Schuldgeld, Aufnahmegebühr, etc.

  • Hallo zusammen,


    man kann bis zu 30% des Schulgeldes pro Kind, max 5.000 pro Jahr für eine anerkannte Privatschule von der Steuer absetzen. Ist soweit klar. Aber wie ist es denn mit anderen Gebühren, wie z.B. Ausnahmegebühr, die für den Ausbau der Schule verwendet wird, Antragsgebühr, etc. Können diese auch von der Steuer im Rahmen eines anderen Topfes absetzen so wie dies mit Spenden möglich ist?


    Viele Grüße


    Thomas