im Alter nicht mehr bezahlbar bleibt. Und vermutlich möchte man ja daher in die GKV wechseln.


    Der Wechsel in die GKV könnte man aber auch als Schuss nach hinten bewerten.



    Die Herausforderung ist, dass die Masse der heute PKV Versicherten zwischen 40 und 60/65 - mit Ausnahme der Beamten, Ärzte, Zahnärzte, andere freie Berufe und echter Unternehmer - ein massives Alterseinkünfteproblem haben.

    Dieser Hinweis ist falsch.
    Der Grund könnte sein, dass man den PKV-Versicherte falsch beraten hat.


    Die Annahme, dass eine PKV in der aktiven Arbeitszeit besser und preisgünstiger ist, ist falsch.


    Richtig wäre, dass die gesparten Beiträge in eine zusätzliche Altersvorsorge angelegt werden.
    Bei Angestellten empfehle ich eine betriebliche Altersversorgung.
    Dann könnte der Rentner seine Krankenversicherungsbeiträge von den Altersrücklagen zahlen und von dem ständigen Gejammer würde man in Foren nichts lesen.

    Viele Grüße,


    Norbert Uhrig


    Versicherungsfachmann

  • 1. ja, das ist immer zu prüfen ... die Frage ist, welche Alterseinkünfte gibt es. Das ist einfach!


    2. das der PKV Beitrag vielfach im Alter nicht bezahlbar ist, ist leider eine aktuelle Tatsache! Die Personen, denen es anders geht oder die unberechtigte angst haben, denen hilft man dann auch anders!


    3.


    "Dieser Hinweis ist falsch"


    NEIN!


    Dieser Hinweis: "Die Herausforderung ist, dass die Masse der heute PKV Versicherten zwischen 40 und 60/65 - mit Ausnahme der Beamten, Ärzte, Zahnärzte, andere freie Berufe und echter Unternehmer - ein massives Alterseinkünfteproblem haben." ist Vielfach richtig! Die Fälle liegen auf unseren Tischen. Wir haben als VersSulting in den letzten drei Jahren weit über 400 Menschen in die GKV zurück begleitet!


    "Der Grund könnte sein, dass man den PKV-Versicherte falsch beraten hat."


    Ich bin seit über 30 Jahren dabei und ich weiß, wie man vor 30, 20 oder auch noch vor 10 Jahren beraten hat!


    "Die Annahme, dass eine PKV in der aktiven Arbeitszeit besser und preisgünstiger ist, ist falsch."


    Das habe ich auch nicht behauptet!


    "Richtig wäre, dass die gesparten Beiträge in eine zusätzliche Altersvorsorge angelegt werden."


    Was spart ein Familienvater mit Immobilienerwerb und Zwillingen, dessen Ehefrau wegen einer schweren Krankheit der Kinder zu hause bleibt? Was spart die geschiedene Ehefrau eines beamten, die bei Scheidung über 55 Jahre alt war? Was spart ein heute 60 jähriger kleiner Gewerbetreibender, der seit 1996 im Tarif EL ist und bei dem der Standardtarif teurer ist, als sein bisheriger Tarif EL?


    "Bei Angestellten empfehle ich eine betriebliche Altersversorgung."


    Die ist wofür gedacht? Ach ja, genau: um sich vom gesetzlichen Rentenniveau in Richtung bisheriges Einkommen anzunähern!


    "Dann könnte der Rentner seine Krankenversicherungsbeiträge von den Altersrücklagen zahlen und von dem ständigen Gejammer würde man in Foren nichts lesen."


    So argumentieren Versicherungsvertreter. Die Realität der heute 50-70 jährigen und auch älteren, ist eine Andere!


    Es gibt Ausnahmen, die habe ich aufgezählt.


    Die PKV als substitutive Krankenversicherung ist ein Produkt, mit dem viele Menschen nicht wirklich klar kommen!



    Und BITTE - noch einmal lesen, worum es dem Fragesteller auch geht: "seitdem bei einer PKV mit ständiger Erstattungsverweigerung ..."

  • Sehr geehrter Herr Müller,


    Sie verdrehen die Aussagen, gerade so wie Sie sie benötigen und werfen alles völlig durcheinander.


    Meine Hinweise bezogen sich weder auf eine geschiedene Ehefrau eines Beamten, noch um einen kleinen Gewerbetreibende.


    Bleiben Sie doch mit ihren Antworten beim Thema.
    Ich habe den Eindruck, dass Sie immer das letzte Wort haben wollen.
    Und dabei ist es ihnen völlig egal, ob ihre Argumentation passt.



    Ich bin seit über 30 Jahren dabei und ich weiß, wie man vor 30, 20 oder auch noch vor 10 Jahren beraten hat!


    Nach dem Sie einige Jahre jünger sind wie ich, vermute ich, dass ich schon etwas länger im Versicherungsaußendienst tätig bin. Genau genommen seit 1981.
    Nur besagt auch die Dauer einer Tätigkeit nicht, wer die erforderlichen Fachkenntnisse hat, die Sie hier oft schuldig bleiben.


    Und nun steht es ihnen frei, die letzte Antwort abzugeben.


    Meinen Nicknamen APOLON findet man in einigen Foren im Internet.


    Hier werde ich mich verabschieden, denn ständige Diskussionen mit ihnen sind mir zuwider.

    Viele Grüße,


    Norbert Uhrig


    Versicherungsfachmann

  • Herr Uhrig, Zugehörigkeit und Kompetenz sind nicht zwangsläufig in einem Zusammenhang zu sehen!


    Meine VITA ist bekannt: gelernter Versicherungskaufmann IHK mit besonderem Schwerpunkt PKV, mehr als 30 Jahre Vertrieb und auch Versicherungen, Sonderaufgaben im Bereich Firmen_ und Verbandsgruppenversicherung, Vertriebsleitung, Filialleitung, Produktmanagement, Projektmanagement, Assistent der Geschäftsleitung mit Sonderaufgaben, Unternehmensberatung für Versicherer, Krankenkassen und Regierungen ... seit 2013 Versicherungsberater ..... man wird älter und ruhiger!


    Ich hatte sehr wohl die Sichtweise, dass noch etwas anzumerken ist!


    Hatten Sie hier nicht irgendwo die Aussage aufgestellt, dass Kinder, die freiwillig in der GKV sind, nur ca. 80 Euro zahlen und die von mir genannten 175-190 (je nach Kasse) sich nur auf nicht berufstätige Ehefrauen beziehen würde ... gestatten sie mir den Hinweis, dass dass vollständig falsch ist!


    Wenn ich Ihnen zuwider bin oder meine Beiträge, dann ignorieren Sie die doch nicht!


    Ich finde nur, dass Sie - und das ist ja auch Ihr JOB als VersicherungsVERTRETER - die PKV zu positiv bewerten und ständig vor Dingen warnen (hohe Beiträge als Rentner im Alter), die mit der Realität nun wahrlich nichts zu tun haben!


    Aber Ihre Aufgabe ist es ja auch die Interessen des Versicherers zu vertreten, insbesondere öffentlich, und nicht die des Verbrauchers!

  • ... lieber spät als nie - herzlichen Dank für die hilfreichen Beiträge!


    Wohl ein Thema, das wirklich polarisieren kann ;) , die Thematik KVdR war neu für mich, lässt das Thema in einem anderen Licht erscheinen, wobei -wie VerSulting anmerkt- das Gesamtbild (von den Zahlen her sowie Erstattungsprobleme) auch entscheidend sein muss.


    Freundliche Grüße