krankenversichert nach Beendigung des Anspruches auf ALG1?

  • Hallo zusammen,


    habe mal eine Frage zum Anspruch auf Krankenversicherung. Wie ist das, wenn der Anspruch auf ALG 1 erloschen ist und ich mich weiterhin arbeitssuchend gemeldet habe. Ist man dann noch krankenversichert?
    Oder muss man sich dann selber versichern bzw. ALG2 beantragen?
    Wie ist das, wenn beides nicht geschehen ist und man hatte einen Unfall, am ersten Tag einer neuen Arbeitsstelle?
    Folge dieses Unfalls, sind 6 Wochen krankgeschrieben vom Krankenhaus, wegen Verletzung des Sprunggelenkes.


    Danke für Eure Antworten.

  • @Joe_


    Vorweg: Ich bin weder Jurist noch ist dies als rechtliche Beratung anzusehen. Nur meine Meinung dazu:


    Ich gehe davon aus, dass im ALG 1 Bescheid dazu Hinweise vorhanden sein werden.
    Da bei uns meines Wissens eine Pflicht zur Versicherung herrscht solltest dich dringenst mit der
    Krankenkasse in Verbindung setzen. I.d.R. sind Kassenbeiträge selbst zu zahlen oder werden
    über Leistungen zur Sicherung der Grundversorgung (ALG 2 oder ähnliches) übernommen.


    So lange Versicherungsschutz besteht passiert vermutlich erstmal nichts. Erlischt jedoch die
    Krankenversicherung weil Beitrage nicht bezahlt werden können u.U. hohe (Rück-)Forderungen
    Kosten durch die medizinische Versorgung auf einen zu kommen.


    Entweder beantragst Du ALG 2 im Bedarfsfall oder solltest mindestens den Versicherungsschutz
    sicherstellen - also die Beiträge dann selbst begleichen.


    Im übrigen sind die Kassenbeiträge ohne hin zu bezahlen und da kommst nicht drum herum.
    Sei es als Selbstzahler (wenn Lebensunterhalt gesichert ist) oder über Leistungen vom Staat.


    Fazit: Handeln, schnellst möglich und besser nicht abwarten bis Ärger droht.

  • Oder muss man sich dann selber versichern bzw. ALG2 beantragen?

    Bitte beachten, seit 2007 besteht in der GKV eine Versicherungspflicht und in der PKV seit 2009.


    Bedeutet alle die in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, müssen eine Krankenversicherung haben.


    Wenn ALG1 abläuft - muss in diesem Fall der Betroffene die Beiträge für seine Krankenkasse selbst zahlen.



    Wie ist das, wenn beides nicht geschehen ist und man hatte einen Unfall, am ersten Tag einer neuen Arbeitsstelle?

    Ab diesem Tag ist man dann zwar wieder GKV-Pflichtig und der AG führt die Beiträge ab.


    Nur für die zurückliegende Zeit in der keine Kranken-Versicherungsbeiträge gezahlt wurden, muss der Betroffene die Beiträge nachzahlen.
    Bedeutet - Beiträge als freiwilliges Mitglied und vermutlich nach dem Höchstbetrag von ca. 740 € mtl. - denn der GKV ist ja nicht bekannt, was der Betroffene in der Zwischenzeit gemacht hat.


    Ein Tipp: schnellstens mit der GKV Kontakt aufnehmen und den Sachverhalt klären.

    Viele Grüße,


    Norbert Uhrig


    Versicherungsfachmann