Hallo zusammen,
habe mal eine Frage zum Anspruch auf Krankenversicherung. Wie ist das, wenn der Anspruch auf ALG 1 erloschen ist und ich mich weiterhin arbeitssuchend gemeldet habe. Ist man dann noch krankenversichert?
Oder muss man sich dann selber versichern bzw. ALG2 beantragen?
Wie ist das, wenn beides nicht geschehen ist und man hatte einen Unfall, am ersten Tag einer neuen Arbeitsstelle?
Folge dieses Unfalls, sind 6 Wochen krankgeschrieben vom Krankenhaus, wegen Verletzung des Sprunggelenkes.
Danke für Eure Antworten.