Versteuerung Untermiete?

  • Hallo zusammen,


    ich wohne bisher alleine in einer Mietwohnung, Miete 500 EUR kalt. Demnächst wird meine Partnerin bei mir einziehen. Meine Idee war, den Mietvertrag unverändert auf mich laufen zu lassen und mir die Miete mit meiner Partnerin zu teilen, d.h. Sie zahlt mir monatlich 250 EUR. Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob ich diese monatlich 250 EUR von meiner Partnerin als Einnahme aus einem Mietverhältnis versteuern muss oder nicht?


    Ich habe bei frag-einen-anwalt.de einen Fall gefunden, der in meine Richtung geht (wobei es dort konkret um Eigentum statt Mietwohnung geht), dort heißt es:



    Wenn Ihre Freundin sich an den gemeinsamen Kosten oder auch nur an Ihren Kosten für das Haus an sich beteiligt, ist das kein Entgelt für eine Nutzungsüberlassung. Sie müssen dann auch nichts versteuern, es ist reine Privatsache. Der Grund für die Nutzungsüberlassung liegt in der gemeinsmen Lebensführung, nicht darin, dass Sie damit langfristig Geld verdienen wollen. Nur bei einer Überschusserzielungsabsicht würden hier steuerrechtliche Tatbestände ($ 21 EStG) erfüllt sein.

    Nach meinem Verständnis müsste das auch auf meinen Fall zutreffen, jedoch vermisste ich noch Quellenangaben zu dieser Aussage, d.h.
    - Gibt es eine Definition/eine richterliche Entscheidung, wann ein Entgelt ein Entgeld für eine Nutzungsüberlassung ist?
    - Wo ist definiert, dass Mieteinnahmen nur bei einer Überschusserzielungsabsicht zu versteuern sind?§ 21 EStG konnte ich das so erstmal nicht entnehmen.


    P.S.: Wenn ich meine Partnerin in den Mietvertrag aufnehmen würde, wäre das steuerlich wahrscheinlich ganz klar, das möchte ich jedoch nicht. Meine Partnerin besitzt aktuell keine deutsche Staatsbürgerschaft, nur ein Visum. Mietbescheinigungen usw. kann ich als ihr Vermieter selbst ausstellen, würde ich Sie stattdessen in den Mietvertrag aufnehmen, müssten wir für jedes Formular den Wohnungseigentümer/meinen Vermieter involvieren, was ziemlich nervig ist.


    Danke euch!

  • - Gibt es eine Definition/eine richterliche Entscheidung, wann ein Entgelt ein Entgeld für eine Nutzungsüberlassung ist?

    Nein, die gibt es nicht. Grundsätzlich ist alles, was jemand erhält ein "Entgelt".


    In Ihrem Fall müssen Sie sich jedoch keine Sorgen machen!
    Sie dürfen nicht nur den § 21 EStG lesen. Der definiert nur was unter den Einkunftsbegriff fällt.


    Lesen Sie § 9 EStG, der die Werbungskosten definiert.


    In Ihrem Fall überlassen Sie einen Teil der Wohnung gegen Entgelt zur Mitbenutzung. Da Sie selbst jedoch für diese Wohnung ebenfalls Miete bezahlen, können Sie die von Ihnen bezahlte Miete als Werbungskosten (anteilig) abziehen.
    Ergebnis: kein Einkommen = keine Einkommensteuer!


    Wenn Sie jedoch selbst nur 500 € Miete bezahlen und Ihrer Freundin 800 € abknöpfen, dann wären die überschiessenden 300 € auf jeden Fall Einkommen, das zu versteuern wäre.


    Da Sie jedoch nur die Hälfte der Mietkosten weitergeben, haben Sie keinen Einnahmeüberschuss.