Verkauf eines Softwareprojekts als Kleinunternehmer

  • Hallo,


    nebenberuflich entwickle ich als gemeldeter Kleinunternehmer Software für mobile Endgeräte (AppStore & co.).
    Steuerangelegenheiten werden dort soweit vom Store-Betreiber organisiert.


    Nun möchte ich gerne ein gesamte Projekt mit Rechten, Sourcecode etc. verkaufen.
    Eigentlich war ein Verkauf von privat an privat gedachte, nun hat aber eine Fa. Interesse geäußert.
    Das bedeutet wohl, dass ich eine Rechnung ausstellen müsste?
    Wie gehe ich dort am besten vor und was ist zu beachten?


    Gemäß §19UStG weise ich normalerweise keine Umsatzsteuer aus, wie sieht es in diesem Fall aus?
    Im Prinzip ist mir das ganze auch egal, solange am Ende der Betrag X€ (welchen ich mindestens für das Projekt haben möchte) auf meinem Konto erscheint.
    Die Grenze von 17.500€ Jahresumsatz wird nicht erreicht.


    Vielen Dank für eure Einschätzungen.

  • Wenn Sie die Grenze von 17.500 € nicht übersteigen, können Sie auch für eine "größere Rechnung" als Kleinunternehmer die Vorteile des § 19 UStG nutzen, d.h. Sie fakturieren netto ohne MwSt.


    Allerdings dürfen Sie sich aus Eingangsrechnungen auch keine Vorsteuer ziehen. Aber das wissen Sie sicher.


    Ferner müssen Sie natürlich die Einkünfte aus Ihrer Nebentätigkeit ganz normal der Einkommensteuer unterwerfen. Aber das machen Sie ja hoffentlich auch jetzt schon, wenn Sie nur an Privatleute ohne Rechnung verkaufen.

  • Die Grenze von 17.500€ Jahresumsatz wird nicht erreicht.

    Noch eine kleine Konkretisierung:


    Wichtig ist vor allem, dass du im letzten Jahr die 17.500 Euro nicht überschritten hast. Wenn das in 2017 erstmals passiert, kannst du die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG in 2017 trotzdem ggf. noch nutzen. Lies dazu § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG:


    "Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird."