Hallo
Bekanntlich werden bei Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung bei Auszahlung einer Direktversicherung aus Entgeltsumwandlung keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung fällig.
Wie sieht es aus, wenn z.B. nach einer 20-jährigen Zugehörigkeit zur privaten KV, in diesen Zeitraum fällt auch die komplette Ansparphase der betr. AV aus Entgeltsumwandlung, eine Rückkehr in die gesetzliche KV erfolgt.
Gibt es hier ein Stichtagsprinzip, werden also auf die gesamten in der Zeit der priv.KV angesparten Beträge gesetzliche KV-Beiträge fällig, wenn zum Zeitpunkt der Auszahlung der Versicherung bzw. der entsprechenden Rentenzahlungen Beitragspflicht in der gesetzlichen KV besteht ?
Oder gibt es ggf. eine zeitliche Verteilung der Auszahlungsbeträge auf Zeiten der privaten KV und Zeiten der gesetzlichen KV mit der Folge, dass bei z.B. 20 Jahren private KV und danach 10 Jahre gesetzliche KV mit weiteren Ansparungen nur die Einzahlungen/Erträge der letzten 10 Jahre zur Beitragspflicht herangezogen werden?
Gibt es da Erfahrungen zu einem solchen Spezialfall ?